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Nacktaudienz mit dem Prinzenpaar

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LTO hat vor einigen Tagen über „Karneval und Recht: Grenzen der Narrenfreiheit“ In der Zusammenstellung enthalten war u.a. auch der Bericht zum LG Düsseldorf, Urt.  v. 13.12.2006 – 12 O 194/05 unter der schönen Überschrift: Nacktaudienz mit dem Prinzenpaar“. Daraus zitiere ich:

„Dass dem närrischen Treiben auch außerhalb des Büros Grenzen gesetzt sind, musste das Monheimer Prinzenpaar vom Landgericht (LG) Düsseldorf erfahren. Eine Frau aus dem Rheinland verstand jedenfalls keinen Spaß, als sie sich gänzlich unkostümiert im örtlichen Lokal-Anzeiger wiederfand. Die Aufnahme war entstanden, als das Prinzenpaar sich in der Sauna eines lokalen Erlebnisbades fotografieren ließ. Eines der Bilder zeigte die unbekleidete Frau, die sich während des „Prinzenaufgusses“ ebenfalls in der Sauna aufhielt.

Durch die Veröffentlichung sah die Saunagängerin sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und klagte vor dem LG Düsseldorf. Die Fotografie zeige sie in einer kompromittierenden Situation und sei ohne ihre Einwilligung veröffentlicht worden.

Die Düsseldorfer Richter gaben ihr Recht und sprachen ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu. Zwar habe die Frau auf dem Bild gelächelt. Aus dem Lächeln habe der Fotograf aber nicht schließen können, dass sie mit der Veröffentlichung des Bildes einverstanden war. Außerdem habe sie nicht damit rechnen müssen, in ihrer ganzen Nacktheit fotografiert zu werden (Urt. v. 13.12.2006, Az. 12 O 194/05).“

Darf man sagen: Sandy Meyer-Wölden ist eine „olle Crackbraut“?

Nein, darf man nicht. So das LG Köln, auf dessen PM und Pressemitteilung zum Urteil des LG v. 14.07.2010 – 28 O 857/09, wonach der Rapper Sido keinen Schadensersatz zahlen an die Moderatorin Sandy Meyer-Wölden zahlen muss, ist erst jetzt zufällig gestoßen bin. Das LG Köln hat danach die Klage der Lebensgefährtin von Oliver Pocher abgewiesen, die 25.000 € Entschädigung für eine Beleidigung von dem Rapper gefordert hatte. Im Mai 2009 hatte Sido sich mit Pocher im Rahmen einer Preisverleihung ein Wortgefecht geliefert und dabei die Freundin des Comedian als «olle Crackbraut» bezeichnet. Nach dem Urteil des LG muss Sido aber rund 1.200 € Kosten an den Anwalt zahlen, der den Rapper im Auftrag von Meyer-Wölden abgemahnt hatte. Das LG hat ausgeführt, dass Sido durch seine Beleidigung zwar die Persönlichkeitsrechte von Sandy Meyer-Wölden verletzt hat. Mit ihrer Forderung nach Schadenersatz hatte die Moderatorin aber dennoch keinen Erfolg. 

Das LG: Die im Rahmen einer satirisch-parodistischen Showeinlage bei einer Musikpreisverleihung getätigte Äußerung über die Lebensgefährtin des Moderators in dem Sinne, dass diese eine „olle Crackbraut“ sei, sei als Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu werten. Die Äußerung werde durch den Durchschnittsrezipienten jedoch nicht als Tatsachenbehauptung verstanden, sondern als Meinungsäußerung, da sie eine substanzarme „Blödelei“ sei. Die Empfänger der Mitteilung mögen die Behauptung zwar als beleidigend aufgefasst, auf den Vorwurf, die Moderatorin würde tatsächlich die Droge „Crack“ konsumieren, schlossen die Rezipienten jedoch ersichtlich nicht, wie sich aus dem lauten Gelächter unmittelbar nach der Situation ergab. Bei der Äußerung handele es sich um eine Schmähkritik, die nicht von der Meinungsfreiheit geschützt wird, da keine Meinungsäußerung im Sinne einer Bewertung eines die Öffentlichkeit betreffenden Themas vorliegt.

Also: Ruhe nach dem Sturm? Oder geht es weiter zum OLG?