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Aufruf zu Lynch-Justiz bei Facebook – (nochmal) zwei Wochen Jugendarrest…

Wir erinnern uns: Im Februar/März 2012 gab es in Emden den Mordfall Lena. In dem nach dem Mord an der Schülerin irrtümlich ein junger Mann aus Emden unter Verdacht geraten und verhaftet worden. In Zusammenhang damit hatte es Aufrufe zur Lynchjustiz gegeben. Einer davon hat jetzt noch einmal das AG Aurich beschäftigt. „Ab zur Polizeiwache, lasst uns das Schwein mit Steinen beschmeißen“, hatte der dort Angeklagte auf seiner Seite bei Facebook gepostet. Anschließend hatten sich dann bis zu 50 Menschen vor dem Emder Polizeikommissariat versammelt, in dem der Verdächtige saß und gefordert: „Schickt das Schwein raus. Dann werden wir uns um ihn kümmern.“

Wegen des Aufrufs ist dann heute der inzwischen 19-jährige Angeklagte, der über Facebook gepostet hatte wegen des öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat zu zwei Wochen Jugendarrest verurteilt worden. (vgl. auch schon das AG Emden hier: Der Lynch-Aufruf bei Facebook bringt zwei Wochen Jugendarrest, wegen weiterer Einzelheiten vgl. u.a. hier bei FAZ „Jugendarrest nach Aufruf zur Selbstjustiz“. Damit sind dann wohl alle Verfahren erledigt.

Der Lynch-Aufruf bei Facebook bringt zwei Wochen Jugendarrest

Verhältnismäßig schnell hat das AG Emden gegen den 18-Jährigen Jugendlichen verhandelt, der im sog. Mordfall Lena über Facebook zur Lynchjustiz aufgerufen hatte (vgl. hier). In der gestrigen Hauptverhandlung ist, wie die Tagespresse heute berichtet, ein Jugendarrest von zwei Wochen verhängt worden.

Nicht als Exempel, sondern als Warnschuss – hat der Jugendrichter begründet. Ist dann aber wohl nicht nur ein Warnschuss für den Betroffenen, sondern auch für (viele) andere. Hoffentlich

Überforderte Ermittler befeuern Lynchjustiz-Mob… Emden und danach…

Unter der Überschrift „Überforderte Ermittler befeuern Lynchjustiz-Mob“ beleuchtet der Kollege Strate bei der LTO die Ereignisse in Emden um die Festnahme des ersten „Tatverdächtigen“. Inzwischen habe sich, was ja ein wenig tröstet, einige Emder Bürger bei dem 17-Jährigen entschuldigt (vgl. hier).