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BVerfG zur Liechtensteiner Steuer-CD: Erkenntnisse sind/waren verwertbar.

Gerade läuft die PM des BVerfG zum Beschl. v. 09.11.2010 – 2 BvR 2101/09 ein. Es geht um die Verwertbarkeit der Liechtensteiner Steur-CD. Das BVerfG sagt:

„Der für die Durchsuchung erforderliche Anfangsverdacht einer Steuerstraftat ist in den angegriffenen Entscheidungen ausreichend dargelegt worden. Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte den Verdacht, die Beschwerdeführer hätten Kapitaleinkünfte aus Vermögen Liechtensteiner Stiftungen gegenüber den deutschen Finanzbehörden nicht erklärt, auch auf die Erkenntnisse der Daten aus Liechtenstein gestützt haben.“

Damit dürfte die Frage für die Praxis geklärt sein. Alles andere ergibt sich dann nach ruhigem Lesen :-).

Steuerfahnderin wechselt zum Amtsgericht

Die „Westfälischen Nachrichten“ melden heute, dass die Bochumer Staatsanwältin M. Lichtinghagen, die nach Meldungen der letzten Tage für Unregelmäßigkeiten beim Einsatz von Geldbußen verantwortlich sein soll, ab 1.1.2009 zu einem Amtsgericht wechselt und die Bochumer Staatsanwaltschaft verlässt. Die Meldungen  sind allerdings widersprüchlich. Die Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe rechtfertige „keine sofortigen dienstrechtlichen Maßnahmen“, teilte – so die WN – ein Sprecher des Justizministeriums dazu am Dienstag weiter mit. Die notwendige Prüfung werde durch den Generalstaatsanwalt in Hamm und das Ministerium vorgenommen. Man darf gespannt sein, was die angekündigten Prüfungen ergeben. Wer hat Recht? Und: Wer hat ggf. noch auf die Empfängerliste für die Geldbußen Einfluss genommen.

Liechtensteiner Steueraffäre

Die Welt“ meldet heute das, was auch in den vergangenen Tagen schon über verschiedene Ticker gelaufen ist: Die Staatsanwaltschaft Bochum hat in der Liechtensteiner Steueraffäre inzwischen Anklage gegen den ehemaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel erhoben. Die Zustellung der Anklage soll durch die Strafkammer schon verfügt sein. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ soll die Staatsanwaltschaft in Gesprächen mit der Verteidigung signalisiert haben, dass sie vermutlich zwei Jahre mit Bewährung beantragen wird. Daneben wird es dann wohl noch eine saftige Geldstrafe und eine sicherlich auch hohe Bewährungsauflage geben. Das ist Gewinnabschöpfung 🙂