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Aus der Kurve getragen – Anscheinsbeweis

© Thaut Images - Fotolia.com

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Die Motorradsaison dürfte inzwischen für 2015 weitgehend beendet sein, ich denke, dass im Winter nur „wirkliche Fans“ Motorrad fahren. Aber dennoch will ich, quasi zum Abschluss der Saison 2015, noch eine Motorradentscheidung posten. Es handelt sich um das OLG Hamm, Urt. v. 08.09.2015 – 9 U 131/14 -, von dem ich nur die Leitsätze einstelle. Aus denen ergibt sich im Übrigen auch der maßgebliche Sachverhalt, der OLG-Urteil wegen einer Bezugnahme auf die landgerichtlichen Gründe nicht näher zu entnehmen ist.

Die Leitsätze lauten:

  1. Wird ein Motorradfahrer in einer Rechtskurve zu weit nach links getragen, und vollzieht er deutlich jenseits der gedachten Fahrbahnmitte eine Vollbremsung, sodass es letztlich auf der Gegenfahrbahn mit einem seinerseits im Bereich der Mitte seiner Fahrspur fahrenden Motorrad zu einer Kollision kommt, lässt dies typischerweise auf einen Fahrfehler des Führers des seine Fahrspur verlassenden Motorrades schließen.
  2. Dass dieser Fahrzeugführer lediglich auf ein in der Annäherung seinerseits auf der Gegenfahrbahn fahrendes Fahrzeug im Gegenverkehr reagiert, ist ein atypischer Geschehensablauf, der von dem Fahrzeugführer darzulegen und zu beweisen ist.