Schlagwort-Archive: Kreuzfahrt

„Eine Seefahrt, die ist lustig“ (?), oder: „Wärst du doch in Düsseldorf geblieben ….“ – oder sonst wo

entnommen wikimedia.org
Urheber Patrick-sg

Im weitesten Sinn mit Verkehrsrecht hat das AG Bremen, Urt. v. 13.12.2017 – 19 C 141/17, das ich bei Juris gefunden habe, zu tun. Es geht um Reisemängel bei einer Kruezfahrt, daher interessiert mich die Entscheidung (sehr) 🙂 . Das AG hatte es mit – behaupteten Reisemängelnnach einer Kreuzfahrt zu tun. Der Kläger hatte für sich und seine Ehefrau eine zweiwöchige Kreuzfahrt „Magische Momente Madagaskar und Mauritius“ zum Reisepreis in Höhe von 9.598,00 € für die Zeit vom 19.03.2016 bis 02.04.2016. Nun ja, für den Pries will man es ja schon etwas nett haben. Das war aber nach Auffassung des Klägers nicht der Fall und er hat Rückzahlung der Hälfte des Reisepreises verlangt. Das AG hat das anders gesehen und seine Klage abgewiesen:

„1. Bordsprache Deutsch

Der streitgegenständlichen Reise lag die Ausschreibung der Beklagten zu Grunde mit welcher die Reise die zugesicherte Eigenschaft „Bordsprache Deutsch“ haben sollte. Diese Verpflichtung hat die Beklagte erfüllt, indem sich der Kläger auf der Reise mit dem Bordpersonal in deutscher Sprache verständigen konnte und die Borddurchsagen auf Deutsch durchgesagt worden sind. Mit der Zusicherung der Eigenschaft „Bordsprache Deutsch“ schuldete die Beklagte weder, dass ausschließlich deutsche Gäste an Bord sein durften, noch, dass die Durchsagen ausschließlich auf Deutsch und nicht in anderen Sprachen durchgesagt werden. Die Ausschreibung, mit welcher die Reise beworben wurde und, die den Zusatz „Bordsprache Deutsch“ enthält, ist ausgehend von einem objektiven Empfängerhorizont, so zu verstehen, dass man sich als Gast in deutscher Sprache verständigen kann und auch deutsch an Bord gesprochen wird. Über andere Nationalitäten an Bord und Bordsprachen sagt die Zusicherung nichts aus und schließt nichts aus.

Soweit der Kläger behauptet, ihm sei von einer Mitarbeiterin der Beklagten vor der Reise mündlich zugesichert worden, dass nahezu ausschließlich deutsche Gäste an Bord seien und ausschließlich deutsch gesprochen werde, hält das Gericht diese Behauptung bereits nicht für glaubhaft……

Soweit der Kläger bemängelt, die Bordansagen seien zu laut gewesen, ist dieser behauptete Mangel nicht hinreichend dargelegt. Letztlich empfand der Kläger die Bordansagen als zu laut, weil sie in verschiedenen, ihm nicht vertrauten Sprachen, durchgesagt worden sind. Dabei handelt es sich jedoch um eine zu ertragende Unannehmlichkeit, die sich nicht vermeiden lässt, wenn auf einer internationalen Reise, selbstverständlich verschiedene Nationalitäten an Bord sind. Dabei unterliegt der Kläger dem (vermeidbaren) Irrtum, erwarten zu können, dass alle an Bord deutsch sprechen bzw. verstehen müssen und anderenfalls von der Reise ausgeschlossen sind. Schließlich dienen die Bordansagen der Organisation und der Sicherheit des Kreuzfahrtbetriebs. Der Kläger muss sich fragen, warum er eine Fernreise in eine französisch- und englischsprachige Region antritt, wenn er sich nur unter deutschen Menschen wohlfühlt. Jedenfalls kann man bei einer Kreuzfahrt auf internationalen Hoheitsgewässern nicht erwarten, dass sich auf dem Schiff nur Personen der gleichen Nationalität befinden.

2. Temperatur des Duschwassers

Soweit der Kläger behauptet, das Duschwasser wäre zu warm gewesen, könnte dies einen Reisemangel im Sinne von § 651c BGB darstellen, wenn man annimmt, dass sich die Temperatur des Wassers in der Dusche überhaupt nicht regeln lässt. Diesen Umstand trägt der Kläger jedoch schon gar nicht vor. Der Kläger behauptet, lediglich das kalte Wasser sei ihm zu warm gewesen in Anbetracht der hohen Außentemperaturen. Dieses rein subjektive Empfinden stellt keinen Mangel dar, der zur Minderung berechtigen würde. …..

3. Verdreckte Kleidung

Soweit der Kläger behauptet, seine Kleidung sei wegen Rußabgabe aus dem Schornstein verdreckt worden, ist dieser Vortrag unsubstantiiert und kann daher keinen Reisemangel begründen. Aus seinem Vortrag geht nicht hervor, welche Kleidung, bei welcher Gelegenheit in welchem Umfang verschmutzt worden sein soll. Die pauschale Behauptung genügt nicht, um feststellen zu können, ob es sich um einen von der Beklagten zu vertretenen Fehler bei der Reise handelt……

4. Fehlender Stargast

Das Fehlen eines Stargastes während der Reise des Klägers stellt keinen Reisemangel dar, weil der Auftritt eines sog. Stargastes, z.B. Hans Meiser, nicht Vertragsinhalt der von dem Kläger gebuchten Reise war. Zwar sind für bestimmte von der Beklagten beworbene Kreuzfahrten Auftritte von namentlich benannten Prominenten vorgesehen. Ausweislich des von der Beklagten vorgelegten Reisekatalogs für den Zeitraum Oktober 2014 bis Mai 2016 (Anlage B6), welche die konkrete Reise des Klägers betrifft, war gerade kein Stargast vorgesehen.“

Wenn man es liest, gilt nicht: „Eine Seefahrt, die ist lustig…“, sondern abgewandelt: „Wärst du doch in Düsseldorf geblieben ….“ – oder sonst wo. Denn/und der entscheidende Satz im Urteil ist für mich: „Vielmehr ergibt sich aus dem Beschwerdeschreiben des Klägers, dass ihn obendrein noch weitere Unannehmlichkeiten gestört haben, wozu die behauptete verdreckte Kleidung gehört. Es mag sein, dass der Kläger keinen schönen Urlaub hatte. Dieser Umstand beruhte jedoch nicht auf Fehlern seitens der Beklagten, sondern auf grundlegend falschen Vorstellungen und Erwartungen des Klägers.“ Und wenn der Kläger „Das von ihm gewünschte, gepflegte und ruhige Beisammensitzen mit deutschsprachigen Mitreisenden“ sucht, fragt man sich, warum er  nicht an den Ballermann fahrt :-), sondern eine Kreuzfahrt nach Mauritius macht. Zudem immerhin 213 Deutsche an Bord waren, aber wahrscheinlich nicht gepflegt genug 🙂 . Und schließlich zum Stargast: Ich würde es eher als Mangel der Reise ansehen, wenn „Hand Meiser“ an Bord gewesen wäre. Aber so sind die Geschmäcker eben verschieden. Man muss sich nur daraüber im Klaren sein, was man gebucht hat und was man dann bekommt.

Und nein – wegen des Bildes: Der Kläger war nicht mit der AIDA unterwegs. Da ist das Wasser nämlich immer auch kalt genug und da sind eher zu viel, als zu wenig Deutsche an Bord. 🙂

Auszeit: Es geht mal wieder auf große Fahrt, oder: Von Dubai nach Bangkok

© Jeanette Dietl – Fotolia.com

So, nachdem das heutige Gebührenrätsel gelaufen ist, hier dann noch ein Abmeldeposting. Ja, ich bin dann jetzt in Urlaub 🙂 , soll es geben. Wenn dieser Beitrag online geht, sitze ich im Zug zum Flughafen Düsseldorf. Von dort aus geht es heute Abend dann nach Dubai – mit dem A 380, ich bin schon sehr gespannt.

Ab morgen dann drei Tage Dubai – privat, auf eigene Faust.  Wir waren zwar schon im vorigen Jahr in Dubai, aber das war ein wenig knapp. Nun wollen wir schauen, ob wir es gut finden bzw. ob ich es auch gut finde. Meine Frau fand es gut. Mir war es im vorigen Jahr zu groß, aber man kann sich dran gewöhnen. Geplant ist aber auf jeden Fall ein Ausflug nach Abu Dahbi zum neuen Louvre. Nun, wenn man schon mal da unten ist, kann man das gleich mitnehmen.

Ab Dienstag dann wieder Vorstufe zum betreuten Wohnen, oder auch Kreuzfahrt genannt. Von Dubai nach Bangkok. Es gilt dasselbe wie im letzten Jahr. Treffen kann man mich der IS überall und ich verstecke mich nicht. Also, auf gehts. Und wer wissen will, wo ich bin, der hat hier den Reiseverlauf. Über/bei Facebook werde ich berichten.

Tag Hafen Land/Insel Ankunft Abfahrt
28.11.2017 – Dienstag Dubai VAE
29.11.2017 – Mittwoch Dubai VAE 18:00 Uhr
30.11.2017 – Donnerstag Fujairah VAE 8:00 Uhr 18:00 Uhr
01.12.2017 – Freitag Muscat Oman 8:00 Uhr 19:00 Uhr
04.12.2017 – Montag Mormugao Indien 9:00 Uhr 19:00 Uhr
05.12.2017 – Dienstag New Mangalore Indien 8:00 Uhr 18:00 Uhr
06.12.2017 – Mittwoch Cochin Indien 9:00 Uhr 20:00 Uhr
08.12.2017 – Freitag Male Malediven 8:00 Uhr
09.12.2017 – Samstag Male Malediven 13:00 Uhr
13.12.2017 – Mittwoch Langkawi Malaysia 10:00 Uhr 16:00 Uhr
14.12.2017 – Donnerstag Kuala Lumpur / Port Klang Malaysia 8:00 Uhr 18:00 Uhr
15.12.2017 – Freitag Singapur Singapur 9:00 Uhr 20:00 Uhr
17.12.2017 – Sonntag Koh Samui Thailand 9:00 Uhr 18:00 Uhr
18.12.2017 – Montag Bangkok / Laem Chabang Thailand 8:00 Uhr
19.12.2017 – Dienstag Bangkok / Laem Chabang Thailand

Ganz nett, oder? Ich weiß, ich weiß, man bekommt nur Schnappschüsse, aber für einen ersten Eindruck reicht es. Und man es toll findet, dann kann man ja das ein oder andere Ziel noch einmal extra besuchen.

Und hier? Nun, hier gilt das, was ich im vorigen Jahr geschrieben habe und was ich jetzt einrücke. Man muss das Rad ja nicht immer neu erfinden:

„Hier geht es – der Technik sei Dank! – an sich ganz normal weiter. Beiträge sind vorbereitet, damit es nicht ggf. langweilig wird. Allerdings ist natürlich die ein oder andere Entscheidung schon etwas älter, da ich die Beiträge ja schließlich über einen längeren Zeitraum vorbereiten musste. 🙂

Und eins habe ich dann auch (wieder) gemacht – selbst auf die Gefahr hin, dass ich wieder gerüffelt werden. Die Kommentarfunktion habe ich ausgestellt. Denn ich kann – und will 🙂 – die Kommentare von unterwegs  nicht im Blick haben. Darauf muss man nun eben bis zum 20.12.2017 verzichten. Ich bräuchte sonst wahrscheinlich auch nach der Rückkehr einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Familienrecht 🙂 .“

Ich wünsche allen Bloglesern usw. eine gute Zeit und mir wieder eine tolle Reise. Da es für „Frohe Weihnachten“ dann doch noch ein wenig früh ist: Man sieht sich, hoffentlich 🙂 .

Auszeit: Morgen geht es auf große Fahrt, oder: Von Palma nach Dubai…

© Jeanette Dietl - Fotolia.com

© Jeanette Dietl – Fotolia.com

So, Leute, ich mache mich dann mal davon. Wir hatten gerade das RVG-Rätsel dieser Woche. Und dieses ist dann ein „Abmeldeposting“. Denn ab morgen bin ich für drei Wochen mal wieder auf große Fahrt. Ja, wieder Kreuzfahrt, ja, ja, ich weiß: Vorstufe zum betreuten Wohnen. Aber es ist so schön bequem, wenn man das Hotel immer bei sich hat und überall dahin gebracht wird, wo es (hoffentlich) schön ist.

Und es ist auch wieder eine Transreise, wir bezahlen also Aida Cruises die Überführung ihres Schiffes in die Wintersaison. Dieses Mal geht es morgen von Hamburg nach Mallorca und dann von Palma de Mallorca nach Dubai. Eine Reise, die ich immer schon mal machen wollte, in den letzten Jahren aber wegen der politischen Lage nicht gemacht habe. Nach Paris, Nizza, Würzburg, Ansbach – und bedingt auch München – ist es mir jetzt aber sch…..egal. Denn treffen kann es mich auch am Strand von Borkum. Und wenn der IS meint, er müsse mir die AIDA unter dem A…… wegschießen. Nun gut, dann ist es eben so.

Also, auf gehts. Und wer wissen will, wo ich bin, der hat hier den Reiseverlauf. Wenn ich es schaffe, melde ich mich mal. Geht aber sicher bei Facebook einfacher.

Tag Hafen Land/Insel Ankunft Abfahrt
22.10.2016 – Samstag Mallorca Mallorca 23:58 Uhr
24.10.2016 – Montag Valletta Malta 13:00 Uhr 20:00 Uhr
26.10.2016 – Mittwoch Heraklion/Kreta Kreta 8:00 Uhr 18:00 Uhr
27.10.2016 – Donnerstag Suezkanal Passage Ägypten 22:50 Uhr
28.10.2016 – Freitag Suezkanal Passage Ägypten 16:00 Uhr
29.10.2016 – Samstag Aqaba Jordanien 16:00 Uhr
30.10.2016 – Sonntag Aqaba Jordanien 18:00 Uhr
04.11.2016 – Freitag Salalah Oman 7:00 Uhr 17:00 Uhr
06.11.2016 – Sonntag Muscat Oman 8:00 Uhr 19:00 Uhr
07.11.2016 – Montag Abu Dhabi VAE 20:00 Uhr
08.11.2016 – Dienstag Abu Dhabi VAE 17:00 Uhr
09.11.2016 – Mittwoch Kalifa Bin Salman Bahrain 8:00 Uhr 16:00 Uhr
10.11.2016 – Donnerstag Dubai VAE 10:00 Uhr
11.11.2016 – Freitag Dubai VAE

 

Hier geht es – der Technik sei Dank! – an sich ganz normal weiter. Beiträge sind vorbereitet, damit es nicht ggf. langweilig wird. Allerdings ist natürlich die ein oder andere Entscheidung schon etwas älter, da ich die Beiträge ja schließlich über einen längeren Zeitraum vorbereiten musste. 🙂

Und eins habe ich dann auch (wieder) gemacht – selbst auf die Gefahr hin, dass ich wieder gerüffelt werden. Die Kommentarfunktion habe ich ausgestellt. Denn ich kann – und will 🙂 – die Kommentare von unterwegs  nicht im Blick haben. Darauf muss man nun eben bis zum 11.11.2016 verzichten. Ich bräuchte sonst wahrscheinlich auch nach der Rückkehr einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Familienrecht 🙂 .

Ich wünsche allen Bloglesern usw. eine gute Zeit und mir eine tolle Reise. Man sieht sich, hoffentlich 🙂 .

„Ich war noch niemals in New York“ – jedenfalls nicht mit dem Schiff

NY„Ich war noch niemals in New York“ – so singt Udo Jürgens, und es stimmt bei mir. Nun ja, nicht ganz. Denn ich war schon in New York, aber: Ich war noch niemals mit dem Schiff in New York. Und das ist immer noch mein Traum gewesen. Einmal mit dem Schiff nach New York, die Skyline Manhattans langsam auf mich zugleiten sehen und dann an der Freiheitsstatue vorbei in den Hafen von New York einlaufen. Es hat lange gedauert, aber nun ist es soweit. Ich erfülle mir diesen Traum und werde dann heute mit meiner Frau heute einschiffen, um dann am 22.09.2013 in den Hafen von New York einzulaufen.

Auf dem Weg dahin Stationen in  Oslo > Bergen > Färöer Inseln/Klaksvik > Island/Reykjavik > Prinz-Christian-Sund > Qaqortoq/Grönland > St. John’s > Halifax . Richtig geraten: Kreuzfahrt :-). Also leider nicht allein auf dem Schiff :-), auf der AIDABella (neulich hieß „Krawallbomber, aber so schlimm ist es gar nicht). Allerdings sicherlich so viele Leute, dass ich meinen Traum nicht dadurch noch toppen kann, dass ich bei der Einfahrt in den Hafen von New York wie Kate Winslet und Leonardo di Caprio auf der Titanic vorne auf der Bugspitze stehe :-). Das wollen die anderen 2.000 Passagiere sicherlich auch. Die Schlange wird zu lang sein.

Ich bin dann also ab heute gut drei Wochen „außer Haus“ oder „nicht an Deck“, jedenfalls nicht hier. Ruhig wird es aber im Blog nicht werden. Der ein oder andere Beitrag 🙂 ist vorbereitet, vielleicht kann ich mich ja auch mal von unterwegs melden. Allerdings so schnell wie sonst werde ich auf aktuelle Entscheidungen und Meldungen nicht reagieren (können, und auch nicht wollen/dürfen :-)). Wochenspiegel wird es an den drei Sonntagen geben, da hilft mir die Assistentin, dann muss man das nicht alles nachholen. Und die  Kommentatoren müssen damit leben, dass sie in der nächsten Zeit nicht mit mir streiten/diskutieren können. Sie werden es überleben.

Also: Leinen los. Ich bin gespannt, was kommt und freue mich. Hauptsache nicht zu viel schwerer Seegang. 🙂 :-).

Hier wird es dann in unregelmäßigen Abständen ein kleines Logbuch geben. Nicht zu viel, aber ein bisschen von der Fahrt auf den Spuren der Wikinger.

Zu viel Asche, dann muss man nicht reisen

© Horst Schmidt – Fotolia.com

Die nachfolgende – schon etwas ältere – Entscheidung passt ganz gut zu meinem derzeitigen Aufenthalt. Ist/War ja auch eine kleine Reise, wenn auch keine Kreuzfahrt :-). Nämlich der Hinweis auf das BGH, Urt. v. 18.12.2012, X ZR 2/12 (hier die PM, den VT gibt es noch nicht), zum Reiserecht und zur Zulässigkeit einer Kreuzfahrt-Kündigung wegen einer Aschewolke.

Der BGH geht davon aus, dass Reisende den Vertrag über eine Kreuzfahrt kündigen können, wenn die Flüge zum Startpunkt wegen eines behördlichen Flugverbots gestrichen werden. Damit hat er zugunsten eines Passagiers entschieden, der 2010 wegen der Aschewolke des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull nicht zu seiner gebuchten Kreuzfahrt in die Karibik fliegen konnte. Ein Vertrag über die Teilnahme an einer Kreuzfahrt ist nach Ansicht des BGH ein Reisevertrag, den man wirksam kündigen kann, wenn die Reise aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht stattfinden kann. Nach dem Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull habe die Kreuzfahrt als solche zwar durchgeführt werden können, an ihr teilzunehmen, sei den Reisenden jedoch offensichtlich nicht möglich gewesen, zumindest aber erheblich erschwert.

Nun, muss man sich merken. Aber so häufig bricht der …?? wie hieß er gleich noch – ja hoffentlich nicht aus.