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Kachelmann, oder: Wenn die Zivilisten wissen, wie es geht

© SZ-Designs - Fotolia.com

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So, und den heutigen Tag beschließe ich hier dann mit dem Kachelmann-Urteil des OLG Frankfurt, also dem OLG Frankfurt, Urt. v. 28.09.2016 – 18 U 5/14, das die Kachelmann-Geschichte nun wohl abschließen dürfte. Mit dem Urteil wird die beklagte Ex-Geliebte des Wettermoderators Kachelmann verurteilt, Schadenersatz für Kosten zu leisten, die dem dadurch entstanden sind, dass er aufgrund eines von ihr erhobenen Vergewaltigungsvorwurfs in U-Haft genommen wurde. Später ist Kachelmann dann vom LG Mannheim aus tatsächlichen Gründen freigesprochen worden.

Kachelmann hat dann von seiner Ex-Geliebten Ausgleich eines Teils des Schadens verlangt, der ihm durch die U-Haft entstanden ist. Er hat geltend gemacht, dass er zur Verteidigung im Haftbeschwerdeverfahren mehrere Sachverständige habe beauftragen müssen, um die Glaubwürdigkeit seiner früheren Freunding sowie die von ihr vorgezeigten Verletzungen zu entkräften. Zuletzt hat er noch rund 6.300 e verlangt.

Das LG hatte die Klage abgewiesen. Dazu aus der PM zum Verfahren: „Zur Begründung führte es aus, zwar sei K. durch die Anzeigen der Beklagten in Untersuchungshaft genommen worden – die Beklagte habe ihn also der Freiheit beraubt, indem sie staatliche Organe zum amtlichen Eingreifen veranlasst habe. Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch wegen Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft sei jedoch, dass es sich um eine wahrheitswidrige Anzeige gehandelt habe. Der Beklagten könnte aber nicht vorgeworfen werden, dass sie K. vorsätzlich wahrheitswidrig einer Vergewaltigung bezichtigt habe mit dem Ziel, diesen seiner Freiheit zu berauben. Es sei möglich, dass die Beklagte durch „nicht-intentionale Verfälschungs- und Verzerrungseffekte“ subjektiv der festen Überzeugung gewesen sei, Opfer einer Vergewaltigung gewesen zu sein, obwohl dies objektiv nicht der Fall war.“

Das OLG hat zugesprochen.  Zur Begründung führt das OLG aus – ich zitiere aus der PM, da das Urteil mit 22 Seiten den Rahmen sprengt:

„Die Beklagte habe sich gegenüber K. schadenersatzpflichtig gemacht, weil sie wissentlich eine unwahre Strafanzeige erstattet und so – wie von ihr beabsichtigt – die Anordnung der Untersuchungshaft gegen K. herbeigeführt habe. Hierdurch habe sich die Beklagte der Freiheitsberaubung schuldig gemacht. Die erlittene Freiheitsentziehung beruhe zwar unmittelbar auf dem Haftbefehl; die Beklagte müsse sich jedoch das staatliche Handeln im Wege der mittelbaren Täterschaft zurechnen lassen, da sie die Ermittlungsbehörden durch die wahrheitswidrige Anzeige und falsche Aussagen vorsätzlich getäuscht habe. Die Überzeugung, dass die Beklagte K. vorsätzlich der Wahrheit zuwider der Vergewaltigung bezichtigt habe, gründe sich auf das Ergebnis der in der Berufung durchgeführten Beweisaufnahme. Hiernach habe sich die Behauptung K.s bestätigt, die Beklagte habe sich die festgestellten Verletzungen selbst zugefügt.

So spreche das Verletzungsbild in der Gesamtschau und unter Berücksichtigung der Schilderungen der Beklagten nach den Feststellungen des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Frankfurt am Main für eine Selbstbeibringung. Bedeutsam sei ferner, dass die Schilderungen der Beklagten zum angeblichen Vergewaltigungsgeschehen nicht mit den Verletzungen in Übereinstimmung zu bringen seien und ihre Aussagen für sich genommen erhebliche Plausibilitätsdefizite aufwiesen. Zudem habe die Beklagte im Ermittlungsverfahren unstreitig teilweise falsch ausgesagt.“

Die Beklagte habe auch mit direktem Vorsatz gehandelt. Aus den Gesamtumständen ergebe sich, dass es ihr gerade darauf angekommen sie, die Verhaftung des K. herbeizuführen.

Für ausgeschlossen hielt das OLG, dass bei der Beklagten eine „Autosuggestion“ vorlag, die dazu geführt habe, dass sie nur glaubte, vergewaltigt worden zu sein. Die entsprechende Annahme des Landgerichts sei nicht nur spekulativ, sondern nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme, wonach sich die Beklagte die Verletzungen selbst zufügte, auch widerlegt.

M.E. lesenswert. Eine sehr schöne Beweiswürdigung des OLG.

Gutes Wetter bei Kachelmann: 635.000 € für Springer-Berichterstattung

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Es ist doch schön, wenn man Blogleser hat, die sich um den Bloginhalt mit kümmern, sei es durch die Einsendung von Entscheidungen, sei es durch Hinweise auf interessante Meldungen o.Ä. Und so erreicht mich gerade der Hinweis auf die Spon-Nachricht „Rekord-Schmerzensgeld: Springer muss Kachelmann mit 635.000 Euro entschädigen“ So hat gerade wohl das LG Köln entschieden. Da heißt es: Es ist die höchste Entschädigungssumme, die jemals in einem solchen Verfahren zugesprochen wurde: Wegen seiner Berichterstattung zum Kachelmann-Prozess muss Springer dem Wettermoderator 635.000 Euro zahlen. Weiterlesen dann hier. Na, das sorgt sich für gutes Wetter im Hause Kachelmann.

Schnell bloggen, hatte der Kollege geschrieben. Erledigt 🙂 .

Einen habe ich dann noch: Kachelmann verliert Schadensersatzprozess

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Man soll ja nie zu früh sagen, jetzt ist Schluss. Das zeigt mir gerade mal wieder die Meldung, die über die Ticker läuft zum Schadensersatzprozess von EX-Wettermoderator Jörg Kachelmann gegen seine Ex-Geliebte. Kachelmann hatte mit der Begründung geklagt, diese habe ihn zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt. Das LG Frankfurt am Main hat die Klage nun heute abgewiesen. Offenbar hat Kachelmann im Zivilverfahren, in dem die Beweislast bei ihm liegt, nicht beweisen können, dass seine frühere Geliebte bei ihren Vorwürfen die Unwahrheit gesagt hat. Mehr dazu hier bei Welt-online.

Ist sicherlich nicht das letzte Mal, dass wir davon hören.

So, jetzt ist aber Schluss :-).

„Schlechtes Wetter“ für Kachelmann – es gibt kein Geld zurück.

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Im Oktober hatten wir über das Zivilverfahren Kachelmann gegen seinen ersten Verteidiger Birkenstock berichtet, in dem es um eine Gebührenrückforderung von Kachelmann ging. Kachelmann wollte rund 37.500 € Honorar zurück haben, die Birkenstock über die vereinbarten 250.000 € hinaus zu viel an Honorar erhalten haben soll (vgl. hier und weiter bei LTO).

Nun wird gemeldet (u.a. hier bei Focus-online), dass Kachelmann das Verfahren beim LG Köln verloren hat. Seine Klage ist abgewiesen worden.

Auf die Widerklage von Birkenstock hin, kann der nun noch mit weiteren 14.865 € Nachzahlung rechnen.

Aber das sind doch noch immer nicht die 441.000 €, die mal im Gespräch waren (vgl. hier bei LTO). Was ist daraus denn geworden?

Wochenspiegel für die 33. KW – mal wieder etwas Kachelmann, einen Akteneinsichtsdiscount und die „Buttonlösung

Wir berichten heute über:

  1. Kachelmann, mal wieder,
  2. einen Akteneinsichtsdiscounter,
  3. die Button-Lösung des BMJ, vgl. auch hier und hier.
  4. Terminsverlegung,
  5. Unschuldig im Sinne der Anklage,
  6. Wichtiges für die Verteidigung von Filesharern,
  7. Verspätung dank Untersuchungshaft,
  8. Justiz mit Preisschild,
  9. Irrsinn: Essen im Stehen 7 %, im Sitzen 19 %, jedenfalls bei der Currywurst 🙂
  10. und dann war da noch die Seite: smsvongesternacht.