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Hut ab vor diesem Präsidenten, oder: Nicht immer gilt für die Dienstaufsichtsbeschwerde „f+f+f“

Der Kollege Hoenig hat vor einigen Tagen vom Richter K. in Berlin berichtet (vgl. hier und auch noch hier). Über ihn bzw. ein von ihm stammendes Urteil des KG hatten wir ja auch schon vor einiger Zeit Ausführungen gemacht (vgl. hier).

Nun berichtet der Kollege Hoenig über die Antwort des Präsidenten des AG Berlin-Tiergarten auf seine Dienstaufsichtsbeschwerde (vgl. hier), in der der Präsident in der Tat „Deutliche Worte an Richter K.“ gefunden und auch geäußert hat. Zu Recht weist der Kollege darauf hin, dass das etwas Besonderes ist. Und das ist es. Denn i.d.R. sind Präsidenten auf Dienstaufsichtsbeschwerden nicht so offen und „verstecken“ sich gern hinter Art. 97 GG oder den §§ 25 f. DRiG und tragen die richterliche Unabhängigkeit auf einer Fahne vor sich her.

Ich räume ein: So ganz einfach ist die Abgrenzung zur richterlichen Unabhängigkeit ja auch nicht und es ist ein schmaler Grad, aber manchmal würde man sich schon mehr so offene Worte, wie sie jetzt der Präsident des AG Berlin-Tiergarten gefunden hat, wünschen. Nicht vornehmlich im Interesse der Verteidiger, sondern im Interesse der Beschuldigten und Betroffenen, die manchmal (zu Recht) fassungslos sind, wie mit ihnen und ihren Rechten umgegangen wird.

Zudem: Der Vorgang ist ein – wie es auch der Kollege Hoenig sieht – schönes Beispiel, dass für Dienstaufsichtsbeschwerden eben nicht unbedingt die „Drei F“ gelten: Form-, frist und fruchtlos. 😉

Wochenspiegel für die 23 KW. – oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Zu berichten ist über:

  1. Die Sicherstellung von Fixie-Fahrrädern.
  2. Über eine Verkehrstragödie berichtet der Kollege Nebgen.
  3. Die Frage der sog. staatsanwaltschaftlichen Sperrberufungen beschäftigt noch einmal den Kollegen Feltus.
  4. Hier ist dann noch einmal über eine Entscheidung des AG Zerbst mit ESO ES 3.0 und veralteter Software berichtet worden.
  5. Der Kollege Hoenig berichtet unter dem schönen Titel „Eure Durchlaucht im Wespennest“ über sein „Zusammentreffen“ mit dem neu gegründeten Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V., der mit seiner Werbung schon ein wenig nervt; vgl. dazu auch hier.
  6. Und immer wieder schön: Vollmachtsfragen, so wie dieser Dauerbrenner.

Du bist nicht allein, lieber Kollege Hoenig, …wenn du fährst mit deiner „Wanne“…

„Du bist nicht allein“ hieß der Hit, den Roy Black Ende der 60er Jahre gesungen hat. An ihn, den Hit, erinnerte ich mich, beim Lesen des Artikels „Grünes Licht für Werbegag“ – „Urteil: Ausrangierter Polizei-Bulli darf Schriftzug einer Anwaltskanzlei tragen (in den Westfälischen Nachrichten vom Wochenende, aber auch hier). Ich dachte da sofort: Du bist nicht mehr allein, lieber Kollege Hoenig, denn deine Idee mit der Wanne hat man offenbar woanders aufgegriffen (geklaut? 🙂 oder angeleitet vom Urheber der Idee) und dann auch gleich ein Verwaltungsgericht damit beschäftigt. An anderer Stelle wird von „Spitzenmarketing“ gesprochen. Wenn das Schule macht, tut sich da für die Polizei ein völlig neuer Markt für ausrangierte Fahrzeuge aus. Je nach Alter der Kanzleiinhaber kann man sich aber auch ein Motorrad zulegen :-). Ich würde allerdings zur „Wanne“ tendieren :-))