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Der dürstende Hund im Pkw, oder: Tierquälerei

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Schon etwas älter ist das AG München, Urt. v. 29.11.2017 – 1115 OWi 236 Js 193231/17, aber es passt dann jetzt ganz gut in die Jahreszeit. Denn die warmen Tage kommen (hoffentlich) und Wärme/Hitze spielt in dem Urteil eine Rolle. Es geht nämlich um eine Betroffene, die vom AG schuldig gesprochen worden ist, fahrlässig einem Hund erhebliche Leiden zugefügt zu haben. Das ist/war eine Ordnungswidrigkeit gem. §§ 2, 18 Abs. 1 TierschutzG – kurz: Tierquälerei.

Das AG hat folgende Feststellungen getroffen:

„Am 13.09.2016 zwischen 11.00 Uhr und 11.30 Uhr parkte die Betroffene ihr Fahrzeug amtliches Kennzeichen M-xxx in Hof, an der Ecke Jaspisstein/Ottostraße. Obwohl das Fahrzeug der prallen Sonne ausgesetzt war, ließ sie ihren Hund, eine Rottweiler/Doggenmischung in der prallen Sonne bei Außentemperaturen laut Wetterwarte Hof von 25 Grad Celsius zurück. Lediglich die hintere Scheibe der Beifahrerseite war einen Spalt, maximal 5 cm geöffnet. Alle anderen Fenster waren verschlossen. Wasser stand dem Hund nicht zur Verfügung. Er hatte bereits blutunterlaufene Augen, Schaum vor dem Mund und hyperventilierte. Die starke Erhitzung im Fahrzeug erzeugte eine andauernde Wärmeempfindung des Hundes. Dadurch entstand bei diesem die Motivation, einen kühleren, schattigen Ort aufzusuchen. Da der Hund den Pkw nicht verlassen konnte, blieb das Hitzeempfinden bestehen. Der Hund erlebte seine Unfähigkeit, die Situation im Rahmen seiner Möglichkeiten zu bewältigen. Beim Hecheln des Hundes ging über den Atmungstrakt dem Körper vermehrt Wasser verloren, eine Austrocknung war die Folge.“

Die Betroffene hatte das anders dargestellt: „.………., sie habe den Hund bei offenem Autofenster maximal 20 Minuten im Auto gelassen. Außerdem habe sich eine Wasserschale im Auto befunden. Dabei habe sie das Auto circa alle 10 Minuten kontrolliert und beim zweiten Nachsehen sei bereits die Polizei vor Ort gewesen, die den Hund unter Augen des Sohnes gewaltsam mitgenommen habe. Ferner seien blutunterlaufene Augen bei der Rasse des Hundes ganz normal, ebenso das Hecheln, wenn es warm ist. „

Das AG hat das aufgrund von Zeugenaussagen als widerlegt angesehen und die Betroffene zu einer Geldbuße von 200 € verurteilt. Zur Fahrlässigkeit führt es aus:

„Die Betroffene hätte die Gefahr für den Hund durchaus erkennen können. In der Presse wird häufig über solche Fälle, sei es im Auto zurückgelassene Kleinkinder oder Tiere mit den entsprechenden Gefahren berichtet. Sie hätte auch ohne weiteres durch Öffnen der Fenster und Bereitstellen einer Wasserschale, das Leiden des Hundes verhindern können.“

Nun macht mal nicht so ein Theater/eine „nationale Tragödie“ aus dem bißchen Hitze! meint Peter Ramsauer…

Es war ja zu erwarten, dass sich die Politik auch noch zu Wort melden und Stellung nehmen würde zu den Hitzeunfällen und Ausfällen der Klimaanlage. Immer forsch dabei ist ja unser Bundesverkehrsminister, nicht nur beim Ascheregen, oder beim „Schildaschlammasel“, sondern dann jetzt auch hier zu. Er wird zitiert -und so war er ja auch in den 20.00-Uhr-Nachrichten zu hören:

„Bei allem Ärger und Verständnis für die Betroffenen, darf man die Mängel allerdings nicht zu einer nationalen Tragödie hochstilisieren.“

So etwas nenne ich bagatellisieren. Und: Ich möchte es nicht erleben, wenn ein Bundestags-Abgeordneter in den Zügen gesessen hätte, oder ggf. der Verkehrsminister selber. Aber der fährt ja sicherlich nicht Bahn, sondern fliegt. Da ist immer schön klimatisiert.

Die Deutsche Bundesbahn und der Einzelfall… Hot Summer in the trains :-)

Die Kommentare zu meinem gestrigen Beitrag „Sänk ju vor travelling wis Deutsche Bahn“ aber auch die vielen anderen Beiträge zu der Problematik „Die Deutsche Bahn und die Hitze“ (sehr schön und vor allem auch hier der Kollege Nebgen; nur die Kollegin Braun war offenbar bevorzugt und ist klimatisiert gefahren, vgl. hier) oder „Alle reden vom Wetter, wir nicht“ haben mich zu der Frage getrieben, was ist denn nun ein „Einzelfall“? sehr schön dazu das, was Wikipedia sagt:

Als Einzelfall wird ein konkretes Vorkommnis, in der Regel von Verantwortlichen, bewertet, wenn dieses Vorkommnis besser nicht vorgekommen wäre und die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Vorkommnis wieder auftritt, nach Ansicht des Bewertenden vernachlässigbar gering sei.

Das Wort Einzelfall soll darauf hindeuten, dass das Vorkommnis einzigartig sei. Damit ist auch Verantwortung für dieses Vorkommnis ebenso abzulehnen (»Wer hätte denn dies wissen können?« oder »Jeder macht mal Fehler.«) wie Gegenmaßnahmen für zukünftige solche Vorkommnisse (»Das wird nicht wieder passieren.«

Mehr braucht man m.E. gar nicht zulesen, um zu behaupten :-), dass der Sprecher der DB sicherlich dort erstmal nachgesehen hat, als er zum „Einzelfall“ Evakuierung aus der Bahn Stellung genommen (vgl. hier).

Ich bin jedenfalls froh, dass ich derzeit nicht mit der Bahn fahren muss. Und: Strafverfahren gegen die DB sind eingeleitet, vgl. hier. Sicherlich auch ein „Einzelfall“. 🙂

Sänk ju vor travelling wis Deutsche Bahn

Andere Ansicht“ berichtet gerade darüber, dass die Hitze bei der Deutschen Bahn zur Evakuierung von Fahrgästen geführt hat.

Da werde ich dann doch schmerzlich an meine Erlebnisse vom vergangenen Freitag mit der DB erinnert, zwar keine Evakuierung, aber:

  • Geplante Abfahrt in Leipzig: 16.51 Uhr. Der ICE nach Berlin kommt mit ca 15 – 20. Minuten Verspätung, aus denen „wegen des hohen Fahrgastaufkommens“ locker ca. 25 werden. Hintergrund: In dem nach Berlin weiterfahrenden Zugteil war in einem Waggon die Klimaanlage ausgefallen :-). Die dort sitzenden Fahrgäste waren umgesetzt worden in einen anderen Zugteil, der jedoch in Leipzig blieb, so dass sie jetzt wieder umziehen mussten (in den Wagen ohne Klimaanlage :-().
  • Dann gemächliche (warum eigentlich bei den Preisen?) Fahrt nach Leipzig, ohne Halt in Wittenberg, aber dafür in Bitterfeld und Dessau (in Dessau die Mitteilung, dass die Austrittsstufen nicht ausgefahren werden können; warum hält man dann da?).
  • Weiterhin langsames Vorkämpfen von Bahnhof zu Bahnhof, Verspätung inzwischen mehr als 60 Minuten, was dazu führt, dass die Erstattungsanträge verteilt werden. Allgemeiner Heiterkeit, als man sieht, dass die etwa 75 cm lang sind. Es lebe die heilige Bürokratia. Von den Toiletten ist etwa jede zweite geschlossen/defekt. Klimaanlage schafft die Hitze nur mühsam.
  • Mitteilung: Wir halten nicht in Südkreuz (eine Mitfahrerin ruft zum 3. Mal ihren inzwischen leicht genervten Ehemann an, um das Abholen umzuorganisieren).
  • Zur allgemeinen Erheiterung trägt der Schaffner vor der Ankunft in Berlin HBF Anschlüsse vor, die bereits mehr als eine Stunde zurückliegen.
  • Mein erster Anschluss in Berlin HBF tief ist weg, mein zweiter Anschluss in HBF hoch wackelt, aber vielleicht bekomme ich ihn noch. Dann nur max. 60 Minuten später in MS. Nein, der DB gelingt es, auch den Anschluss noch zu verpassen :-(, also geht es erst planmäßig um 19.50 Uhr – Richtung Westen.
  • Der ICE kommt aber mit 15 Minuten Verspätung in Berlin HBF an: Folge: Der Anschluss zum Reginalverkehr von Hamm, wo ich umsteigen muss, nach MS, klappt nicht. Da stehen nur 11 Minuten zur Verfügung. Aber: Vielleicht habe ich ja Glück und der Anschlusszug ist – wie immer – fahrplanmäßig zu spät (von der Schaffnerin erfährt man jetzt erstmals den Grund für das Chaos: Acht (!!) Personenschäden, „normal/Tag sind drei; warum sagt man das nicht eher?).
  • In Spandau wartet der ICE 10 Minuten länger als üblich, um den Fahrgästen, die im falschen Zugteil sitzen (einmal Ri Oldenburg, einmal Ri Köln) und die 10-malige Ansage in Berlin HBF nicht gehört oder beachtet haben, die Möglichkeit zum Umsteigen zu geben.
  • In Wolfsburg erhalten wir keine Einfahrt für den fahrplanmäßigen Halt, weil das Gleis noch von dem dort außerplanmäßig haltenden ICE Richtung FFM besetzt ist.
  • Zwischendurch auf dem Weg nach Hamm immer mal wieder Baustellen. Verspätung inzwischen satte 25 Minuten (also nichts mit: Wir holen das wieder raus).
  • Damit ist der Anschluss in Hamm sicher weg und die Wartezeit dort beträgt rund 70 Minuten auf den nächsten fahrplanmäßigen  Zug nach MS um 00.10 Uhr, denn natürlich ist an einem Freitagabend die Anbindung nach MS „ausgedünnt“.
  • Also auf Vorschlag des Schaffners (netter Kölsche Jong mit einem vortrefflichen Englisch) Weiterfahrt nach Dortmund und dort umsteigen in die Eurobahn. Die fährt an sich um 23.35 Uhr, heute aber um 23.40, und wartet auf jeden Fall. Vorsichtige Frage: Wirklich? Antwort: Sicher.
  • In Dortmund dann Wechsel von Bahnsteig 11 zu Bahnsteig 21, dort dann die um 23.37 abfahrende Eurobahn erreicht (wenn ich sie nicht erreicht hätte, wäre es aber nicht schlimm gewesen, da noch ein ICE nach MS fuhr, der mit rund 50 Minuten Verspätung noch hinter uns hing).
  • Ankunft in MS dann nicht wie geplant: 22.30 sondern 00.30 Uhr.

„Sänk ju vor travelling wis Deutsche Bahn“ oder: Warum ist ein solches Verhalten eigentlich nicht strafbar? Wenn ich Uni-Professor wäre, würde ich das – glaube ich – mal als Klausur geben.