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Ein schöner Tag, wenn Handbücher erschienen sind, oder: Herzlichen Dank an alle Mitarbeiter

Da ist man einmal nicht zu Hause 🙂 , da überschlagen sich die Ereignisse. Gerade erreicht mich hier auf Borkum die Nachricht der Produktmanagerin – früher nannte man das „Lektorin“ 🙂 -, dass die Druckerei

ausgeliefert hat. Die Produktmanagerin hat die druckfrischen Exemplare zur Freigabe vorliegen. Die erfolgt jetzt und dann kann ausgeliefert werden. Also: Das „Ermittlungsverfahren“ kommt etwas später als geplant, dafür kommt die „Hauptverhandlung“ eher, was den Vorteil hat, dass die „Burhoff-Pakete“ dann jetzt auch sofort ausgeliefert werden können. Ich denke, das dürfte in der 49. KW. passieren. Also passend zum Nikolaustag am 06.12. Vielleicht morgens einfach mal im Schuh schauen, ob die beiden Bücher da drin sind 🙂 .

Das Erscheinen der Bücher ist für mich dann immer Anlass, mich bei allen zu bedanken, die dazu beigetragen haben, dass wir unseren Zeitplan haben einhalten können. Das sind vor allem die Mitarbeiter im ZAP-Verlag, allen voran die Produktmanagerin Frau Goehring. Es war für alle ein hartes Stück Arbeit, aber wenn man dann das fertige Produkt sieht, ist die Freude besonders groß und man weiß, es hat sich gelohnt. Das wird noch besser, wenn man als Autor/Herausgeber die Schutzfolien von den Erstexemplaren macht. Das ist der Sex des Alters :-).

Bei diesen Auflagen muss ich mich aber nicht nur bei den Mitarbeitern des Verlages bedanken, sondern erstmals auch bei den Mitautoren, die in die Werke eingestiegen sind. Ja, es waren vier Kolleg*innen, die so mutig waren, die Zusammenarbeit mit mir zu wagen. Das ist Kernerarbeit. Eingestiegen sind:

  • RiLG Thomas Hillenbrand, Stuttgart,
  • Rechtanwältin A. Hirsch, Hamburg,
  • Rechtsanwalt Mirko Laudon, LL.M., Hamburg,
  • Rechtsanwalt Dr. F. Schneider, Hamburg.

Die Zusammenarbeit hat super geklappt, was ich allerdings auch erwartet hatte. So macht es Spaß, Herausgeber zu sein. Allen Vieren herzlichen Dank. Ad multos annos!!

So, und nun freue ich mich darauf, dass ich, wenn ich nach Hause komme, meine Erstexemplare auspacken darf.

Und natürlich – nun aber <<Werbemodus an>> man kann die Bücher auch bestellen, und zwar hier auf der Bestellseite. Jetzt muss man nicht mehr warten. Die Vorbesteller brauchen nicht nachzufragen: Die bestellten Exemplare kommen automatisch. Versprochen ist versprochen. <<Werbemodus aus>>

Tä, tä, tä, sie ist da, die 2. Auflage vom „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe“

HB_RechtsmittelDen „Wochenauftakt“ macht in dieser Woche ein Werbeposting. Ja, so ist es, Und wer es nicht mag, muss nicht (weiter) lesen. Aber ich meine, das darf sein bzw. es muss sogar sein 🙂 . Denn seit der vergangenen Woche ist nun das „Burhoff-Handbücher-Quartett“ komplett. Nach dem „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren„, immerhin 7. Auflage, dem „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung“, immerhin 8. Auflage, der Neuerscheinung 2016, dem „Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge“ ist in der vergangenen Woche dann noch die 2. Auflage von „Burhoff/Kotz [Hrsg.], Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe“ erschienen. Damit gibt es dann jetzt auch 1.894 Seiten aktuelles Wissen zu strafrechtlichen Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen. Und alle Handbücher im selben „outfit“. Macht sich gut im Bücherregal. 🙂 P.S.: Alle obigen Links mit Leseproben – für denjenigen, der die Bücher noch nicht kennt. 🙂 .

An dieser Stelle dem Verlag und allen Mitarbeitern ein herzliches Danke-schön für den zeitgenauen Einlauf des Buches. Punktgenau wie angekündigt im Juni – anders war es beim ZAP-Verlag ja auch nicht zu erwarten.

Und, natürlich gibt es auch „weiterführende“ Links zu Bestellmöglichkeiten: :-).

Und dann noch: Mal sehen, vielleicht gibt es ja demnächst eine Sonderedition: Alle vier Bände in einem Paket – man weiß ja nie….

Ta, ta, ta – Tusch: Wir sind nun zu Viert – Nachsorge-Buch ist da….!!

EV_HV_NachsorgeTa, ta, ta – Tusch: Wir sind nun zu Viert – Nachsorge-Buch ist da….!!, oder auch:

Es hat dann doch vor Weihnachten geklappt, so wie es der Verlag voraus gesagt hat. Heute ist dann nämlich das „Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge„, das aus dem Trio: „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren„, „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung“ und „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe„, ein Quartett macht, erschienen. Wir sind dann jetzt also zu Viert. Kleiner Wermutstropfen. Leider gibt es auf meiner Homepage noch keine Leseproben, das ging dann jetzt etwas zu schnell 🙂 .

Abgebildet auf dem Bild sind auch nur drei Mitglieder des Quartetts, und zwar die im neuen Gewande, also der 2015-er Jahrgang (hoffentlich ein guter 🙂 . Das vierte – „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelf“ kommt dann im nächsten Jahr dazu.  Deshalb: Los geht es. Wer rastet, rostet.

Ach so: Bestellen kann man hier.

Werbemodus aus 🙂 .

Nachtrag vom 12.12.2015: So, Leseproben sind dann auch drin 🙂 .

Herr der Handschellen

9783896557193Meinen Handbüchern und mir sind schon viele „Spitz-/Sondernamen“ gegeben worden. Das geht für die Bücher von der „Trilogie des Strafverteidigers“ bis zum etwas martialischen „Waffen in der Hauptverhandlung“. Und für mich war es das „Gesicht der StPO“, aber auch der „Nestbeschmutzer aus Münster“. Die ein oder andere Bezeichnung würde ich unterzeichnen, manche eher nicht, jedenfalls kann ich aber mit allen, auch mit den mehr kritischen, leben.

Nun gibt es eine neue Bezeichnung, die mich sehr amüsiert/gefreut hat. Ich hatte Kontakt zu einem Kollegen aus einem FA-Kurs, der eine Frage hatte. Im Verlauf dieses „Gesprächs“ erreicht mich dann folgende Mail:

„Hallo Herr Burhoff,
zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. In derselben Sache beschäftigt mich mittlerweile ein weiteres Problem, für das ich noch keine Lösung gefunden habe. Es geht dabei um das Alter von Spermaspuren auf Oberflächen. Im „Herrn der Handschellen“ (so nenne ich die Burhoff Trilogie intern – ich bitte um Verzeihung) habe ich dazu leider auch nur eine Fundstelle gefunden, die mich leider nicht weitergebracht hat. Ich würde Sie daher gerne fragen wollen, ob Ihnen weitere Fundstellen oder ggf. auch ein Sachverständiger in diesem Bereich bekannt sind. “ 🙂 🙂 🙂 .

Wie gesagt: Nette Bezeichnung, an die ich zwei Dinge anknüpfe:

  1. Das war jetzt Werbung 😀 und zur Bestellung geht es hier.
  2. Wer zur Antwort auf die Frage etwas beitragen kann, kann das gern tun.

Und: Ceterum censeo: Hier geht es zur Abstimmung Beste Jurablogs Strafrecht 2014 – wir sind dabei, die Abstimmung läuft…