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Hamburger Schanzenviertel brennt, oder: „St. Florians-Prinzip“ geht gar nicht

entnommen openclipart.org

Ich habe jetzt nicht vor, die Ereignisse vom vergangenen Wochenende hier näher/weiter zu kommentieren. Allerdings meine ich, dass die Presseerklärung der RAK Hamburg einen Bericht wert ist. Sie bezieht sich u.a. auf Äußerungen eines Hamburger Kollegen zu den Vorfällen im Schanzenviertel, die man hier nachlesen kann.

Dazu gibt es nun folgende Presseerklärung des Präsidenten der Hanseatischen RAK:

„Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer verurteilt mit aller Schärfe Äußerungen eines Hamburger Rechtsanwaltes zu den empörenden und bedrückenden Vorfällen im Hamburger Schanzenviertel, „Autonome“ und er als deren „Sprecher“ hätten „gewisse Sympathien für solche Aktionen, aber bitte doch nicht im eigenen Viertel wo wir wohnen. Also warum nicht irgendwie in Pöseldorf  oder Blankenese?…“.
 
Die Kammer stellt zu solchen „Aktionen“ fest, dass es sich dabei um Brandschatzungen, Plündereien und gefährliche oder schwere Körperverletzungen hochaggressiver, krimineller Banden handelt, die damit viele Menschen schwer schädigten, entrechteten, bedrohten und verängstigten. Diese widerwärtige Sympathiebekundung und die verdeckte, bösartige Aufforderung, solche Taten (auch) in anderen Stadtteilen zu begehen, beschämen die mehr als 10.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Hamburg bis in das Herz.
 
Im Übrigen hält die Hanseatische Rechtsanwaltskammer fest:
 
Auf dem Gelände der Gefangenensammelstelle/Außenstelle Amtsgericht Hamburg waren die Voraussetzungen für einen gesetzestreuen und prozessordnungsgemäßen Verfahrensablauf gegeben. Davon habe ich mir durch einen Besuch und die Besichtigung mit dem Präsidenten des Amtsgerichtes am 7.7.2017 sowie Gesprächen mit Rechtsanwälten selbst ein umfassendes Bild verschaffen können.

Hamburg, den 10. Juli 2017
Kury
Präsident“
Schneller und deutlicher geht es kaum. M.E. sehr schön