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Pauschgebühr: Das „Gesamtgepräge“ des Verfahrens ist von Bedeutung

Wann gibt es nach dem Inkrafttreten des RVG noch eine Entscheidung eines OLG zur Pauschgebühr, über die sich ein Bericht lohnt? Sehr selten, denn Pauschgebühren sind selten geworden.

Daher ist der Beschl. des OLG Celle v. 02.03.2011 – 1 ARs 84/10 P um so erfreulicher, in dem das OLG zur Gewährung einer Pauschgebühr in einem sog. Großverfahren Stellung genommen hat. Zutreffend stellt das OLG auf den vom OLG Hamm geprägten Begriff des „Gesamtgepräge“ des Verfahrens ab und kommt zu einer Pauschgebühr. Und zwar bekommt der Verteidiger mehr als er beantragt hatte. Ist auch selten.