Schlagwort-Archive: gefälschtes Kfz-Kennzeichen

Ich haben da mal eine Frage: Kfz-Kennzeichen „gefakt“ – Messung verwertbar?

© Light Impression – Fotolia.com

Vor einigen Tagen erreichte mich die Anfrage einer Kollegin, deren Inhalt mich dann doch überrascht hat. In der Anfrage, in der es um Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen geht, heißt es:

„….ich habe im Moment zwei OWi-Verfahren, in denen Mandanten in Rheinland-Pfalz (einmal AG St. Goar einmal AG Linz) mit einem BMW „verfolgt“ worden sind.

Beide haben mir gesagt, dass das ein schwarzer 5er BMW mit Stadthagener Kennzeichen war, also einem Kennzeichen aus Niedersachsen, weshalb sie sich einigermaßen sicher waren, dass sie nicht von der Polizei in zivil verfolgt wurden.

Es ist beide Male derselbe Wagen, in den ein ProViDa 2000 modular eingebaut worden ist. 

Beide waren zu schnell und der Abstand zu gering.

Ich habe in beiden Fällen um Einsicht in die Lebensakte gebeten. Die Einsicht wurde unter Hinweis darauf, dass in Rheinland-Pfalz eine Lebensakte nicht geführt werde abgelehnt. Dagegen habe ich noch nichts unternommen. In beiden Fällen steht demnächst Termin an. 13.06.2013 und 10.07.2013.

In dem einen Fall war die letzte Eichung am 20.09.2011 und der Verstoß mehr als ein Jahr später am 04.10.2012. Also länger als ein Jahr nicht geeicht.

Im Eichschein ist das echte Kennzeichen des Fahrzeugs angegeben, nämlich MZ-34997 und keineswegs das „gefakte“ Kennzeichen  SHG- ?? … Die Polizisten haben dem Mandanten auch bestätigt, dass es sich um ein „falsches“ Kennzeichen handelt und sie mehrere Kennzeichen hätten mit denen sie herum fahren. Hier geht es um ein Bußgeld in Höhe von 240 €. Da habe ich beanstandet, dass gegen die Eichordnung verstoßen worden ist, weil die Eichung länger als ein Jahr zurück lag.

In dem zweiten Fall ist das Gerät dann wieder neu geeicht worden. Fahrt ebenfalls mit dem schwarzen 5er BMW mit dem Kennzeichen aus SHG – ??…. Eichschein für das Gerät in dem Fahrzeug mit dem Kennzeichen MZ- 34997.

Die Eichung war am 12.12.2012 und der Vorfall am 07.01.2013. Bußgeld 320 € plus 2 Monate Fahrverbot.

Ich finde es sehr bedenklich, dass die mit gefälschten Kennzeichen aus anderen Bundesländern fahren, finde aber keinen rechtlichen Ansatz, außer zu bestreiten, dass das Gerät überhaupt geeicht war, weil kein Eichprotokoll für ein Auto mit einem Kennzeichen aus Stadthagen vorgelegt werden kann, sondern nur eins aus Mainz.“

Warum „überrascht“? Nun, ich habe bislang von solchen Praktiken/Vorgehensweisen noch nichts gehört und kenne vor allem auch keine Entscheidung, die sich damit befasst. Daher habe ich der Kollegin zugesagt die Frage hier und auch bei Jurion Strafrecht mal zu veröffentlichen in der Hoffnung, dass vielleicht der ein oder andere Kollege so etwas schon mal erlebt hat und etwas dazu sagen. Man denkt natürlich sofort an ein Beweisverwertungsverbot, aber das fehlt mir noch der rechtliche Ansatz – mal abgesehen davon – um Kommentaren vorzubeugen -, dass man dann ja immer noch über die Hürde „Abwägung“ springen muss. Ich finde zumindest schon mal den Ansatz der Kollegen: Bestreiten der Eichung, nicht schlecht. Dazu wird sich das AG sicherlich Gedanken machen müssen. Allerdings wird man da auch nur weiterkommen, wenn man eine feste Verbindung „PKw – Kennzeichen – Eichung“ aufstellt, die nicht aufgelöst werden darf, um die Überprüfbarkeit sicher zu stellen.

Ich bin gespannt, ob jemand etwas beitragen kann.