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Zu unbestimmte Weisungen

Das hatte die StVK im Rahmen der Führungsaufsicht die Weisung erteilt, bei jedem Wechsel von Wohnung und Arbeitsstelle vorher mit dem Bewährungshelfer Rücksprache zu nehmen und keinen Kontakt zu Personen aus der „Drogenszene“ zu unterhalten. Das OLG Hamm sagt in seinem Beschl. v. 28.09.2010 – III – 3 Ws 393/10: Zu unbestimmt und daher unwirksam.