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„Lügenpresse (?)“, „Pinocchiopresse“ (?), nun ja, jedenfalls ggf. ein wenig „geschummelt“…

© psdesign1- Fotolia.com

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„Lügenpresse (?)“, „Pinocchiopresse“ (?), nun ja, jedenfalls ggf. ein wenig „geschummelt“…“ – der Leser fragt sich, was ist los? Nun, ich komme heute noch mal zurück auf meine Beiträge zum AG Passau, Urt. v. 04.11.2015 – 4 Ls 14 Js 10843/15 III. Das war einmal „Strafzumessung modern/aktuell (?): Strafzumessungskriterium A.Merkel“ und dann AG Passau: Zwar „Versagen der europäischen Flüchtlingspolitik“, aber nicht „Mutti“ als Strafzumessungskriterium. Ich hatte das erste Posting auf der Grundlage des „Welt am Sonntag“-Berichts vom 08.11.2015 unter der Überschrift: „Richter straft Schleuser wegen Regierungspolitik milde“, gebracht. Da kannte ich das AG-Passau-Urteil noch nicht. Das habe ich dann aber angefordert und auch schnell übersandt bekommen, was dann zu dem zweiten Beitrag geführt hat.

Bei der Verwertung der Entscheidung sind mir einige Punkte aufgefallen, die ich nicht klären/erklären konnte; auf die hatte ich ja auch schon im zweiten Beitrag AG Passau: Zwar „Versagen der europäischen Flüchtlingspolitik“, aber nicht „Mutti“ als Strafzumessungskriterium – teilweise – hingewiesen. Wegen der Punkte habe ich dann die „Weltredaktion“ angeschrieben und nachgefragt und habe auch beim AG Passau noch einmal nachgehakt.

Die „Welt-Redaktion“ habe ich am 06.12.2015 gefragt:

„1. In Ihrem Beitrag ist die Rede von einem Urteil v. 05.11.2015. Mir ist auf meine Anforderung vom AG Passau eins vom 04.11.2015 mit dem Aktenzeichen 4 Ls 14 Js 10843/15 III übersandt worden. Handelt es sich bei diesen beiden Entscheidungen um dieselben und ist Ihnen ggf. in Ihrem Beitrag ein Datumsfehler unterlaufen? Oder ist eine andere Entscheidung?

2. Es heißt in dem Beitrag: „…. heißt es in der Urteilsbegründung des Richters vom 5. November, der der „Welt am Sonntag“ vorliegt.“ Ist das wirklich der Fall gewesen? Der 05.11.2015 war ein Donnerstag. Ich kenne die Abläufe bei der Justiz und halte es für unwahrscheinlich, dass der Redaktion bereits am 08.11.2015 das schriftlich begründete Urteil vorgelegen hat. Dieses müsste dann ja an sich schon am nächsten Arbeitstag, dem 06.11.2015 eingegangen sein.

3. Vor allem aber interessiert mich: In dem o.a. Bericht heißt es: „Der Richter begründete dies so: „Angesichts der Zustände an den Grenzen ist die Rechtsordnung von der deutschen Politik ausgesetzt, deshalb wird keine unbedingte Haftstrafe erteilt. Asylsuchende werden von der deutschen Bundeskanzlerin eingeladen, nach Deutschland zu kommen.““ Diese Passage finde ich nicht in dem mir überlassenen Urteil so nicht, obwohl sie dort – wenn ich den Beitrag und das dort offenbar eingefügte Zitat aus dem Urteil richtig verstehe, zu finden sein müsste.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die o.a. Unklarheiten aufklären würden und mir ggf. auch eine Kopie – digital reicht – der Urteilgründe überlassen würden. Falls das nicht möglich ist, wäre ich um Angabe des Aktenzeichens des Urteils v. 05.11.2015 dankbar – es ergibt sich nicht aus dem Beitrag, um das Urteil beim AG Passau anfordern zu können.“

Beim AG Passau habe ich gefragt:

„….Geschickt haben Sie ein Urteil vom 04.11.2015 – in der „WamS“ vom 08.11.2015 ist die Rede von einem Urteil vom 05.11.2015. Und in dem Urteil fehlt eine Passage, die es nach dem „WamS“-Bericht an sich enthalten müsste, wenn dort richtig zitiert ist.“

Tja, und dann kamen die Antworten:

  • Von der „Welt-Redaktion“ – nach Erinnerung am 10.12.2015 –

„…..Bei dem Artikel handelt es sich um eine Agenturmeldung der Nachrichtenagentur dpa. Wir empfehlen, sich an diese zu wenden. …“

  • Vom Direktor des AG Passau – aus dem Schriftwechsel ergab sich auch noch, dass das Urteil erst am 02.12.2015 schriftlich abgesetzt worden ist.:

„…..in einigen Presseorganen ist das Urteil – falsch – als am 5.11.15 ergangen zitiert worden. Am 5. 11.15 ist am AG Passau kein Schleuserverfahren verhandelt worden. Im Übrigen ist auch der verhandelnde Richter nicht richtig zitiert worden.

Mehr kann ich Ihnen von hier aus nicht anbieten.“

Wie soll man damit jetzt umgehen? Vorab: Ich will nun nicht gleich mit der Keule „Lügenpresse“ pp. kommen – daher auch die Fragezeichen -, zumal ich auch keine Lust mehr hatte, auch noch Schriftwechsel mit dpa anzufangen. Aber es bleibt ein gewisses Unbehagen gegenüber der „Welt am Sonntag“ – nicht gegenüber dem AG Passau, wobei wir die Strafzumessungserwägungen mal dahingestellt sein lassen. Den Datumsfehler kann ich noch nachvollziehen, aber das „Zitat“ aus dem – angeblich vorliegenden Urteil dann nicht mehr. Und wenn es (nur) ein Zitat des Richters aus der Hauptverhandlung gewesen sein sollte, dann mag man das auch bitte so kennzeichnen. Und die „Welt-Redaktion“ macht es sich dann auch ganz schön einfach, wenn sie mich an dpa verweist. Das klingt so ein wenig nach: Geht uns nichts an. Sorry, aber das geht die Redaktion schon etwas an, denn es heißt ja in dem Artikel: „heißt es in der Urteilsbegründung des Richters vom 5. November, der der „Welt am Sonntag“ vorliegt.“  Also eine Urteilsbegründung, die „vorliegt“. Das ist m.E. aber schon etwas anderes als eine Agenturmeldung, hinter der ich mich verstecken will.

Fazit: Das oben angesprochene Unbehagen gegenüber solchen Berichten – aus allen Zeitungen – und/oder auch gegenüber Pressemitteilungen (von Gerichten pp) hatte ich schon immer. Das ist jetzt bestätigt worden und bestärkt mich darin, nach Möglichkeit eben doch nicht zu Presseberichten und/oder Pressemitteilungen zu bloggen. Da tut man es einmal dann doch und schon stellen sich Fragen über Fragen. Und wenn man sich fragt, was es ist? „Lügenpresse“, „Pinocchiopresse“, so weit will ich nicht gehen, aber jedenfalls ggf. ein wenig „geschummelt“, also nicht so ganz sauber berichtet. Womit wir dann den neuen Begriff der „Schummelpresse“ hätten.