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BVB-Fahne darf weiter flattern…Nachbarrechtsstreit entschieden

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Am 23.02.2013 hatte ich über den beim VG Arnsberg anhängigen Nachbarrechtsstreit berichtet, (Kein Sonntagswitz: Der Nachbarschaftsstreit um die Borussia Dortmund Fahne), in dem es um die Frage ging, ob eine auf einem Nachbarschaftgrundstück wehende Fahne von Borussia Dortmund unzulässige Werbung ist, die dem Nachbarn untersagt werden kann/muss (Kläger ist wahrscheinlich ein Schalke-Fan). Zu dem Streit liegt jetzt seit dem 15.07.2013 eine Entscheidung des VG Arnsberg vor (vgl. hier die PM vom 22.07.2013 zum Urteil vom 15.07.2013 in 8 K 1679/12). In der PM dazu heißt es:

„Im Streit um die in einem Wohngebiet der Stadt Hemer gehisste Fahne des Fußballclubs Borussia Dortmund hat das Verwaltungsgericht Arnsberg die Beseitigungsklage eines Nachbarn durch Urteil vom 15. Juli 2013 abgewiesen.

BVB-Fans hatten die ca. 1 x 2 m große Fahne an einem etwa 5 m hohen Fahnenmast im hinteren Teil ihres Grundstücks angebracht. Die Kläger, deren Grundstück rund 11,50 m von dem Fahnenmast entfernt ist, verlangten – erfolglos – bauaufsichtliches Einschreiten von der Stadt Hemer. Sie machten u.a. geltend, dass die Fahne eine im Wohngebiet unzulässige Werbeanlage für den BVB als börsennotiertes Unternehmen darstelle und von ihr unzumutbare Störungen durch Lärm und Schlagschatten ausgingen.

Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der Kläger nicht und führte in seinem Urteil aus: Der Fahnenmast mit der BVB-Fahne stelle keine wohngebietsfremde Nutzung dar. In dem Aufstellen des Masts liege keine eigene gewerbliche Betätigung. Auch handele es sich nicht um eine Werbeanlage im baurechtlichen Sinne, weil der Mast nicht als Träger für wechselnde Werbung vorgesehen sei; die aufgezogene Fahne bringe lediglich die innere Verbundenheit mit dem BVB zum Ausdruck. Mast und Fahne seien eine im Wohngebiet zulässige Nebenanlage. Von dieser gingen auch keine unzumutbaren Beeinträchtigungen aus. Dass die Fahne gerade bei Nässe und starkem Wind nicht unerhebliche Geräusche verursache, führe nicht zu einem Einschreitensanspruch der Kläger. Die Eigentümer des Nachbargrundstücks hätten glaubhaft versichert, die Fahne bei entsprechenden Wetterlagen einzuholen. Selbst wenn dies gelegentlich versäumt werde, sei ein zumutbares Maß an Beeinträchtigungen nicht überschritten. Auch der Blick auf die flatternde Fahne begründe keine unzumutbare Störung der Kläger. Nicht anders als bei den Lebensäußerungen der Bewohner selbst und den durch die Gartennutzung üblicherweise entstehenden Geräuschen gehe es auch hier um gelegentlich auftretende Beeinträchtigungen, die mit der Wohnnutzung zusammenhingen und im Nachbarschaftsverhältnis grundsätzlich hingenommen werden müssten.

Das Urteil ist (natürlich) nicht rechtskräftig. Fahne darf aber zunächst mal weiter flattern…Die BvB-Fans hoffen natürlich, dass die Fahne in der kommenden Saison auch Grund zum Flattern hat.

Kein Sonntagswitz: Der Nachbarschaftsstreit um die Borussia Dortmund Fahne

(Pünktlich) zum morgigen Spiel von Borussia Dortmund gegen Borussia Mönchengladbach die Sportmeldung der Woche :-):, über die auch schon LTO und die Presse berichtet haben: Beim VG Arnsberg ist ein – m.E. in der Tat skurriler – Nachbarschaftsstreit anhängig. Nämlich die Frage, ob eine auf einem Nachbarschaftgrundstück wehende Fahne von Borussia Dortmund unzulässige Werbung ist. Nach den Meldungen

will ein „Mann aus Hemer in Nordrhein-Westfalen [will] mit diesem juristischen Kniff seinen Nachbarn zum Abbau eines störenden Fahnenmastes zwingen. Nachdem der Mann bei der Stadt im Sauerland mit seiner Forderung abgeblitzt war, den störenden Fahnenmast als ungenehmigtes Bauwerk zu verbieten, zog er gegen die Kommune vor Gericht. In seiner Klage habe er ausgeführt, dass Borussia Dortmund ein börsennotiertes Unternehmen und dafür Werbung in Wohngebieten unzulässig sei, sagte Gerichtssprecher Klaus Buter am Mittwoch.

Wann sich das Gericht intensiver mit dem Fall beschäftigen wird, ist noch unklar. Auf jeden Fall ist aber ein Ortstermin am Fahnenmast geplant.“

Ach so: M.E. hätte man die Meldung auch unter dem Sonntagwitz bringen können. Ich wollte es mir aber nicht mit den Fussballfans (?) verderben.