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Bis hier hin und nicht weiter (?) – Bundestag gegen Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen

LexisNexis meldet gestern:

Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen – Bundestag lehnt die Ausweitung der gegenseitigen Anerkennung der Beweiserhebung im Wesentlichen ab

Einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 17/3234) folgend, hat der Bundestag am 07.10.2010 einstimmig eine Entschließung zu einer Initiative für eine EU-Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen beschlossen. Dabei geht es um die gegenseitige Anerkennung der Beweiserhebung in den EU-Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitenden Strafsachen.

Sieben Mitgliedstaaten haben als einheitlichen Ansatz die „Europäische Ermittlungsanordnung“ vorgeschlagen. Der Bundestag lehnt die Ausweitung der gegenseitigen Anerkennung der Beweiserhebung auf nahezu alle Beweisarten ohne allgemeine Mindeststandards im Strafverfahrensrecht ab. Ein allgemeiner Verzicht auf die Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit sei nicht akzeptabel, die in der Initiative vorgesehenen Verweigerungsgründe reichten nicht aus. Es bestehe die Gefahr, dass etwa aufgrund erheblicher Unterschiede in den nationalen Strafverfahren nationale Verbote der Beweiserhebung und -verwertung sowie nationale Verfahrensbestimmungen wie der deutsche Richtervorbehalt oder Belehrungspflichten gegenüber Beschuldigten und Zeugen sowie deren Aussageverweigerungsrechte unterlaufen werden könnten. Auch müsse ein hoher Datenschutzstandard gewährleistet werden.

Die Beschlussempfehlung und den Bericht des Rechtsausschusses finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 17/3234

Wer sich noch weiter informieren will: Die Stellungnahme geht wohl zurück auf die Initiative von RA und MdB Jerzy Montag. Den Beschluss der BT findet man unter www.strafverteidiger-bayern.de unter „Aktuelles“.