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OWi II: Geschwindigkeitsbeschränkung durch Gefahrenzeichen, oder: Wann endet sie?

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Die zweite Entscheidung kommt heute mit dem OLG Celle, Beschl. v. 08.11.2018 – 3 Ss (OWi) 190/18 – aus Celle. Es geht um die Frage, wann eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch Zeichen 274 mit Gefahrzeichen 101 endet. Dazu das OLG:

„c) Soweit die Rechtsbeschwerde geltend macht, das durch Zeichen 274 angeordnete Streckenverbot habe bereits bei Kilometer 124,500 – und damit vor der bei Kilometer 124,750 eingerichteten Messstelle – geendet, kann ihr ebenfalls nicht gefolgt werden.

Maßgeblich für das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung ist die Erläuterung Lfd. Nr. 55 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. Juli 2017 – IIII-1 RBs 144/17 -, DAR 2017, 647; Hentschel/König/Dauer aaO § 3 Rn. 45b). Danach gilt der Grundsatz, dass das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung gekennzeichnet ist durch die Zeichen 278 bis 282. Eine Kennzeichnung erfolgt nicht, wenn auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Schließlich ist das Ende des Streckenverbots auch dann nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Keine der Ausnahmen greift hier.

Zwar ergibt sich aus den Akten, dass auf der Verkehrsbeeinflussungsanlage – anders als bei der neben der Strecke zusätzlich angebrachten Blechbeschilderung – das Zeichen 274 zusammen mit dem Gefahrzeichen 101 angezeigt wurde. Es fehlt aber an der weiteren Voraussetzung, dass sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergab, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr bestand. Denn das Zeichen 101 bezeichnet eine Gefahrstelle nur allgemein, ohne die Gefahrquelle näher zu spezifizieren. Im vorliegenden Fall ergibt sich aus den Akten, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung wegen des schlechten Erhaltungszustands der Fahrbahn in diesem Streckenabschnitt angeordnet worden ist. Anders als etwa bei einer Kombination des Zeichens 274 mit dem Gefahrzeichen 103, welches eine Kurve als Gefahr bezeichnet (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Oktober 2016 – IV-2 RBs 140/16 –, juris), oder mit dem Gefahrzeichen 123 für eine Baustelle (vgl. dazu OLG Köln aaO) ergibt sich bei Gefahrzeichen 101 wegen Fahrbahnschäden aus der Örtlichkeit nicht zweifelsfrei, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Das Streckenverbot endete dementsprechend erst mit der Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung, welche nach den Feststellungen des Amtsgerichts und ausweislich der Akte (Bl. 69 d.A.) erst bei Kilometer 125,280 angezeigt wurde.“

Wieder da – Mist beseitigt, es kann weitergehen

So, nach einem einwöchigen Urlaub wieder am Platz :-). Aus der Ferne/Ägäis habe ich das Geschehen hier nur am BlackBerry verfolgen können/wollen. Geht aber, auch wenn es manchmal schwer fällt :-). Inzwischen ist dann auch das Postfach bereinigt. Da war ich dann doch erstaunt, wie viel Mist sich da ansammelt, obwohl mein Spamfilter eigentlich recht gut funktioniert.

Von dem „Mist“ eine kleine Auswahl:

  • Gleich mehrfach

„Wir suchen einen Operationsmanager.

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  • Dann überprüft PayPal mal wieder mein Konto – muss dringen sein, war nämlich auch mehrfach vorhanden, obwohl ich da gar keins habe 🙂 –

Sehr geehrter PayPal-Mitglied

Im Rahmen unserer Sicherheitsmaßnahmen prüfen wir Regelmäßige Aktivität Konten.
Um die Kontinuität der Vermeidung einige inaktive Accounts.
Wir möchten einige bekommen Informationen zu Ihrem Konto, um die Sicherheit zu gewährleisten es:

Klicken Sie auf den Link auf mein Konto zugreifen :“

  • Sehr schön dann auch die Bitte, im Social Media Bereich „aufzurüsten – ich kaufe mir Twitter-Followers 🙂

Sehr geehrte Damen und Herren,

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  • Dazu passt dann – und damit soll es auch gut sein,  dass mit auf Twitter jetzt der Betreiber eines Online-Shops für Rasentraktoren-Motoren folgt.Na ja, hat entfernt ja auch noch was mit Verkehrsrecht zu tun. 🙂 😀

Im „privaten Bereich“ war es dann auch interessant. Da fragt über ein Portal, bei dem die Fewo gelistet ist

  • in Herr Hong de Wong aus China, ob die Wohnung noch für drei Wochen frei ist (an sich schöne Buchung). Er wollte mit 17 Personen, davon 10 Kindern und 4 Haustieren kommen. Wenn frei gewesen wäre, hätte ich natürlich sofort zugesagt. Das Geschäft darf man sich nicht entgehen lassen.