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Dumm gelaufen II

Der Kollege Dr. Schmitz hat vor einigen Tagen unter der Überschrift „Dumm gelaufen“ über das Verhalten eines führerscheinlosen Angeklagten berichtet, der mit seinem Auto zum Gericht fährt, um dort an einer Hauptverhandlung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis teilzunehmen.

Die Geschichte hat mich an eine Begebenheit aus meiner Strafrichterzeit bei der auswärtigen Strafkammer Recklinghausen beim LG Bochum erinnert, der ich bis 1992 angehört habe.

Dort konnte man vom Dienstzimmer auf den Gerichtsparkplatz sehen. Das habe ich an einem Sitzungstag vor der Hauptverhandlung getan und dort beobachtet, wie von einem Fahrer ein Mercedes 500 (?) eingeparkt wurde. Der Fahrer begab sich dann ins Dienstgebäude.

Wir haben dann anschließend eine „Zuhälterei“ verhandelt. Der von mir beobachtete Fahrer war der Angeklagte, der bei seinen wirtschaftlichen Verhältnissen „erheblich tief stapelte“. Die Kammer hat sich dann durch Fragen – wie es der damalige Vorsitzende schon gut konnte – vom „Randgeschehen zum Kerngeschehen“ herangetastet. Die Frage nach einem vom Angeklagten ggf. gefahrenen Pkw rückte immer näher. Und der Verteidiger merkte auch wohl, worauf es hinauslief; er wurde immer unruhiger

Der Angeklagte hat dann eingeräumt, Halter und auch Eigentümer eines Pkw zu sein. Als wir dann nach der Marke fragten, wurde der Angeklagte merklich ruhiger. Die Frage, wie er seinen Pkw denn unterhalte, beantwortete er mit: Aus meinem Einkommen, das geht schon. Auf Vorhalt, wie das denn bei dem angegebenen Einkommen bei einem Pkw aus der Klasse Mercedes 500 möglich sei, hat der Angeklagte dann geschwiegen. Der Verteidiger hat an der Stelle um eine Unterbrechung gebeten. Danach wurde dann die Befragung auf der Grundlage anderer Werte fortgestzt.

In der Tat: Auch dumm gelaufen. Aber versuchen kann man es ja mal.