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Hauptstrafe Fahrverbot? Nein, besser „Bahnzwang ….“

© JiSIGN - Fotolia.com

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Zu meinem Beitrag: Ja haben wir denn Sommer? Das Fahrverbot als Hauptstrafe – oder “Kehrtwende”. hat es Kommentare gegeben. Einer ist sehrschön, so dass ich ihn aufgreifen  möchte. Da heißt es nämlich u.a.:

„Zum Thema Fahrverbot als Hauptstrafe: schon oft sind blöde Ideen in Koalitionsverträge hineingeschrieben und später dann in den Fachausschüssen wieder einkassiert worden. Hoffen wir, dass es diesmal auch so kommt. Die Idee ist doch zurecht schon viele Male als blödsinnig verworfen worden, und diejenigen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellen soll (zu was gibt es eigentlich unterschiedliche Tagessatzhöhen?), trifft man mit einem Fahrverbot erst recht nicht. Der stinkreiche Steuerbetrüger wird es sich auch leisten können, für einen oder zwei Monate einen Fahrer anzustellen oder sich ein Taxi zu rufen. Auch erscheint fraglich, ob sich ein Täter aus der Bestverdienerklientel so wirklich sanktioniert fühlt, wenn er anstatt mit dem Auto in der 1. Klasse ICE zum nächsten Meeting anreist. Obwohl, bei der Bahn geht ja so viel schief, dass deren Benutzung auch schon eine Strafe sein kann. Ich hab’s: BAHNZWANG statt Fahrverbot! ;-)“

Da hätte ich auch selber drauf kommen können, aber ich werde gleich mal weiterleiten an die Verhandelnden „Großkoalitionäre“. Zusammen mit einem kleinen Erlebnisbericht von der letzten Fahrt am 21./23.11.2013:

An sich ganz einfach, nämlich nur von Münster HBF nach Hamburg HBF und zurück. Aber das heißt bei der DB ja nichts:

Hinfahrt am 21.11.2013 – Beim Einsteigen hebt ein anderer Fahrgast hervor, dass der IC pünktlich ist. Ich habe hin gebeten, es nicht zu verrufen. Und es kommt, wie es kommen muss bzw. nicht anders zu erwarten ist. Zunächst mal 15 Minuten Stillstand wegen einer Signalstörung. In Bremen dann: Verzögerung der Abfahrt wegen technischer Probleme an der Lok – zunächst Weiterfahrt in wenigen Minuten. Dann aber werden es mindestens 30 Minuten, jedoch mit dem Hinweis: Sie erreichen noch den Metronom auf Gleis 8. Also Sachen zusammengeschmissen, raus aus dem Zug, runter von Gleis 10, rauf auf Gleis 8 – natürlich ist der Metronom weg. Also zurück auf Gleis 10 und auf den nächsten Metronom gewartet, der allerdings schon schlappe 10 Minuten Verspätung hatte. Denn aber dann genommen, weil der nachfolgende IC auch schon mit 15 Minuten Verspätung angekündigt ist und man weiß ja nie. Auf der Fahrt nach HH dann gestanden, aber immerhin angekommen. Allerdings mit knapp 90 Minuten Verspätung. :-(.

Rückfahrt am 22.11.2013: Nicht ganz so dramatisch. Nur knapp 40 Minuten Verspätung in Münster, wegen verspäteter Bereitstellung in HH um 30 Minuten (Grund: die Gleisschäden im Ruhrgebiert – das verstehe, wer will) , der Rest ist dann das Normale, was die Bahn immer rausfährt.

Also man kann dem Gedanken an Bahnzwang als Strafe schon näher treten. Allerdings kann/muss man sich fragen, ob das nicht gegen das Übermaßverbot verstoßen würde.

Wende in der „Pinkel-Posse“ der Deutschen Bahn

Vor einigen Tagen haben verschiedene Blogs über über ein disziplinarrechtliches Verfahren der Deutschen Bahn gegen einen Zugbegleiter berichtet. Der hatte einem Fahrgast, der Harndrang verspürte, geraten, sich, “wenn es gar nicht anders geht”, in einen Abfallbehälter eines leeren 1.-Klasse-Abteils zu erleichtern. Die Bahn hatte daraufhin disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen den Zugbegleiter ergriffen (vgl. hier). Dazu meldet jetzt die Tagespresse (vgl. u.a. hier):

„….Im Streit mit einem Schaffner um das Pinkeln in einen Mülleimer hat die Deutsche Bahn eingelenkt. Die Bahn hatte den Zugbegleiter zum Nachtwächter degradiert, weil er einem Fahrgast das Urinieren in einen Abfalleimer der 1. Klasse erlaubt hatte. Nun nahm der Arbeitgeber die Versetzung wieder zurück, wie ein Sprecher des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts am Montag mitteilte. Das Gericht hatte den 53-Jährigen in Schutz genommen und das Disziplinarverfahren gegen der Bahn gegen ihren Beamten gestoppt….“