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Kommt die Schilderwaldnovelle, oder: Wann reparieren wir den „Schildaschlamassel“?

Die 46. Änderungs-VO zur StVO und deren „Aufhebung“ durch den Bundesverkehrsminister in einem Handstreich (vgl. hier und hier) hat im April die Gemüter bewegt.

Gestern weisen die Verkehrsrechtsanwälte in ihrem Newsletter auf einen Beitrag in der „Legal Tribune online“ hin. Er heißt: „Schilderwald-Novelle Ein Minister erklärt die Welt – für nichtig. Schöne Überschrift, denn das kann er ja, der Herr Ramsauer. Markige Sprüche absetzen; haben wir gerade erst beim Hitzechaos der Bahn gesehen. Nur in der Sache, da hapert es dann. Mich erstaunt schon, dass das Ministerium nicht unverzüglich mit einer ReparaturVO gekommen ist, sondern das das offenbar bis zum Herbst dauert. Aber im Moment hta man ja auch mal wieder eher mit der DB zu tun.

Nun macht mal nicht so ein Theater/eine „nationale Tragödie“ aus dem bißchen Hitze! meint Peter Ramsauer…

Es war ja zu erwarten, dass sich die Politik auch noch zu Wort melden und Stellung nehmen würde zu den Hitzeunfällen und Ausfällen der Klimaanlage. Immer forsch dabei ist ja unser Bundesverkehrsminister, nicht nur beim Ascheregen, oder beim „Schildaschlammasel“, sondern dann jetzt auch hier zu. Er wird zitiert -und so war er ja auch in den 20.00-Uhr-Nachrichten zu hören:

„Bei allem Ärger und Verständnis für die Betroffenen, darf man die Mängel allerdings nicht zu einer nationalen Tragödie hochstilisieren.“

So etwas nenne ich bagatellisieren. Und: Ich möchte es nicht erleben, wenn ein Bundestags-Abgeordneter in den Zügen gesessen hätte, oder ggf. der Verkehrsminister selber. Aber der fährt ja sicherlich nicht Bahn, sondern fliegt. Da ist immer schön klimatisiert.

„Schlamassel wie in Schilda – Ein Paragraf fehlt – und Tausende Verkehrszeichen sind ungültig“

titulieren die „Westfälischen Nachrichten vom heutigen Tag zum Durcheinander um die neuen Verkehrsschilder, die seit dem 01.09.2009 gelten, nachdem die StVO durch die 46. ÄnderungsVO (BGBl I. S. 2631) geändert worden ist.

Es geht inzwischen um die Gültigkeit der „alten Verkehrsschilder“, siehe dazu die Bilder hier. Und um die Verwirrung dann endgültig zu machen, erzählt der Bundesverkehrsminister in einer PM vom heutigen Tage dann auch noch etwas zum „verfassungsrechtlich verankerten Zitiergebot“. Was das mit der Problematik zu tun hat, weiß wohl nur Herr Ramsauer, m.E. hat es damit gar nichts zu tun; so übrigens auch der Kollege Ferner; vgl. aber zum Zitiergebot auch hier.  Es geht m.E. nur um die Streichung des alten § 53 Abs. 9 StVO a.F., wonach die alten Verkehrszeichen, die den bis 1992 gültigen Vorgaben entsprochen haben, weiterhin ihre Gültigkeit behalten (sollten). Die Regelung ist entfallen, damit sind die alten Verkehrszeichen nicht mehr gültig und man muss jetzt wieder nachbessern (peinlich, peinlich). Am besten macht man es ganz neu :-).

Gerade herzerfrischend finde ich es, wenn Ramsauer ausführt – ich zitiere aus dem Lawblog

„Ganz so überzeugt scheint Peter Ramsauer von seiner Rechtsauffassung aber ohnehin nicht zu sein. Immerhin zitiert ihn Spiegel online mit einem bemerkenswerten Wunsch: Ramsauer … appellierte an Autofahrer, nicht gegen Bußgeldbescheide vorzugehen, die aufgrund der Missachtung eines Verkehrsschilds alter Art ausgestellt worden seien.“ 

Warum denn das? Schon der „alte Harry Westermann“ hat gesagt: Das Recht ist für die Hellen. Warum soll die Lücke nicht genutzt werden?

Nachträglicher Zusatz: Geht man davon aus, dass die 46. ÄnderungsVO unwirksam ist – vgl. hier -, dann sind die von ihr vorgesehenen Änderungen nicht in Kraft. Dann ist also auch § 53 Abs. 9 StVO a.F. nicht entfallen. Oder sehe ich das falsch?