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Gesetzentwurf zur Änderung der Besetzung großer Strafkammern ist eilbedürftig – BMJ hat aber nicht geschlafen

Am 31.12.2011 läuft die Regelung zur reduzierten Besetzung der großen Strafkammer in § 76 Abs. 2 GVG aus. Bei der letzten Verlängerung der zunächst nur als Übergangsregelung zur Entlastung der Rechtspflege gedachten Regelung durch die Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege v. 19.12.2008 (vgl. BGBl I, S. 2348) hatte der Gesetzgeber schon darauf hingewiesen, dass eine nochmalige Verlängerung der Sonderregelung nicht mehr in Betracht komme. Demgemäß ist jetzt ein Gesetzesentwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden (vgl. BR-Drucksache 460/11), der § 76 GVG insgesamt neu gestaltet, und zwar wie folgt:

Die Möglichkeit der Besetzung der Strafkammer mit nur zwei Richtern bleibt erhalten. Zwingend ist die Besetzung mit drei Berufsrichtern beim Schwurgericht (Nr. 1), wenn die Anordnung der Sicherungsverwahrung oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist (Nr. 2) und „nach dem Umfang oder der Schwierigkeit der Sache die Mitwirkung eines dritten Richters notwendig erscheint (Nr. 3). Letzteres ist nach § 72 Abs. 3 i.d.R. dann der Fall, wenn die Hauptverhandlung voraussichtlich länger als zehn Tage dauern wird oder die große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer zuständig ist.

In dem Gesetzesentwurf spiegelt sich z.T. die Rechtsprechung des BGH zu der bisherigen Regelung wieder. Der Gesetzesentwurf ist wegen der Befristung der derzeitigen Regelung besonders eilbedürftig i.S. v. Art. 76 Abs. 2 Satz 4 GG. Am Abend werden die Faulen fleißig, denkt man da, denn, dass der 31.12.2011 kommt, war ja wohl allen Beteiligten klar. Warum also so spät der Entwurf und dann „eilbedürftig“? Auf den ersten Blick sicherlich eine berechtigte Frage,, die sich aber dadurch relativiert, dass das BMJ zwei Gutachtenaufträge erteilt hatte, deren Ergebnisse erst im Frühjahr vorgelegen haben. Man hat also den 31.12.2011 nicht verschlafen.

StORMG – was ist das?

Die Antwort auf die Frage lautet: Das ist der Entwurf der Bundesregierung BR-Drucksache 213/11 eines „Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs“, welches mehr Rechte für Opfer sexuellen Missbrauchs bringen soll. Wir hatten darüber ja schon mal berichtet.

Zu dem Gesetzesentwurf hat der Bundesrat jetzt Stellung genommen. In der PM Nr. 80/2011 vom 27.05.2011 heißt es:

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 27.05.2011 zu einem Gesetzentwurf  Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung den Opferschutz imStrafverfahren – insbesondere für minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs -weiter verbessern will.

Der Entwurf soll unter anderem dazu beitragen, Mehrfachvernehmungen Betroffener möglichst zu vermeiden. Zudem erleichtert er für volljährig gewordene Missbrauchsopfer die Bestellung eines Opferanwalts, ergänzt die Regelungen über den Ausschluss der Öffentlichkeit bei Hauptverhandlungen mit Minderjährigen und erweitert die Informationsrechte der Betroffenen. Die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche wegen sexuellen Missbrauchs verlängert der Entwurf auf 30 Jahre.

Der Bundesrat möchte im weiteren Verfahren prüfen lassen, ob das Gesetz seiner Zustimmung bedarf, weil unter anderem die neuen Opferrechte im Strafverfahren Mehrausgaben für die Länder bewirken. Zudem hält er es für erforderlich, die Verjährung der in Rede stehenden Straftaten zukünftig bis zum 21. Lebensjahr der Opfer ruhen zu lassen (gegenwärtig gilt das 18. Lebensjahr). Hierdurch würde den Betroffenen die Chance zuteil, ein Trauma vor Verjährungseintritt soweit zu überwinden, dass eine freie Entscheidung über eine Anzeige noch rechtzeitig möglich ist. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Anforderungen an Ausbildung und Qualifikation von Jugendrichtern und Jugendstaatsanwälten empfindet der Bundesrat als zu weitreichend und lehnt sie daher ab.
Zudem bitten die Länder um nochmalige kritische Prüfung der Verjährungsfristen für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche. Aus ihrer Sicht rechtfertigt nicht jede vorsätzliche Verletzung, die unabhängig von einer sonstigen Zwangslage erfolgt, eine dreißigjährige Verjährungsfrist.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Bundesrates:

Man sieht: Es geht auch mal wieder ums Geld.

Ausdehnung der Lkw-Maut vom Bundesrat beschlossen

Ein wenig unbeachtet geblieben ist die Ausdehnung der Lkw-Maut.

Dazu meldet der Bundesrat in seiner Pressemitteilung Nr. 74/2011 vom 27.05.2011:

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 27.05.2011 das Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesstraßen gebilligt. Es dehnt die Lkw-Maut auf Bundesstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung aus, die unmittelbar an eine Bundesautobahn angebunden sind.

Hiervon ausgenommen sind Strecken unter vier Kilometer Länge und Ortsdurchfahrten. Diese Einschränkungen gehen auf Forderungen des Bundesrates zurück, der aufgrund des ansonsten zu erwartenden Ausweichverhaltens der Fahrer eine zu hohe Belastung der Bevölkerung im nachgeordneten Straßennetz befürchtete.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Bundesrates:

Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren – Stand der Gesetzgebung

Wir hatten vor einiger Zeit bereits über den Entwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (BR-Drs. 540/10 bzw. BT-Drs. 17/3802) berichtet. Mit dem Gesetzentwurf soll der Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit gesichert werden. Vorgesehen ist u.a. auch Entschädigungsregelung, mit der eine Lücke im Rechtsschutz geschlossen werden und den Betroffenen ein wirksames Mittel an die Hand gegeben werden soll, sich gegen überlange Prozesse zu wehren.

Im Gesetzgebungsverfahren hat inzwischen eine Sachverständigen-Anhörung stattgefunden, über die der Rechtsauschuß des BT mit einer PM berichtet hat. In der heißt es:

Bekämpfung von Computerkriminalität

Der Bundesrat hat Gesetzesbeschlüssen des Bundestages zur Bekämpfung vom Computerkriminalität zugestimmt. Dazu die folgende – schon etwas zurückliegende – Kurzmeldung von Jurion:

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.02.2011 zwei vom Bundestag am 16.12.2010 beschlossene Gesetzesentwürfe zur Bekämpfung vom Computerkriminalität akzeptiert. Künftig soll es unter anderem auch Einzelpersonen möglich sein, Anzeige gegen Personen zu stellen, die mit Hilfe von Computern rassistische oder fremdenfeindliche Straftaten begehen.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Bundesrates:

Mit dem Beschluss geht eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches einher. Sowohl ein EU-Rahmenbeschluss als auch ein Abkommen des Europarates machten dies erforderlich. Mit einem Zusatzprotokoll hatte der Europarat zuvor deutlich gemacht, dass er das Übereinkommen über Computerkriminalität auch auf Straftaten rassistischer und fremdfeindlicher Propaganda erstrecken wolle. Einstimmig verabschiedete der Bundestag außerdem einen weiteren Gesetzentwurf der Regierung, der die Voraussetzungen für die Ratifikation des Zusatzprotokolls nach den Erfordernissen des Grundgesetzes schaffen soll.

  • Den Gesetzesbeschluss des Bundestages für ein Gesetz über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art: BR-Drs. 9/11(PDF)
  • Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 9/11(B) (PDF)
  • Den Gesetzesbeschluss des Bundestages für ein Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28.11.2008: BR-Drs. 10/11(PDF)
  • Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 10/11(B) (PDF)