Schlagwort-Archive: Blutuntersuchung

Haarige Sache

Der VGH Baden-Württemberg sagt in seinem Beschl. v. 25.11.2010 – 10 S 2162/10: Die Feststellung von Kokainkonsum durch eine Blutuntersuchung kann derzeit nicht durch eine  Haarprobe mit Negativbefund (da war doch mal was im Fußballbereich :-))  widerlegt werden.

Danach ist die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund von (einmaligem) Drogenkonsum rechtmäßig, wenn eine im Zuge einer Verkehrskontrolle entnommene Blutprobe den sicheren Schluss zulässt, dass ein Kokainkonsum stattgefunden hat. Ein von dem Führerscheininhaber zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegtes Gutachten über eine Haarprobe, das Kokainkonsum in den letzten zwölf Monaten für nicht erweislich hält, ist nach Auffassung des VGH derzeitigem Kenntnisstand nicht geeignet, eine methodisch einwandfreie Blutuntersuchung zu entkräften. Die Verwertbarkeit einer solchen Haaranalyse zum (positiven oder negativen) Nachweis eines Drogenkonsums setze zudem in formeller Hinsicht schon die sichere Identifizierung des Probanden und den Ausschluss einer Manipulation der Haarprobe von der Probennahme bis zur Analyse voraus. Fehlt es bereits hieran, ist ein solches Gutachten gänzlich ungeeignet zur Beweisführung.

NRW will die Blutprobe für Alkoholsünder abschaffen – Initiative auf der heutigen IMK

Heute morgen sind die Zeitungen – vor allem in NRW, z.B. hier – voll von der Meldung des gestrigen Tages: NRW will die Blutprobe für Alkoholsünder abschaffen. In den Meldungen heißt es weitgehend wortgleich:

Nach dem Willen von Innenminister Ingo Wolf (FDP) sollen Autofahrer künftig auch bei mehr als 1,1 Promille Blutalkohol nur noch „pusten“ müssen, berichtet die in Hagen erscheinende WESTFALENPOST (Donnerstagsausgabe) `Die Messung des Alkoholgehaltes durch die Analyse des Atems ist auch bei höheren Promillewerten so präzise wie bei einer Blutuntersuchung“, sagte Wolf der WESTFALENPOST. Auf der heutigen Innenministerkonferenz in Hamburg will Wolf eine NRW-Initiative einbringen. Derzeit muss der Alkoholsünder bei Werten über 1,1 Promille auf die Polizeiwache. Dort wird nach richterlicher Anordnung ein Arzt hinzugezogen, der Blut entnimmt. Das Ergebnis der Blutuntersuchung liegt erst nach einigen Tagen vor. Bei Werten unter 1,1 Promille ist die Atemalkohol-Analyse ohne richterliche Anordnung schon heute beweissicher möglich. `Ein Blutprobe ist immer ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der sich heute vermeiden lässt“, sagte Wolf. Angesichts moderner präziser Messverfahren sei die Atemanalyse in Alkoholverdachtsfällen als das `mildere Mittel zu wählen“, betonte Wolf. Damit erübrige sich auch das Erfordernis einer richterlichen Anordnung.“

Das ist also dann der nächste Versuch – zu früheren vgl. u.a. hier -,  die Gesetzeslage an die Praxis anzupassen. Was mich erstaunt ist das Wort „müssen“ in der o.a. Meldung. Denn bislang „musste“ niemand pusten, auch bei geringeren Werten nicht, sondern war/ist das „Pusten“ freiwillig, allerdings mit der Folge der Blutentnahme. Soll sich das jetzt ändern? Ich habe versucht, Näheres über die Initiative im Netz zu finden. Leider klappte das nicht. So muss man warten, was aus Hamburg kommt. Oder sonst woher.