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Bundesrat: Stärkung des Berufsgeheimnisträgerschutzes auch im BKA-Gesetz

Der Bundesrat hat am 04.06.2010 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „Zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht“ beraten.Dieser will die Spaltung der Anwaltschaft in Strafverteidiger und sonstige Anwälte aufheben.

Der Bundesrat fordert jetzt auch eine Anpassung des § 20u BKA-Gesetz. § 20u BKAG enthält eine dem bisherigen § 160a StPO vergleichbare Regelung, wonach der absolute Schutz vor polizeilichen Gefahrenabwehrmaßnahmen nach dem Unterabschnitt 3a des Bundeskriminalamtgesetzes nur Geistlichen, Verteidigern und Abgeordneten zuteil wird, während für die übrigen Berufsgeheimnisträger nur ein relativer Schutz gilt. Auch der DAV hält eine Korrektur des § 20u BKA-Gesetz für zwingend erforderlich. Wird die Differenzierung im repressiven Bereich aufgehoben, muss dies insbesondere zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen auch seinen Niederschlag im präventiven Bereich finden. Die freie und ungehinderte Kommunikation des Mandanten mit seinen Anwälten muss in allen Bereichen vor staatlicher Ausforschung geschützt werden.

Quelle: DAV-Depesche Nr. 21/10

Die Online-Durchsuchung… es röhrt der Elefant und er gebiert eine Maus…..

Nach dem Inkrafttreten des (neuen) BKA-Gesetzes mit der darin enthaltenen Online-Durchsuchung soll es in der Folgezeit – wenn überhaupt – nur zu sehr wenigen Durchsuchungsmaßnahmen gekommen sein. Das hat die Fraktion „Die Linke“ nun zum Anlass genommen im Bundestag eine kleine Anfrage „Bilanz der Online-Durchsuchung“  zu stellen, vgl. BT-Drucksache 17/1629. Auf die Antwort darf man gespannt sein. Werden wirklich nur so wenige Durchsuchungen durchgeführt, wie es behauptet wird. Dann würde ja der Satz :es röhrt der Elefant und er gebiert eine Maus“ fast passen.

Online-Durchsuchung auch bei „Gefahr im Verzug“ nur mit Richtervorbehalt

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17.12.2008 einen Kompromiss zur BKA-Novelle erzielt. Er schlägt vor, das Gesetz in drei Punkten zu verändern. Danach soll die Online-Durchsuchung privater Computer künftig ausnahmslos, also auch bei „Gefahr im Verzug“ unter einem Richtervorbehalt stehen. Die zunächst vorgesehene Befugnis des BKA-Präsidenten, eine heimliche Online-Durchsuchung bei Gefahr im Verzug selbst anordnen zu können, wird gestrichen. Mehr richterliche Einbindung sieht der Kompromiss auch für die anschließende Auswertung der online gewonnenen Daten vor: Ihre Durchsicht auf kernbereichsrelevante Daten muss stets unter Sachleitung des anordnenden Gerichts geschehen.

Bundesrat lehnt BKA-Gesetz ab

Das umstrittene Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt („BKA-Gesetz“) ist am 28.11.2008 im Bundesrat gescheitert. Mehrere Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von SPD, FDP und Grünen hatten sich wie erwartet in der Bundesratsabstimmung über das BKA-Gesetz enthalten. Damit hat die Länderkammer das Projekt von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorerst zu Fall gebracht. Auch für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und -rat fand sich keine Mehrheit. Nur die Bundesregierung oder der Bundestag haben jetzt noch die Möglichkeit doch noch ein Vermittlungsverfahren einzuleiten, um einen Kompromiss zu erzielen. Mit dem Gesetz sollte das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorbekämpfung neue Kompetenzen erhalten und erstmals auch vorbeugend ermitteln dürfen. Hauptstreitpunkte waren die im Eilfall auch ohne richterliche Anordnung vorgesehenen Online-Durchsuchungen von Computern und das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten.

BKA-Gesetz im Bundesrat: Keine einvernehmliche Lösung

Die Bundesregierung setzt trotz des sich abzeichnenden Scheiterns im Bundesrat weiter auf ein Zustandekommen des umstrittenen BKA-Gesetzes in seiner bisherigen Form. Das sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am 17.11.2008 in Berlin auch im Namen der Bundeskanzlerin. Die Koalition hoffe, dass der Bundesrat am 28.11.2008 zustimme. Na ja, man wird sehen, was passiert.