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Schokolade für den Staatsanwalt

Nachdem wir alle noch etwas ratlos wegen der Verhaftung des Verteidigers in Münsters LG sind und alle nicht so recht wissen, warum wieso, weshalb,  hat mir gestern ein Kollege eine Bericht aus dem Westfalenblat OWL zugesandt, in dem über ein „charmante Idee“ des Kollegen und seiner Sozia berichtet wird. „Süßes für den Staatsanwalt“ – mal was anderes. Wer nachlesen will, der kann es hier tun – Westfalenblatt OWL 02 06 12. Und: Bemerkenswert die Reaktion der Staatsanwaltschaft (allerdings Bielefeld :-).

Bielefelder Blitzer aus dem Urlaub zurück – also Achtung auf der A 2

Der Bielefelder Stadtkämmerer wird sich freuen. Seit gestern ist der Blitzer am Bielefelder Berg wieder aus dem Urlaub zurück (vgl. hier), wie die Tageszeitungen heute berichten (vgl. hier und hier). Der wohl „umsatzstärkste“ Blitzer Deutschlands (vgl. hier) nimmt damit seine Arbeit wieder auf. Also Vorsicht am Bielefelder Berg.

Derzeit kein Blitzlichtgewitter am Bielefelder Berg

Wir hatten ja schon vor einiger Zeit über Deutschlands besten Blitzer berichtet, vgl. hier.

Derzeit gibt es am Bielefelder Berg, wie heute in der Presse berichtet wird, Entwarnung, vgl. hier und hier. Den 3. Senat für Bußgeldsachen des OLG Hamm, in dessen Zuständigkeitsbereich die Einnahmequelle steht, wird es vielleicht freuen; sicherlich wird er es an den Eingangszahlen merken :-). Aber dennoch: Wahrscheinlich wird man mit temporären Anlagen arbeiten. Die Einnahmequelle kann man sich doch nicht entgehen lassen.

Rekordblitzer auf der BAB A 2: Nettoeinnahme 7 Mio €/Jahr

In Blogs ist ja schon häufiger über den „Rekordblitzer“ auf der BAB A 2 bei Bielefeld – die Stadt gitb es wirklich – berichtet worden. Heute haben die „Westfälischen Nachrichten“ das Thema noch einmal aufgegriffen. Interessante und eindrucksvolle Zahlen, die man da lesen kann. Allerdings wohl wirklich eine gefahrenträchtige Stelle. Wegen der Einzelheiten kann man sich hier informieren: http://www.westfaelische-nachrichten.de/aktuelles/nrw/1277980_Der_Rekord_Blitzer.html

Hat der Betroffene überhaupt noch Rechte im OWi-Verfahren?

Messverfahren immer wieder Messverfahren, stöhnen sicherlich viele Verteidiger, und es werden sicherlich noch mehr werden, wenn das Schule macht, was die Stadt Bielefeld im Moment versucht. Da gibt es zum Messverfahren mit der stationären Geschwindigkeitsanlage Traffistar, die auf der BAB A2 beim km 329,415 steht (also da Vorsicht!!!) ein „Merkblatt für Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen“, das man im Grunde genommen dahin zusammenfassen kann: Wir machen alles richtig, Fehler gibt es bei diesem Gerät nicht und, wenn du meinst, die Messung überprüfen zu müssen/zu wollen: Akteneinsicht gibt es nicht und ich bestimme was in die Akten kommt. Denn „Zulassungsschein und die Betriebsanleitung eines Messgerätes gehören nicht zu den Einzelvorgängen, sie werden daher nicht zu den Akten genommen und unterliegen somti nicht der Akteneinsicht im Verfahren…“. Ist das denn richtig? Wie soll denn der RA die Richtigkeit der Messung prüfen? Und: Die Kopie der Betriebsanleitung bekommst du nicht, da steht das Urheberrecht des Herstellers entgegen. Wirklich? Oder geht das Recht auf rechtliches Gehör vielleicht vor? Und wieso muss die Verwaltungsbehörde das Urheberrecht des Herstellers schützen? Wieso ist das eigentlich durch Akteneinsicht verletzt: Im Übrigen: Es gibt auch andere, für den Betroffenen günstige Rechtsprechung, die man aber lieber gar nicht erst erwähnt. Am besten: „Zwischen der letzten Eichung und dem Tag des Vorfalls sind weder Schäden am Gerät entstanden noch wurden Reparaturen vorgenommen….“. Wie kann man das vorab in einem Merkblatt schon feststellen? Wer will das prüfen und wie soll man es prüfen.

Kurzum:  Der Betroffene hat keinerlei Rechte. Wenn das abgesegnt wird (zuständig für Bielefeld ist das OLG Hamm), wird es in den Bußgeldverfahren lustig :-).