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Bundestag beschließt Internetsperren für Kinderpornografie

Am 18.06.2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ beschlossen. Damit dürfen in Deutschland nach Inkrafttreten des Gesetzes Internet-Seiten mit kinderpornografischem Inhalt gesperrt werden.

In der Abstimmung stimmten 389 Abgeordnete für das Gesetz. 128 stimmten dagegen, 18 enthielten sich.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages:

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen vor

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (BT-Drs. 16/13125) eingebracht. Er ist identisch mit dem bereits von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/12850).

Der Entwurf sieht vor, Internetanbieter zur Sperrung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu verpflichten. Derartige Seiten soll das Bundeskriminalamt (BKA) in einer Sperrliste aufnehmen. Bei Aufruf einer derartigen Seite sollen Internetnutzer zu einer Stoppmeldung umgeleitet werden. Der Anbieter wiederum soll verpflichtet werden, dem BKA eine Aufstellung über die Zahl der Zugriffsversuche zu übermitteln. In dem Entwurf ist ebenfalls geregelt, dass lediglich Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gesperrt werden dürfen. „Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht beabsichtigt“, heißt es in der Begründung.

In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie vom 27. Mai wurde der Entwurf von Experten heftig kritisiert (siehe hib-Meldung 161/2009 vom 27.05.2009).
Die Stellungnahmen der Experten sind vorab bereits veröffentlicht wurden. Insbesondere lesenswert sind die Stellungnahme von Prof. Dr. Dr. h.c. Sieber (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht) und die  Stellungnahme von Juniorprofessor Dr. Matthias Bäcker (Universität Mannheim), vor allem im Vergleich zur Stellungnahme des BKA.

Weiterführende Links:

Bundesrat übt Kritik an EU-Vorgaben bei Bekämpfung von Kindesmissbrauch

Bei den europäischen Plänen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch sieht der Bundesrat das deutsche Rechtssystem nicht ausreichend berücksichtigt. Zwar unterstützt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 15.05.2009 grundsätzlich den Vorstoß, Kinder vor sexuellen Straftaten besser zu schützen. Bei den vorgesehenen Strafschärfungen vermisst er jedoch eine Differenzierung zwischen Kindern und Jugendlichen. Diese Abgrenzung sei wichtig, da sie der unterschiedlichen Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen Rechnung trage. Ein weiteres Problem sieht der Bundesrat in der vorgegebenen Höchststrafe von sechs Jahren. Da das deutsche Recht einen solchen Strafrahmen nicht kennt, drohe durch die Übernahme dieser europäischen Vorgabe eine empfindliche Störung des nationalen Sanktionssystems. Insbesondere die am Unrechtsgehalt orientierte Festsetzung von Höchststrafen könne dann nicht beibehalten werden.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages:

Die Unterrichtung der Bundesregierung: BR-Drs. 297/09
Die Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse: BR-Drs. 297/1/09
Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 297/09(B)

Bundeskabinett be­schließt Netz­sper­ren gegen Kin­der­por­nos

Die Bun­des­re­gie­rung hat heute auf Vor­la­ge des Bun­des­mi­nis­ters für Wirtschaft und Tech­no­lo­gie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen be­schlos­sen. Es setzt damit die zuvor beschlos­senen Eck­punk­te um.

Die neuen Re­ge­lun­gen ent­hal­ten Än­de­rungs­vor­schlä­ge zum Te­le­me­di­en­ge­setz (TMG) und zum Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG). Sie be­schrän­ken sich – wie in den Eck­punk­ten fest­ge­legt – auf Zu­gangs­er­schwe­run­gen zu kin­der­por­no­gra­phi­schen In­hal­ten.

We­sent­li­che In­hal­te des ge­plan­ten Ge­set­zes sind:

  • Auf der Basis von Sperr­lis­ten des Bun­des­kri­mi­nal­amts sollen alle großen priva­ten In­ter­net­zu­gangs­an­bie­ter ver­pflich­tet werden, den Zu­gang zu kinderpornogra­phi­schen Inhal­ten im In­ter­net durch ge­eig­ne­te tech­ni­sche Maß­nah­men zu er­schwe­ren.
  • Aus prä­ven­ti­ven Grün­den soll ge­gen­über den be­trof­fe­nen Nut­zern über eine sog. Stopp­mel­dung klar­ge­stellt, warum der Zu­gang zu einem kin­der­por­no­graphi­schen An­ge­bot er­schwert wird.
  • Die Zu­gangs­an­bie­ter haf­ten nur, wenn und so­weit sie die Sperr­lis­te des Bundes­kri­mi­nal­amts nicht ord­nungs­ge­mäß um­set­zen.
  • Die an­fal­len­den Daten kön­nen für die Straf­ver­fol­gung ge­nutzt werden.

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 22.04.2009

weiterführende Links:
heise.de: Verschleierungstaktik – Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere

Bund schließt Vertrag mit Providern

Am 17.04. haben die die fünf größten Provider Deutschlands mit dem BKA einen Vertrag geschlossen, der den Zugang zu Kinderpornografie im Netz erschweren soll. Damit verfolgt die Bundesregierung weiter die Bekämpfung von Missbrauch und Ausbeutung im Internet. Mit dem Vertrag verpflichten sich die unterzeichnenden Internetanbieter, zeitnah Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Spätestens in sechs Monaten muss die Technik funktionsfähig in Gang gesetzt sein. Die Sperren auf Domaine Name System (DNS)-Basis soll verhindern, dass die illegalen Seiten mit kinderpornografischem Inhalt durch Eingabe des Namens aufgerufen werden können. In der Regel erscheint dann eine erläuternde STOPP-Seite. In Kürze soll im Übrigen das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ im Bundeskabinett behandelt werden. Es soll verbindlich und weitreichend für alle Anbieter das regeln, was im Kern mit dem Vertrag vereinbart wurde.