Schlagwort-Archive: bedingte Entlassung

Auch wenn du mir nicht sagst, wer dir geholfen hat, gibt es Bewährung

Wir hatten vor einiger Zeit über eine Entscheidung des OLG Düsseldorf berichtet, in der dem Verurteilten die bedingte Entlassung nach § 57 StGB verwehrt worden war, weil er nicht gesagt hatte, wo sich die Beute befand (vgl. hier).

Dazu passt ganz gut die Entscheidung des OLG Oldenburg v. 04.08.2010 – 1 Ws 380/10, in der die StA ihr Rechtsmittel/ihren Ablehnungsantrag u.a. damit begründet hatte, dass der Verurteilte seine Mittäter nicht preisgebe. Das OLG sagt: Die bedingte Entlassung und die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung kann nicht deshalb versagt werden, weil der Verurteilte seine Mittäter nicht preisgibt. Und wörtlich:

„Soweit die Staatsanwaltschaft ihr Rechtsmittel auch darauf stützt, dass der Verurteilte keine näheren Angaben „zu den Taten seiner Mittäter“ gemacht habe, so ist dieser Umstand als solcher für die Frage einer bedingten Entlassung aus der Strafhaft nach § 57 StGB unerheblich. Die Fortsetzung einer Haft über den 2/3-Zeitpunkt hinaus ist kein Beugemittel, um ein derartiges Schweigen eines Verurteilten zu brechen und auch keine zulässige Sanktion hierfür, arg. § 57 Abs. 6 StGB. Bedeutung kann dieser Umstand insoweit allerdings haben, wenn sich in ihm eine innere Einstellung eines Verurteilten zeigt, die künftige Straftaten besorgen lässt.“

RAF-Terrorist C. Klar wird entlassen

Das OLG Stuttgart hat heute die vorzeitige Entlassung des ehemaligen RAF-Terrorist Christian Klar für den 03.01.2009 beschlossen. Für ihn werden sich nach 26 Jahren Haft die Gefängnistore öffnen, nachdem die Vollstreckung des Restes der gegen Klar verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Der GBA hatte das ebenfalls beantragt. Sicherlich eine Entscheidung, die nicht überall auf Zustimmung stoßen wird. Nur es gilt: Gleiches Recht für alle, oder?