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Arbeitshilfe: Wozu man meine Handbücher auch gebrauchen kann…

Beamer_Tisch_1Ich war gestern in Karlsruhe, um in einem FA-Kurs zu OWi-Recht und Gebühren zu referieren. Morgens bin ich vor Kurs-Beginn immer ein wenig, um noch in Ruhe aufbauen zu können. Notebook anschmeissen, Flyer und Zeitschriften, Skripte auslegen usw. In der Regel bin ich zu früh, aber das macht nichts: Lieber warten als hetzen. Und gestern hat es sich das frühe Erscheinen gelohnt. Da waren dann doch einige „Umbau-Arbeiten“ zu tätigen, bis der Beamer so stand, wie ich ihn haben wollte. Es fehlte zunächst das Netzkabel und es fehlte der Beamertisch, beides hatten die netten Mitarbeiter vom Hotel aber schnell da.

Und dann: Dann passte der Beamertisch nicht in der Höhe bzw. der Beamer hätte noch höher gestellt werden müssen, um ein stressfreies Sehen zu ermöglichen. Ich hatte dann aber die zündende Idee. Ich habe einfach zwei meiner Handbücher, die ich immer zur Ansicht bei mir habe, genommen und untergelegt. Dann passte es. Wozu also die Handbücher alles zu gebrauchen sind :-).

Aber natürlich nicht nur dazu, sondern vornehmlich zum Einsatz im Verfahren. Und da das jetzt Werbung war :-), gibt es dann gleich hier den Link zum Bestellformular. Interessant im Moment vor allem natürlich die 3. Auflage von Burhoff/Grün „Messungen im Straßenverkehr“ oder „Die Trilogie des Strafverfahren“ mit Ermittlungsverfahren Hauptverhandlung, Rechtsmittel in einem Paket mit einer Ersparnis von rund 70 €. Das ist doch mal was. Mit dem ersparten kann man dann fast noch bei der Sonderaktion für das OWi-Handbuch zuschlagen.

Ich habe länger überlegt, in welcher Kategorie ich den Beitrag hier ablegen soll: Ich habe mich für Arbeitshilfe entschieden 🙂