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Polizei ade – zumindest beim Blechschadenunfall?

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Der münsterische Polizeipräsident H. Wimber ist immer für Diskussionsanstöße gut. Nachdem er sich vor einiger Zeit für die Freigabe weicher Drogen eingesetzt hat, hat er in den letzten Tagen mit einem Vorschlag überrascht, der nun mehr oder weniger heftig diskutiert wird. Vorgeschlagen hat er nämlich u.a.: Die Polizei soll nicht mehr bei Verkehrsunfällen mit Blechschäden zur Unfallstelle kommen müssen. Es werde dort nämlich i.d.R. mit einem Personalaufwand von zwei Polizeibeamten und einem Zeitaufwand von ein bis zwei Stunden der Sachverhalt für Haftpflichtversicherer geklärt. Das sei nicht Aufgabe der Polizei.

Na ja.

  • Wirklich für den Haftpflichtversicherer oder nicht doch auch für die unfallbeteiligten Bürger?
  • Und führt das Nichterscheinen der Polizei nicht ggf. dazu, dass dann an anderer Stelle sehr viel mehr Arbeit entsteht, die ggf. durch eine polizeiliche Unfallaufnahme hätte vermieden werden können? Nämlich bei den Gerichten, wenn der Unfallhergang streitig wird.
  • Und wie bitte schön sollen die Unfallbeteiligten den Unfallhergang klären und/oder Feststellungen treffen? Können/dürfen sie die Straße sperren, um Feststellungen zum Stand der Fahrzeuge pp. treffen zu können? Wie beweissicher sind die getroffenen Feststellungen?

Da tun sich m.E. eine ganze Menge Fragen auf. Hintergrund für den Vorschlag dürften fiskalische Erwägungen sein. Die Polizei soll sich mit anderen Aufgaben beschäftigen.

Erste Reaktionen auf den Vorschlag liegen vor. Die Deutsche Polizeigewerkschaft lehnt ihn ab. Die Haftpflichtversicherer haben sich auch schon gemeldet. H. Wimber hatte nämlich darauf hingewiesen, dass es sachverständige private Firmen gebe, „die das gegen Bezahlung regeln“. Dazu haben die Haftpflichtversicherer schon mitgeteilt, dass es nicht ihre Aufgabe sei, solche Dinge zu bezahlen.

P.S.: Ich denke, dass bei einem Unfall wie auf dem beigefügten Bild die Polizei auch in Zukunft noch kommen wird/muss/soll. 🙂