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Die Quittung des Staatssekretärs seiner Heiligkeit – nutzt wohl nur im Himmel

entnommen wikimedia.org Author Rvin88

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Bei LTO lese ich gerade den Hinweis auf das FG Köln, Urt. v. 15.01.2014 -13 K 3735/10, betreffend eine Spende an den Papst. Geklagt hatte ein Steuerberatungs-Büro. Sein Geschäftsführer hatte im Rahmen einer Generalaudienz Papst Benedikt XVI. persönlich einen Scheck über 50.000 € übergeben. Das Unternehmen erhielt dafür eine Spendenbescheinigung, ausgestellt vom „Staatssekretär seiner Heiligkeit“ im Vatikan. Die Spende sollte osteuropäischen Jugendlichen die Teilnahme am Weltjugendtag 2008 in Sydney ermöglichen.

Das FK Köln hat entschieden, dass die Spende nach deutschem Recht nicht steuerlich abziehbar ist. Wegen der Einzelheiten hier.Wegwerfen sollte man die Quittung aber dennoch nicht. Im Himmel kann man sie sicherlich noch mal gebrauchen 🙂 .