Archiv der Kategorie: Lesetipp

Klima II: Welche Literatur zu „Klimaaktivisten-Fragen“?, oder: Eine Liste von A-Z zu Aufsätzen/Beiträgen

Bild von Ahmad Ardity auf Pixabay

Ich hatte ja schon heute Morgen darauf hingewiesen, dass ich weitere Rechtsprechung zu den „Klimaaktivisten-Fragen“ im Moment nicht vorliegen habe. Daher dann hier im zweiten „Klima-Posting“ eben keine weitere Entscheidung, sondern ein Überblick, was es in der Literatur in der letzten Zeit so an Aufsätzen/Beiträgen zu den Fragen gegeben hat. Urteilsanmerkungen habe ich allerdings nicht mit aufgeführt.

Es ergibt sich folgende Liste – von A – Z:

  • Bommarius, Was ist eine kriminelle Vereinigung?, AnwBl 2023, 192
  • Brehme, Haftung fürs Haften – Deliktsrechtliche Verantwortlichkeit der „Letzten Generation“, NJW 2023, 327
  • Busche, Verfassungsrechtliche Vorgaben für die strafrechtliche Bewertung der Sitzblockaden von Klimaaktivisten, KlimR 2023, 103
  • Effer-Uhe, Zivilrechtliche und strafrechtliche Notwehr gegen Nötigungshandlungen trotz fehlender Verwerflichkeit?, NJOZ 2023, 576
  • Herber, „Dann klebe ich mich eben an der Straße fest, später dann auf der Flughafen-Rollbahn …“, NZV 2023, 49-59
  • Hoven/Mitsch, Notwehr und Notwehrexzess – Vorschlag einer neuen Formulierung der §§ 32, 33 StGB, GA 2023, 241-263
  • Leitmeier, Klimaaktivisten und Strafrecht: Auf Kleben und Tod, jM 2023, 38-43
  • Lund, Zur Strafbarkeit der Straßenblockaden von Klimaaktivisten, NStZ 2023, 198-202
  • Lutzi, Privatrechtliche Haftung im Zusammenhang mit Klimaaktivismus, JuS 2023, 385
  • Mitsch, Autofahrer versus Klimaretter – wer ist gerechtfertigt?, DAR 2023, 234-236
  • Mlodoch, Mehr Milde für Klimaaktivisten, AnwBl 2022, 594
  • Patros/Pollithy, Zivilrechtliche Haftungsfolgen von Sitzblockaden zu Protestzwecken – welche Verantwortung trifft die Klimaaktivisten? NJOZ 2023, 1
  • Pietsch. Alles, was Recht ist (?), Kriminalistik 2023, 137
  • Preuß, Die strafrechtliche Bewertung der Sitzblockaden von Klimaaktivisten, NZV 2023, 60-74
  • Rönnau, Grundwissen – Strafrecht: Klimaaktivismus und ziviler Ungehorsam, JuS 2023, 112
  • Thiel, „Kleben für das Klima“?, Kriminalistik 2023, 131
  • Trurnit, Polizeieinsätze bei demonstrativen Aktionen, VBlBW 2023, 185-190
  • Zimmermann/Griesar, Die Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten gem. § 240 StGB, JuS 2023, 401

Ich habe dann mal keine neue Kategorie „Service“ eröffnet 🙂 .

Kleiner Lesetipp/Service vom BOB zum Wochenende, oder: Der (neue) § 32d StPO, elektronisches Dokument

Nachdem gerade der Beitrag Aktive Nutzungspflicht des beA in laufenden Verfahren, oder: Fax zur Fristwahrung reicht nicht mehr zu zwei Entscheidungen betreffend das elektronische DoKument im ZPO- bzw. VwGO-Verfahren online gegangen ist, schiebe ich dann hier schnell einen Beitrag des Kollegen Dr. Deutscher aus dem StRR 2/2022 nach. Er behandelt den § 32d StPO – also das Strafverfahren.

Den Beitrag mit dem Titel:

Vorsicht Falle: Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 1.1.2022 (§ 32d StPO)

findet man hier im Volltext.

Kleiner Lesetipp und Service zum Wochenende 🙂 .

Corona I: Lesetipp, oder: Was es alles so zu Corona gibt in einer Rechtsprechungsübersicht aus StRR 6/2021

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Heute ist Montag und da mache ich ja seit einiger Zeit einen „Corona-Tag“ mit Rechtsprechung zu „Corona“. Natürlich nicht zu allen Gebieten, denn das würde den Rahmen bei der Vielzahl von Entscheidungen, die vor allem von den Verwaltungsgerichten vorliegen, sprengen. Ich stelle daher – entsprechend der „Kernkompetenz“ – nur straf- und bußgeldrechtliche Entscheidungen vor.

Das dann auch heute. Allerdings: Zum Wochenauftakt gibt es keine „Corona-Entscheidungm sondern „nur“ einen Lesetipp zu Corona, und zwar auf:

Rechtsprechungsübersicht:
Auswirkungen der Corona-Pandemie im 
Straf- und Bußgeldrecht

vom Kollegen RiAG Dr. Axel Deutscher vom AG Bochum.  Der Beitrag enthält einen Überblick über die Rechtsprechung zu/um/mit Corona zum straf- und bußgeldrechtlichen Bereich. Zum Teil hatte ich über die Entscheidungen hier auch berichtet.

Und nur der Tipp reicht natürlich nicht, sondern ich habe als kleines Geschenk – nur mal so zwischendurch – den Beitrag aus StRR 6/2021, 5 ff. hier zum Download online gestellt.

Viel Spaß beim Lesen/Auswerten.

Haben fertig – die Druckmaschinen laufen dann für den RVG-Kommentar und das OWi-Handbuch, beide 6. Aufl.

So, haben dann – << Werbemodus an>> (endlich) fertig 🙂 .

Die Druckmaschinen laufen jetzt nämlich für:

 

 

 

 

 

  • Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Auflage, 2021

 

  • Burhoff (Hrsg.), Handuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Auflage, 2021

 

 

 

Bei beiden Büchern hat es etwas länger gedauert als geplant, aber manchmal kann man es nicht beeinflussen. Das ist wie mit der Pandemie – man braucht Geduld.

Jetzt wird es aber was und die Bücher sind dann für den 26.03.2021 angekündigt. Danach wird dann ausgeliefert.

Natürlich kann man die Werke noch (vor)bestellen, und zwar ganz einfach auf der Bestellseite meiner Homepage. Die Bücher kommen dann „automatisch“ nach Erscheinen.

Und: <<Werbemodus aus>>

Zum Valentinstag ein kleines RVG-Geschenk vom BOB: Beitrag zum Übergangsrecht des KostRÄG online

entnommen wikimedia.org
Vater von Oktaeder Original uploader was Oktaeder at de.wikipedia

Weil heute Valentinstag ist, gibt es vom BOB – außer der Reihe – ein kleine Geschenk. Die erhalten ja bekanntlich die Freundschaft 🙂 .

Ich weise dann – außerhalb des normalen Programms auf folgendes hin:

In der vergangenen Woche ist der StRR 2/2021 erschienen. in dem Heft setzen wir die Berichterstattung zum KostRÄG fort. Nachdem ich in Heft 1/2021 über die einzelnen Änderungen berichtet habe (vgl. hier: Änderungen bei der Vergütung der Verteidiger/Rechtsanwälte in Straf- und Bußgeldsachen durch das KostRÄG 2021), berichtet in StRR 2/2021 nun mein Coautor aus dem RVG-Kommentar – J. Volpert – über das (neue) Übergangsrecht, und zwar unter dem Titel:

KostRÄG 2021: Neues Übergangsrecht in Strafsachen nach § 60 RVG.

Ein m.E. sehr schöner Beitrag mit vielen Beispielen, der (hoffentlich) keine Frage mehr offen lässt.

Und dieses Posting ist natürlich ein „Marketing-Posting“, also <<Werbemodus an >>, denn es folgt der Hinweis auf unsere RVG-Neuerscheinung, nämlich: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021. Der Kommentrag erscheint im März. Wir sind mit allen Arbeiten durch, jetzt erfolgt noch die letzte Durchsicht im Lektorat und dann geht es ab in die Druckerei. Und – wie immer: Vorbestellen kann man hier auf meiner Bestellseite. <<Werbemodus aus>>