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Sonntagswitz: Heute kuriose Einlassungen: Der Totschläger als Sexspielzeug“, „der Hase war schuld“ und: Was ist ein „Baumunfall“?

© Teamarbeit - Fotolia.com

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Die Reihe der Sonntagswitze 2016 eröffne ich heute mit kuriosen Einlassungen im Straf- und Bußgeldverfahren. Und das sind – für mich:

  • Zunächst mal dieEinlassung des Angeklagten, über die der BGH im BGH, Beschl. v. 04.02.2015 – 2 StR 4141/14 berichtet hat. Das war der Angeklagte u.a. „wegen unerlaubten Besitzes eines in Anlage 2 zum Waffengesetz Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 genannten Gegenstands „Totschläger)“ verurteilt worden. Dazu ist aus dem BGH-Beschluss zu entnehmen:

Nach den Feststellungen im Fall II. B. der Urteilsgründe ist im Rahmen der Durchsuchung am 9. Mai 2014 in der Wohnung des Angeklagten ein Totschläger sichergestellt worden. Das Landgericht hat zwar die dazu abgegebene Einlassung des Angeklagten, es habe sich um ein von ihm und seiner Ehefrau genutztes Sexspielzeug gehandelt, rechtsfehlerfrei für widerlegt erachtet;….“ . Da gilt dann: Jedem Tierchen, sein Plaisierchen ….., oder: Wenn man es mag…

  • Die zweite kuriose Einlassung kommt aus dem OWi-Bereich. Mit ihr hatte sich das AG Lüdinghausen im AG Lüdinghausen, Urt. v. 19.01.2009 – 19 OWi -89 Js 1880/08-170/08 – zu befassen. Da ging es um die Beeinflussung einer Geschwindigkeitsmessung durch einen Hasen.Der Betroffene hatte einen Messfehler des Geschwindigkeitsmessgeräte behauptet und dazu ausgeführt:

Ich war auf der oben genannten Straße mit ca. 75-80 km/h unterwegs als ich am rechten Straßenrand einen Hasen bemerkte, der für eine kurze Zeit meine Aufmerksamkeit auf sich zog. Nach ein paar Metern raste der Hase nach vorne und überquerte einige Meter vor meinem Fahrzeug die Straße, so dass ich ihn aus den Augen verlor. Dieses Ereignis muss die Messung zu meinem Nachteil beeinflusst haben.“

Damit setzt sich das AG dann auseinander und meint dazu: Wie bereits oben dargestellt, ist auf dem Messfoto ein Hase nicht zu erkennen, sondern vielmehr das Fahrzeug des Betroffenen. Zudem ist auf der Gegenfahrbahn unmittelbar im Bereich vor der Front des Betroffenen ein entgegenkommendes Fahrzeug erkennbar, so dass eine Überquerung der Fahrbahn durch einen Hasen nach Einschätzung des Gerichtes nicht glaubhaft ist, sondern als bloße Schutzbehauptung des Betroffenen zu werten ist. Ein unmittelbar vor dem Fahrzeug des Betroffenen querender Hase müsste nämlich auch eigentlich aufgrund der zwei sich begegnenden Fahrzeuge „unter die Räder“ gekommen sein. Hiervon hat der Betroffene allerdings nichts berichtet.

Im Übrigen bewegen sich Hasen üblicherweise nicht mit Geschwindigkeiten von nahezu 100 km/h. So heißt es etwa in einem Im Internet unter http://www.vu-wien.ac.at/i128/pub/weidwerk/valencak%20ruf%205-2005.pdf frei abrufbaren Beitrag „Wildtiere: Schnelligkeit entscheidet!“ der renommierten Wissenschaftler Mag. Teresa Valencak und Univ.-Prof. Dr. Thomas Ruf, erschienen in der Zeitschrift Weidwerk 5/2005 zur Geschwindigkeit von Hasen:…“

  • Und dann habe ich noch den OLG Oldenburg, Beschl. v. 14.12.2015 – 2 Ss OWi 297/15, übr den ja schon in verschiedenen Blogs berichtet worden ist, von dem es aber bislang nur eine Pressemitteilung gibt, der Volltext also noch nicht vorliegt. In dem Verfahren ging es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung und das in Niedersachen eingeführte Zusatzschild „Baumunfall“. Der Betroffene hatte die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h auf der Landstraße, die in Verbindung mit dem Schild „Baumunfall“ angeordnete war, für unwirksam gehalten. Begründung – so die PM: Ein Verkehrsteilnehmer könne auf die Idee kommen, dass die Geschwindigkeit nur dann 70 km/h betrage, wenn ein Fahrzeug vor einen Baum gefahren sei.

Dazu das OLG – zitiert nach der PM: „Der Senat für Bußgeldsachen entschied, dass das angeordnete Tempolimit nicht unwirksam sei. Das Zusatzschild weise auf die Gefahr von Baumunfällen als Grund für die Geschwindigkeitsbegrenzung hin. Eine andere Auslegung komme nicht ernsthaft in Betracht. Ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer gehe nicht davon aus, dass das Tempolimit nur dann gelte, wenn ein Fahrzeug vor einen Baum gefahren sei. Er komme auch nicht ernsthaft auf die Idee, dass er die Geschwindigkeitsbegrenzung nur dann zu beachten habe, wenn mitten auf der Fahrbahn ein Baum stehe, oder er nicht mit einer höheren Geschwindigkeit als 70 km/h gegen einen Baum fahren dürfe. Dass das Zusatzzeichen „Baumunfall“ nicht in der Straßenverkehrsordnung aufgeführt sei, sei mangels abschließender Regelung der Gefahrenzeichen unerheblich.“

Na ja: Zumindest kreativ – beide 🙂 .

Die Grünen und das „*“, oder: „Die spinnen die Grünen“.

entnommen openclipart.org

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Wahrscheinlich hätte Asterix das Papier/den Antrag, das/den die Grünen zu einer Bundesdelegiertenkonferenz vorgelegt haben, mit: „Die spinnen die Grünen“, kommentiert. So hat es jedenfalls ein Kommentator des von mir bei Facebook geteilten Beitrags „Grüne wollen geschlechtsneutrale Sprache zur Regel machen“ aus der WAZ getan. Nun, was ist geplant (?). Das kann man am Besten aus dem Beitrag entnehmen. Dort heißt es u.a.:

„Die Grünen leben mit einer Doppelspitze in der Partei die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen vor. Doch soll laut einem Antrag zur kommenden Bundesdelegiertenkonferenz die Gleichberechtigung nicht nur anhand von Personen, sondern auch in der Sprache zementiert werden. Die Partei setzt dabei auf ein Symbol, das zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger in einem Wort zusammenfassen soll. Mit dem Sternsymbol „*“ entsteht dann etwa das Wort „Bürger*innen“. (Weiter unten lesen sie die geschlechtergerechte Variante dieses Textes).

Der Grund für diese Sprachrevolution sei, dass Sprache das Denken und die Wahrnehmung innerhalb der Gesellschaft forme. „Wer nur von „Ärzten“, „Anwälten“ und „Experten“ spricht, fördert indirekt die Vorstellung, nur Männer seien gemeint.“, heißt es in dem Antrag des Bundesvorstandes der Grünen. Der Antrag bedient sich bereits dieser Form und spricht auf 259 Seiten 18 Mal von „Bürger*innen“. Doppelungen wie bei „Verbraucher*innenschützer*innen“ seien zu vermeiden, stattdessen reiche die Kurzform „Verbraucherschützer*innen“ aus. Studenten wurden zu Studierenden….“

Der geteilte Beitrag ist bei facebokk eifrig kommentiert worden. Tenor fast unisono – im zumindest übertragenen Sinn: Die spinnen die Grünen (oder schreibt man besser „die Grün*innen). Man fragt sich wirklich, ob die Grünen nichts anderes zu tun haben?

Und – zwei m.E. sehr schöne – Kommentare bei Facebook:

„Wer sich durch unsere Sprache als Frau diskriminiert fühlt, hat Probleme, die sich auch nicht mit einer Änderung der Sprache beheben lassen….“

was für Männer auch gilt 🙂 , und:

„Mich würde mal eine neutrale Studie interessieren, die erklärt, wie viele Frauen das tatsächlich wollen, bzw. sich vom Gender-Irrsinn angesprochen fühlen. Hoffentlich habe ich mit „Frauen“ jetzt niemanden diskriminiert!!“

In meinen Augen Irrsinn. Ich hatte im Übrigen ja auch schon bei Facebook darauf hingewiesen, dass ich bei meinen (Hand)Büchern das nicht mitmachen werde. Oder soll man da demnächst etwa lesen, dass es sich um „Angeklagt*innen“, „Betroffen*innen“, „Polizeibeamt*innen“ usw. handelt? 🙂

Übrigens: Wenn ich mir den Gesichtsausdruck von Cem Özdemir auf dem Bild in dem o.a. Beitrag anschaue: So richtig glücklich scheint er mit dem Vorstoß auch nicht zu sein 🙂 .

Ich habe den Beitrag dann mal unter „Amüsantes“ und „Kurioses“ abgelegt.

8,24 Mio £ versprochen – aber ich arbeite dann doch mal lieber weiter

© SZ-Designs - Fotolia.com

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Die (Spam)Mails, die einen so täglich erreichen, sind manchmal zu köstlich. Wenn man zu allen berichten würde, könnte man ein eigenes Blog aufmachen. Daher picke ich mir immer nur die ein oder andere heraus. Und gestern ist mal wieder eine eingegangen, die zu „niedlich“ ist.:

„Guten Tag, können Sie nicht wissen und mir Diese Nachricht kam, um Sie als eine Überraschung. Ich Sie kontaktiert privat und persönlich, ich bin Mark Carney der Gouverneur der Bank von England. Es gibt eine Summe von (zwanzig Millionen sechshunderttausend britische Pfund) auf meinem Bank und es gibt keine Begünstigten in Bezug auf diese Fonds und niemand nach vorne kommen würde, es zu behaupten, oder fragen Sie darüber, weil es keine Begünstigten, ich suche Ihre Hilfe um das Geld auf Ihr Bankkonto in Ihrem Land zu übertragen, besteht keine Gefahr, in dieser Transaktion beteiligt sind, werden wir es in einem Verhältnis von 60% für mich für Sie zu teilen, 40%. Ich werde auch gerne Teil meiner Aktien in Ihrem Land zu investieren. Dies ist nicht der Geldwäsche, kontaktieren Sie bitte diese E-Mail (ppppppppppp) so bald wie möglich für mehr Informationen.

Es besteht aus 100% keine Gefahr bei dieser Transaktion und die Übertragung garantiert beteiligt.

Meine freundliche Grüße

Mr. Mark Carney.

Bank of England.

Bitte senden Sie Ihre Antwort auf (ppppppppp).“

Habe ich natürlich nicht getan. Und ich habe auch lieber mal die Email-Adresse gelöscht, da es ja offenbar immer noch genügend Leser gibt, die auf solch einen Mist reinfallen (wirklich?). Kam im Übrigen für mich so oder so nicht in Frage. Denn was ist das für ein Verhältnis: 60 : 40? Das sind zwar 8,24 Mio £, aber…..

Wenn es die Hälfte gewesen wäre, hätte ich vielleicht zugeschlagen. So arbeite ich dann doch lieber weiter an der 1. Auflage des „Handbuch für die strafverfahrensrechtliche Nachsorge“. 🙂 🙂

Justiz rüstet auf – Update von IE 8 auf IE 9

entnommen wikimedia.org Uploaded by Rezonansowy

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Irgendwo in einem deutschen Bundesland – nennen wir es „Ano-Land“ – von Anonym 🙂 – “ sind die „Zustände“ „Tagesgeschäft“, die ich nachfolgend darstelle, und zwar mit Genehmigung meines Mailpartners, der in diesem „Ano-Land“ Mitarbeiter bei der dortigen Justiz arbeit und natürlich „unerkannt“ bleiben möchte. Also:

Ich habe Anfang der Woche einen gebührenrechtlichen Newsletter abgesetzt und daraufhin folgende Anfrage/Mail bekommen:

Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich bin interessierter Leser Ihres Newsletters und der entsprechenden Beiträge.
Dabei fiel mir jetzt auf, dass der Link aus dem Newsletter vom 04.01.2015 eine Fehlermeldung erzeugt. Auch der Versuch, den Beitrag auf Ihrer Homepage unter Veröffentlichungen aufzurufen, brachte das gleiche Ergebnis.
Eine Prüfung und Behebung wäre sehr wünschenswert.
Es geht  um folgenden Beitrag, Zitat aus dem genannten Newsletter:
“ Eingestellt worden auf meiner HP ist der von mir stammende Beitrag aus RVGreport 2015, 3 zum Thema „Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG – Teil 1 Allgemeines, Mitwirkung und Gebührenhöhe. Es handelt sich um den Auftakt zu einer kleinen Serie zu den zusätzlichen Verfahrensgebühren Nr. 4141, 5115 VV RVG. Der Inhalt ergibt sich aus dem Titel.

Sie finden den Beitrag unter: http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/RVGreport_2015_3.htm

Solche Anfragen/Hinweise hat man natürlich nicht gern. Daher habe ich es überprüft – konnte einen Fehler nicht feststellen – und das dem „Kunden“ auch mitgeteilt. Darauf erhielt ich dann die Nachricht:

„Hallo Herr Burhoff,
bislang  hatte ich mit Ihren Links keinerlei Probleme trotz des hier noch standardmäßig zu verwendenden Internet Explorer 8.
Nun habe ich den betreffenden Link auch einmal im Firefox Portable 39.0.3  und erneut im IE 8 geöffnet. Nur im Firefox funktioniert es, die URL der sich öffnenden Seiten unterscheidet sich etwas.
IE 8: http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/RVGreport_2015_3.htm (Fehlermeldung: Die Webseite kann nicht angezeigt werden.)
Firefox 39: http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/RVGreport_2015_3.htm (Beitrag erscheint)“

Da wusste ich dann auch nicht weiter und habe meinen Webmaster eingeschaltet, der sich der Sache dann angenommen und wie folgt geantwortet hat:

„Hallo Detlef,
ich befürchte, da kann ich nicht wirklich hilfreich sein: Bei mir klappt das in allen Browsern (auch mit https).
Den IE 8 kann ich aber nicht testen, da ich den nirgendwo mehr habe. Der ist auch schon vor 5 Jahren abgelöst worden und heute auch nicht wirklich mehr empfehlenswert.
Eigentlich dürften nur noch XP Nutzer zwingend an dem festhängen, da dies der letzte für dieses Betriebssystem war. Betroffene sollten daher besser upgraden.
Sollte allerdings wider Erwarten doch noch wer XP haben … naja der

Diese – wie immer treffende – Einschätzung 🙂 habe ich dann weitergeleitet und erhielt dann vom Mitarbeiter in der Justiz, den ich gefragt hatte, wie es mit einem Update wäre 🙂 , folgende Antwort:

„Hallo Herr Burhoff,
ja ein Update kommt demnächst.
Dann bekommt die [Anoland] Justiz statt des jetzt genutzten Windows Server 2003 (Enterprise Edition) das „neue“ Betriebssystem Windows Server 2008. Mit diesem wird uns dann immerhin der Internet Explorer 9 „geboten“. 😉 Bloß gut, dass es von Firefox eine Portable-Version gibt, mit der sich auch moderne Websites nutzen lassen.“

Na, da rüstet die Justiz aber auf. Immerhin ist man damit auf dem Stand vom 15.03.2011 (vgl. hier). Wahrscheinlich irgendein „Restposten“, den man noch billig hat erstehen/aufspielen können. Aber das ist doch schon mal was. Willkommen!! Aber vielleicht bringt es ja was – nicht nur für den Kollegen, der derzeit noch mit IE 8 arbeiten muss, sondern vielleicht geht es ja dann auch sonst schneller – z.B. mit Kostenerstattungsanträgen….

Und wo lege ich dieses Posting nun ab? Die Kategorie „Amüsant“ passt wohl nicht, dann schon eher „Kurioses“, besser wäre: Man glaubt es nicht.

Gerettet: Metallteil an BH fängt Kugel ab

entnommen wikimedia.org by Volker.G - Own work. Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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by Volker.G – Own work. Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

An sich nicht „meine“ Abteilung, heute dann bei dem schönen Sonntagswetter aber dann doch auch mal eine „kuriose“ Nachricht, die ich u.a. hier gefunden habe; hat ja auch noch strafrechtlichen Bezug 🙂 :

„Touristin gerät in Jagd: Metallteil an BH fängt Kugel ab

Ein Metallteil ihres Büstenhalters hat eine Touristin (41) in Mecklenburg-Vorpommern wohl vor schlimmeren Verletzungen bewahrt. Die Gütersloherin war auf einem Fahrrad an einem Rapsfeld unterwegs, als sie nach Polizeiangaben von Freitag (07.08.2015) plötzlich Schmerzen spürte.

In der Gegend lief gerade eine Wildschweinjagd. An der Stelle, an der ein Metallbügel des BH saß, sei ein Munitionsteil gefunden worden. Die Polizei ermittelt nun gegen den mutmaßlichen Schützen wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. Die Frau kam mit einem blauen Flecken davon.“

Ist im Übrigen nicht so außergewöhnlich. Hatten wir auch schon so ähnlich in Brasilien: Von Querschläger getroffen: Brasilianerin überlebt Schuss offenbar dank BH.

Nun denn: Schönen Sonntag