Ich habe da mal eine Frage: Mitwirkung Beschlussverfahren nach Unterbrechung der HV – zusätzliche VG?

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Aus dem RVG-Forum auf meiner Homepage Burhoff-Online stammt folgende Frage:

„Hallo!
In einem OWi-Verfahren wurde die Hauptverhandlung unterbrochen. Nach Gesprächen mit Richter/Staatsanwaltschaft erging sodann eine Entscheidung im Beschlußverfahren (erhöhte Geldbuße, kein Fahrverbot) mit Aufhebung des weiteren HVT’s.

Die RS lehnt eine Zahlung der Geb. 5115 ab, da die HV lediglich unterbrochen (und nicht ausgesetzt) wurde, was korrekt ist.
Allerdings dürfte doch an der Mitwirkung einer Entscheidung im Beschlußverfahren kein Zweifel bestehen und somit die Geb. 5115 verdient worden sein?“

Nun, wer hat eine Idee?