Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich aus der Vergütungsvereinbarung gegen meinen Mandanten vorgehen?

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Am vergangenen Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich aus der Vergütungsvereinbarung gegen meinen Mandanten vorgehen?. Nun, hier dann meine Antwort an die Kollegin:

„Hallo Frau Kollegin,

Sie können m.E. aus der VV gegen den Mandanten vorgehen, wenn die VV wirksam ist, was ich nicht beurteilen kann. Ich verweise auf unseren RVG-Kommentar, 5. Aufl., Teil A: Rn 2327.

Die Berufungseinlegung können Sie nicht über die Nr. 4124 VV RVG – so verstehe ich Ihre Frage – gegenüber der Staatskasse abrechnen. Die Berufungseinlegung gehört für Sie als Verteidigerin in der 1. Instanz gem. 3 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 RVG zum Rechtszug, ist also durch die Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV RVG mitabgegolten. Erst nach der Einlegung erbrachte Tätigkeiten führen zur Nr. 4124 VV RVG. Die sind aber wohl nicht erbracht. D.h., Sie müssten die Nr. 4106 VV RVG gegen die Staatskasse geltend machen, was aber nichts bringen wird.

Wenn Sie abrechnen, denken Sie bitte an § 55 Abs 5. Satz 2 RVG.“

 

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