Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Was verdiene ich bei Nichteröffnung des Hauptverfahrens?

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Am vergangenen Freitag ging es im Gebührenrätsel um: Ich habe da mal eine Frage: Was verdiene ich bei Nichteröffnung des Hauptverfahrens?

Darauf hat es nur eine Antwort/einen Kommentar gegeben, nämlich:

„Schauen Sie doch wegen der Nr. 4106 VV RVG einfach ins Gesetz. Da gibt es z.B. die Anm. zur Nr. 4104 VV RVG. Daraus ergibt sich die Antwort.

Und die Antwort auf versteckte Frage nach der Nr. 4141 VV RVG folgt aus der Anm. 1 Satz 1 Nr. 2 zu der Regelung.“

Manchmal ist es wirklich so, dass ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtert 🙂 .

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