„Absolute Narrenfreiheit gibt es nicht“ – schöne Urteile zum Karneval

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Superbass – Own work

So, heute ist es denn so weit. Um 11.11 beginnt im Rheinland die 5. Jahreszeit der Karneval, oder wie die Kölner sagen: Fastelovend. Allen die feiern gehen wollen/müssen: Viel Spaß. Mein Ding ist es nicht (mehr) 🙂 .

Aber: Wer meint, Karneval/Fastelovend sei eine jurafrei Zeit. Weit gefehlt. Es gib eine ganze Reihe von Gerichtsentscheidungen, die sich mit dem Karneval und Ereignissen um den Karneval in der Vergangenheit beschäftigt haben. Die sind in den vergangenen Tagen auch über die Tagespresse gelaufen und waren z.B. hier im Focus unter der Überschrift: „Absolute Narrenfreiheit? – Urteile rund um Karneval“ zusammengefasst. Einige davon hatte ich – glaube ich – hier auch schon mal im Blog. Das sind z.B.

  • die Geschichte mit den beiden geworfenen  Schokoriegeln vom AG Köln 123 C 254/10
  • der geworfene Pralinenkastenb (AG Aachen 13 C 250/05
  • die geworfene Tulpe (AG Eschweiler 6 C 599/85)
  • der Hörschaden durch eine abgefeuerte Kanone (LG Trier 1 S 18/01,

usw., usw. Wer Näheres lesen will, bitte den Artikel nehmen.

Ich feiere übrigens auch Karneval. An der Nordsee. Ein paar Tage ohne Jura, nun ja, nicht so ganz.

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