Ich habe da mal eine Frage: Ladung als Nebenkläger und Zeugenbeistand, gibt es zweimal Gebühren?

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Einen etwas eigenartigen Fall hat vor einiger Zeit ein Forummitglied im Rechtspflegerforum zur Diskussion gestellt, und zwar:

„Ich muss mich heute mit einer Frage an euch richten, nachdem meine Chefin und ich etwas ratlos sind. Wir haben folgendes Problem:

Meine Chefin wurde dem Nebenkläger beigeordnet. Es fanden in diesem Verfahren mehrere Termine statt. Die Gebühren etc. ist kein Problem. Der Angeklagte hat auch die Kosten der Nebenklage zu tragen. Das passt soweit alles.

Wir stehen nur vor folgendem Problem. Für einen dieser vielen Termine war meine Chefin zugleich Zeugenbeistand. In unserem Gebiet erhält der Zeugenbeistand sowohl Grundgebühr, Verfahrensgebühr und Terminsgebühr. Jetzt ist aber diese ja ebenfalls in der Nebenklage angefallen. Mir widerstrebt, dass ich hier nochmals alle 3 Gebühren bekommen würde. Allenfalls evtl. als Einzeltätigkeit.
Wir haben für diesen einen Termin 2 Ladungen bekommen; eine als Zeugenbeistand und eine als Nebenkläger.

Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen, nachdem eben weder meine Chefin noch ich so etwas bisher hatten. Wir haben leider zu diesem speziellen Thema nichts gefunden.“

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