Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Gibt es eine Extragebühr für die Außervollzugsetzung des Haftbefehls?

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Zu der Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Gibt es eine Extragebühr für die Außervollzugsetzung des Haftbefehls? hatte ich dann noch einmal nachgefragt: „…Meinen Sie eine „Extra-Gebühr“?“ Antwort: „Genau eine „Extra Gebühr“ neben den beiden Gebühren für die Hauptverhandlungstermine.“

Und dann habe ich wie folgt beantwortet:

Hallo, das kann ich Ihnen dann kurz und knackig beantworten: Nein. Die Tätigkeiten sind mit der VG abgedeckt.“

Also: War wirklich nicht schwer.

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Ein Gedanke zu „Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Gibt es eine Extragebühr für die Außervollzugsetzung des Haftbefehls?

  1. RA Thomas Lößel

    Zumal der Kollege ja eine weitere Hauptverhandlungsgebühr verdient, nachdem der Mandant zum ersten Termin nicht erschienen ist. Ok, als Pflichti nicht wirklich fett, lieber wäre er wohl fertig geworden 😉

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