„ACAB“, oder: Stoffbeutelparade mit „All CATS are BEAUTIFUL“

entnommen wikimedia.org Autor: MZaplotnik

Ich habe hier ja schon häufiger über „ACAB“-Entscheidungen berichtet, die sich mit der Frage befassen: Ist das Tragen eines T-Shirts oder eines anderen Gegenstandes mit dieser Aufschrift als Beleidigung strafbar ja oder nein? Zu der Problematik gibt es jetzt eine neue BVerfG-Entscheidung, nämlich den BVerfG, Beschl. v. 13.06.2017 – 1 BvR 2832/15.

Ausgangspunkt waren folgende Feststellungen des AG Erfurt:

4 Gedanken zu „„ACAB“, oder: Stoffbeutelparade mit „All CATS are BEAUTIFUL“

  1. meine5cent

    Also falls Sie damit meinen, dass Polizeibeamte künftig Sachverhalte in den Anzeigen zurechtbiegen werden (was ich schon für eine recht mutige Unterstellung halte…): das hätten sie schon seit 1 BvR 1036/14 tun können, da steht schon drin, dass man sich vorsätzlich in eine Konfrontation einer kleinen Gruppe Beamter mit der ACAB-Aufschrift begeben muss.

  2. Schnuffel

    Wenn Polizisten in eigener Sache aussagen, ist das ohnehin fragwürdig. Aber das ist der Zeugenbeweis an sich schon.

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