Widerruf der „Hoeneßbewährung“?, oder: Wie ahnungslos darf man als Justizminister eigentlich sein?

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Freitagabend gegen 19.00 Uhr ist nun an sich nicht meine Blogzeit. Und das erst recht nicht, wenn es morgen für eine Woche in den Urlaub geht. Aber, wenn ich solch einen Blödsinn lese, wie hier bei N-TV zum potentiellen Widerruf der Bewährung von Uli Hoeneß, dann muss ich in die Tasten hauen. Da heißt es unter:

„Widerruf der Bewährung prüfen“NRW-Justizminister droht Hoeneß mit Haft

Muss Uli Hoeneß zurück ins Gefängnis? Seine umstrittene Äußerung, dass er einen Freispruch für seine Steuerhinterziehung in Millionenhöhe erwartet hätte, könnte ein juristisches Nachspiel haben. Davor warnt NRW-Justizminister Kutschaty.

Thomas Kutschaty, der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, richtet deutliche Worte an Uli Hoeneß: „Er sollte sehr vorsichtig sein. Denn er steht unter Bewährung. Und bei solchen Äußerungen kann man schon den Widerruf der Bewährung prüfen“, zitiert ihn die „Bild“-Zeitung.

Damit reagiert er auf den Auftritt Hoeneß‘ in Liechtenstein. Dort hatte der 65-Jährige Anfang der Woche gesagt: „Ich bin der einzige Deutsche, der Selbstanzeige gemacht hat und trotzdem im Gefängnis war.“ Für Empörung sorgte er endgültig mit den Worten: „Ein Freispruch wäre völlig normal gewesen.“

Kutschaty ist entsetzt: „Offensichtlich haben 21 Monate in einem bayrischen Luxusknast mit Wochenendurlauben und Aufenthalten in der Schön-Klinik am Starnberger See nicht die gewünschte Wirkung gezeigt. Im Steuerparadies Liechtenstein macht er sich über die ehrlichen Steuerzahler lustig“, sagte der 48-Jährige der „Bild“.

Jetzt lassen wir mal die Äußerungen der „Majestät“ Hoeneß außen vor – die sind/waren auch blöd. Aber: Den Bewährungswiderruf möchte ich dann mal sehen. Vielleicht schaut der Herr Minister mal zunächst ins Gesetz. Dann findet er den § 56f StGB. Und in dem finde ich keine Regelung, die den Bewährungswiderruf in der Sache stützen könnte.

Dazu sollte auch ein Minister in der Lage sein, vor allem, wenn er als Rechtanwalt zugelassen ist. Aber wahrscheinlich hat er – so kurz vor der Landtagswahl in NRW – seinen Sachverstand bei der Parteizentrale abgegeben. Das würde zu dem Agieren in den vergangenen fünf Jahren passen. Mir ist er nämlich nicht durch besonders kluge Aktionen aufgefallen. Man kann nur hoffen, dass der Spuk am Montag vorbei ist. Und am besten gehen mit ihm gleich einige Mitarbeiter aus dem Ministerium, die solche Meldungen nicht verhindert haben.

So, und jetzt fahre ich an die Nordsee 🙂 .

10 Gedanken zu „Widerruf der „Hoeneßbewährung“?, oder: Wie ahnungslos darf man als Justizminister eigentlich sein?

  1. Daniel Reiner

    Wenn ich einem Verurteilten wegen so einer Äußerung die Reststrafenaussetzung widerrufen würde, dann würde ich vom OLG mit einem geharnischten Beschluss aufgehoben. Und das völlig zu Recht. Wirklich grober Unfug, was der JM da verzapft.

  2. Miraculix

    Die Ursache ist aber doch klar und steht auch schon im Text.
    Als Politiker muss man seinen Verstand bei der Parteizentrale abgeben.
    Blöd ist nur daß die nix damit anfangen können.

  3. RA G

    Naja es passt zu der Ansicht Erstverbüßern die 2/3 Strafe zu verwehren, wenn sie (immernoch) nicht geständig sind. Da ist es nur konsequent auch zu Widerrufen, wenn sich später herausstellt, dass er die doch so einfach verständliche Regelung der Selbstanzeige nicht vollends verstanden hat und sich einen Freispruch gewünscht hätte. Eigentlich müsste man auch die Strafmilderung für das Geständnis und die Schadenswiedergutmachung rückwirkend aberkennen in solchen fällen. Oder einfach gleich wegsperren für immer, im Namen des Volksmunds!

  4. Malte R.

    Ich sehe da nichts Falsches. Er sagt, bei solchen Äußerungen könne man den Widerruf der Bewährung prüfen. Er sagt ja (wenn die Bild-Zeitung korrekt zitiert und korrekt zitiert wird) nicht, dass dieser wegen der Äußerungen erfolgen solle/müsse/könne, sondern nur dass solche Äußerungen Anlass zu einer Prüfung sein könnten. Dass Hoeneß alles aufgedeckt hat und nun vollkommen geläutert ist, glaubt ja sogar ohne seine Äußerungen wohl keiner…

  5. Detlef Burhoff Beitragsautor

    Und welche Vorschrift soll den Widerruf begründen?
    Aber ist eh egal Der Minister dürfte sich – hoffentlich – erledigt haben. Der hat jetzt genügend Zeit für Fortbildungen.

  6. Pingback: “Brinkhaus fordert schnellere Strafverfahren”, oder: Wie ahnungslos darf man als CDU-Fraktionsvorsitzender eigentlich sein? – Burhoff online Blog

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