Ich habe da mal eine Frage: Bekomme ich die Anschaffungskosten für ein Wörterbuch und Dolmetscherkosten erstattet?

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Heute ist es keine konkrete Anfrage, die ein Kollege an mich gerichtet hatte, die ich dann zum Gegenstand des Freitagsrätsel machen kann. Sondern: Ausgangspunkt des heutigen Rätsels ist ein Beschluss, den mir ein Kollege übersandt hat, und über den wir dann ein wenig diskutiert haben. Denn der Kollege hatte die Frage führt: Ist der Beschluss eigentlich richtig?

Ausgangspunkt für die Überlegungen/Frage des Kollegen war folgender Sachverhalt: Der Kollege war seit 15.02.2016 Pflichtverteidiger des zwischenzeitlich verstorbenen Angeklagten. Der Angeklagte, der der deutschen Sprache nicht mächtig war, befand sich vom 11.02.2016 bis zum Tag seines Todes in Untersuchungshaft.

Nach dem Versterben des Angeklagten hatte der Kollege u. a. die Erstattung der Auslagen, die ihm durch den Erwerb eines Langenscheidt Universal-Wörterbuchs im Wert von 10,99 EUR sowie den Ausgleich der Rechnung einer Dolmetscherin in Höhe von 130,20 EUR für die Übersetzung von zwei Schriftstücken entstanden sind, geltend gemacht. Eines der Schreiben richtete sich nach Angaben an die Lebensgefährtin des früheren Angeklagten und diente ihrer Information über die Inhaftierung des Angeklagten sowie die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme. Das andere Schreiben richtete sich an den Mandanten und enthielt neben der Abschrift seiner Korrespondenz eine kurze Erläuterung derselben.

Frage: Wird der Erstattungsantrag Erfolg haben?

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