Wenn ein „Aushilfslehrer“ einem Schüler „eine knallt“, oder: Gerechtfertigte Ohrfeige?

entnommen wikimedia.org Urheber Photo: Andreas Praefcke

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Heute dann mal ein Tag der OLGs. Zunächst der OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.06.2016 – 1 Ws 63/16 -, der schon länger in meinem Blogordner hängt. Aber es ist mit etwas anderes dazwischen gekommen. Aber heute bringe ich ihn dann.

4 Gedanken zu „Wenn ein „Aushilfslehrer“ einem Schüler „eine knallt“, oder: Gerechtfertigte Ohrfeige?

  1. Maste

    Gute und richtige Entscheidung! Wobei ich mich frage wer so einen Sachverhalt anzeigt?? Gehört das ernsthaft durch drei Instanzen (geprügelt)? die Ressourcen kann man eindeutig besser anderweitig einsetzen!!

  2. JK

    Richtige Entscheidung!

    Die Eltern gehören ebenso geohrfeigt, dass sie
    a) das ganze anzeigen
    b) ihr Kind nicht anständig erzogen haben 😉

    Niemand muss sich zum Klops machen lassen, auch nicht von Rotzbengeln.

  3. Marner

    Welche rechtliche Handhabe haben denn Eltern in NRW um zu verhindern, dass 1-Euro-Jobber dort eingesetzt werde wo es augenscheinlich dringend eines Sozialpädagogen bedarf.
    Wahlen halte ich in diesem Kontext nicht für rechtliche Handhabe.
    Sorry, das musste raus.
    P.S. : In die Kategorie „Rotzbengel“ war ich in der ersten Klasse auch einzuordnen, aber andere anspucken und sich dann noch über eine Watsche zu Hause zu beschweren hätte bei mir sicher nicht mit einer Anklage gegen den Watschenden geendet…

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