StPO-Reform: Da ist der Referentenentwurf – Bauplan für ein Denkmal der Effektivität?

© Berlin85 - Fotolia.com

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Zuletzt hatte ich im März im Zusammenhang mit dem 40 StV über die (geplante) StPO-Reform berichet (vgl. dazu Kommt eine StPO-Reform oder vielleicht doch nur ein „Reförmchen“?. Damals gab es den Rohentwurf eines Referententwurfs. Jetzt sind wir einen Schritt weiter, aus dem Rohentwurf ist dann ein Referentenentwurf geworden, der inzwischen auf der Homepage des BMJV steht (vgl. hier). Nun nehmen die Dinge/die Reform (?) ihren weiteren Lauf.

Es soll also ein „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ kommen, das zahlreiche Regelungen enthält, „die unter Wahrung der Rechte aller Verfahrensbeteiligten der Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung dienen“. Und dazu wird unter „Lösung“ angeführt:

  • einzelfallbezogene Erscheinenspflicht von Zeugen bei der Ploizei
  • Änderungen im Befangenheitsrecht,
  • Fristsetzung im Beweisantragsrecht,
  • verstärkter Einsatz von audiovisuellen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren,
  • eine verstärkte kommunikative und transparente Verfahrensführung u.a., um „durch Stärkung der Beschuldigtenrechte in einigen Bereichen späteren Streitigkeiten in der Hauptverhandlung vorzubeugen.

Nun ja, ich habe den Entwurf noch nicht im Einzelnen gelesen. Aber man weiß ja, was das BMJV unter „effektiv“ versteht. Ob es die Effektivität steigert, wenn der Vorsitzende bei Hauptverhandlungen, die länger als 3 Tage dauern, den Ablauf vorab mit den Beteiligten erörtern soll? Dasselbe gilt für das „Opening statement“?  Sicherlich zu begrüßen ist, dass der Beschuldigte nun endlich ein eigenes Antragsrecht hinsichtlich der Bestellung eines Pflichtverteidigers erhält.

Man muss wegen der Einzelheiten mal schauen. Und man muss auch mal schauen, wie schnell es jetzt geht oder auch nicht. Jedenfalls ist der derzeitige BMJV ja bestrebt, sich Denkmäler zu bauen. Ob dieses eins wird?

Ach so: Die Reaktion beim DAV? Durchwachsen.

3 Gedanken zu „StPO-Reform: Da ist der Referentenentwurf – Bauplan für ein Denkmal der Effektivität?

  1. WPR_bei_WBS

    Erscheinungspflicht vor der Polizei? Na toll, da bekommt doch jeder möchtegern Dirty Harry feuchte träume – kanner doch dann endlich wie die „Kollegen“ im Fernsehen mit rechtlicher Grundlage den Satz „wir können sie auch mitnehmen / einbestellen“ rauslassen.

    Aber gut, zumindest wird die Polizei das dann nur bei Zeugen machen. Das man dann mitten in der Vernehmung die Erkenntnis hat, derjenige sei jetzt Beschuldigter wird bestimmt niiiieeeee vorkommen.

    Ich hoffe, das wird noch gestoppt.

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