Geiz ist geil – aber ich mache nicht alles mit….

1280px-BauerndemoWir wissen alle bzw. hören immer wieder: „Geiz ist geil“ bzw.: In den Zeiten des Internets wird an vielen Stellen versucht, kostenlos an Informationen/Leistungen zu kommen. Das ist ja auch grundsätzlich ok und ich leiste dem sicherlich auch mit meiner HP und auch den (kostenlosen) Antworten auf (Gebühren)Fragen Vorschub. Nur: Für manche Dinge habe dann auch ich wenig Verständnis und da springt mir dann schon mal der „sprichwörtliche Draht aus der Mütze“. So vor einigen Tagen bei einer Anfrage eines mir unbekannten Nutzers/Besuchers meiner Homepage. Die lautete wie folgt:

„Sehr geehrter Herr Burhoff,

darf ein RA für Strafrecht eine halbe Grundgebühr (100 Euro) berechnen, obwohl er nur meiner Schilderung des Vorwurfs zugehört hat. Es kam zu keiner Mandatserteilung, weil der RA mir nicht kompetent genug schien, die geforderte Stellungnahme innerhalb der verbleibenden Woche zu schreiben. Kein Mandat – keine Grundgebühr, steht zumindst bei wikipedia.

Freundliche Grüße“

Schön, dass er freundlich grüßt. Ich habe dann weniger freundlich geantwortet:

Sehr geehrter Herr ppp.,

nun lassen wir mal die Frage der Grundgebühr außen vor. Was meinen Sie denn, wovon der Rechtanwalt lebt bzw. sein Büro unterhält? Von kostenlosen Auskünften? Die 100 € dürften, wenn nicht über die Nr. 4100 VV RVG, dann aber über § 34 RVG zu Recht angesetzt sein.

Wohin darf ich meine Rechnung schicken?“

Ich habe dann nichts mehr gehört. Sitze also jetzt auf meiner Rechnung 🙂 . Im Übrigen: Es lebe wikipedia, allerdings ist dort bei der Grundgebühr auch der Hinweis auf den § 34 RVG – Beratungsgebühr  enthalten.

18 Gedanken zu „Geiz ist geil – aber ich mache nicht alles mit….

  1. Maste

    „Ich hab da mal eine Frage“ kommt immer wieder gerne am Telefon, wahlweise auch: Sie haben ja nur zwei Briefe geschrieben und dafür jetzt eine solche Rechnung…. Einarbeitung in den Akteninhalt, Besprechungstermine, Telefonate, Kosten des Unterhalts des Bürobetriebes wird alles unterschlagen.
    Meine Lieblingsfrage allerdings ist: Lohnt sich das denn überhaupt da was zu machen?

  2. norbert huth

    Ja Herr Burhoff Geiz ist wirklich Geil : bei Rentner und sogenannten Harz IV Empfänger u.a.
    Vgl. Unmittelbar unbillig : Entgegen unserem Grundgesetz derer Generalklausel Treu und Glauben und der Guten Sitten vgl. BGB in Verbindung Willenserklärung u.a. .Was wohl nach meinem Gutdünken älter als die Verfassung ist …

  3. Daniel Ludwig

    Richtig so. Vielleicht kommt er irgendwann doch noch zur Vernunft. Sage sogar ich als Schwabe. 😉

    Off topic: Dem „es lebe wikipedia“ kann ich mich aber nicht anschließen. Habe dort zu oft Falsches gelesen, gerade bei rechtlichen Themen. Dem crowdsourcing sind eben doch Grenzen gesetzt.

  4. Non Nomen

    norbert huth schreibt:…

    Also den Beitrag habe ich jetzt nicht verstanden. Kann mir den mal einer erklären, ohne dass es gleich Geld kostet? Aber mal was anderes.
    Das RVG ist für die allerallermeisten Laien ein Buch mit einer großen Anzahl von Siegeln. Der Gesetzgeber hat damit mMn keinen „großen Wurf“ gelandet, was man auch an der Anzahl von nachfragenden Fachleuten erkennen kann. Vereinfachung könnte allen helfen.
    Jetzt mal ein wenig Ketzerei: Wenn der Bürger schon gezwungen wird,Rundfunkbeiträge zu zahlen und er sich dieser Pflicht (fast) nur durch Suizid oder Auswandern entziehen kann, so dürfte doch auch einmal darüber nachgedacht werden, eine Rechtsschutz-Pflichtversicherungskasse zu gründen; in die jeder Bürger einzahlen muss. Die Teilnahme am Rechtsverkehr wird versicherungspflichtig…

  5. Non Nomen

    Detlef Burhoff schreibt:
    Hallo, ich habe ihn auch nicht verstanden.
    Das RVG ist ganz einfach, wenn man das System einmal verstanden hat.

    Moin!
    Der zum Verständnis führende Weg gilt als etwas arg steinig, was mir auch von einigen Ihrer Kollegen bestätigt wurde. Wäre alles klar, bedürfte es der Kommentare und der Kommentatoren (pardon, nix für Ungut) nicht.
    Für einen Laien ist es i.d.R. nicht möglich, dem anwaltlichen Schaffen eine begründete Mängelrüge entgegenzusetzen, was bei Gestalten die ähnlich wie Onkel Dagobert gestrickt sind zu Mißtrauen führt. Im übrigen gilt, dass gute Arbeit auch gutes Geld einbringen soll. Wer etwas herausholen will muss auch etwas hineintuen!

  6. Detlef Burhoff

    Mit dem Argument, ist jedes Gesetz für den Laien unverständlich und manchmal nicht nur für die :-). Dafür gibt es ja seit Jahrzehnten Kommentare :-).
    Und die „Mängelrüge“ hat doch nichts mit dem RVG zu tun.

  7. Non Nomen

    Indirekt gibt es einen Zusammenhang zwischen Mängelrüge und Vergütung.Der Laie sieht ggfs. nur: Prozeß perdu, Rechnung teuer. Im RVG ist zwar geregelt, in welcher Höhe die Vergütung zu erfolgen hat, aber es sind im Gesetz, bitte korrigieren Sie mich wenns nicht stimmt, keine speziellen Mechanismen zur Klärung von tatsächlichen Streitpunkten vergütungsrechtlicher Art vorgesehen. Für den Laien ist die direkte inhaltliche Prüfung von „Anwaltsrechnungen“ kaum möglich. Auch die Rechtsanwaltskammern werden als parteiisch empfunden.

    Vereinfachend: überall sonst steht dran was es kostet, die Leistung ist i.d.R. transparent. Daher rührt beim RVG nmM das Mißtrauen von Rechtsuchenden, verknüpft mit der „Geiz ist Geil“ Mentalität.

  8. Detlef Burhoff

    Das hat doch nichts mit dem RVG zu tun. Das regelt die Vergütung. Die Frage der anwaltlichen Tätigkeit und deren Qualität und/oder die Klärung von Streitpunkten ist eine allgemeine Frage des BGB. Was soll die im RVG?
    Im RVG steht auch, was es kostet.
    Ab jetzt kostet es Geld 🙂

  9. Non Nomen

    Hallo Herr Burhoff,
    schade, dass Sie so deutlich dem Zusammenhang zwischen Transparenz der Leistungen und deren Vergütung mit der sog. „Geiz ist Geil“- Mentalität ausweichen. Aus der gewerblichen Wirtschaft weiß ich, dass kundenorientierte Denken und Kommunikation oft erstaunlich positive Reaktionen zeigt…
    Und in meiner Pause habe ich gerade, danke schön, wieder etwas gelernt.

  10. Detlef Burhoff

    Ich weiche gar nicht aus, sondern weise nur darauf hin, dass die Diskussion da zu führen ist, wo sie hin gehört. Und das ist nicht beim RVG. Im Übrigen kann jeder Mandant seinen Verteidiger/Rechtsanwalt fragen – mehr Transparenz geht doch nicht – und wenn er Schlechterfüllung geltend machen will, dann zahlt er nicht. Dann muss der Rechtsanwalt klagen. Wo ist das Problem. Das ist in jedem anderen Geschäftszweig ebenso.

  11. norbert huth

    Ich habe es auch nicht verstanden : die Kausalzusammenhänge in der Analogie der Sachen , Verhältnismäßigkeit und vielerlei der Jurisprudenz . Das Verstehen kann Dir niemand abnehmen .
    Leider gibt es viele Schlechte Organe der Rechtspflege entgegen diesen sehr guten Blog / HP
    Zitat Sollte ich mal einen Sohn haben soll er etwas Prosaisches werden : Jurist oder Seeräuber .
    ( Lord Byron ) Schade das man hier überwiegend Strafrecht und kein Schuldnerrecht behandelt
    LG nh

  12. RA Ullrich

    @ RA Hoenig: Aha, sie fordern also generell den gesetzlichen HÖCHSTbetrag für ein Erstberatungsgespräch im Voraus, bevor Sie überhaupt wissen, worum es geht und ob die Erstberatung 10 Minuten oder 1 Stunde dauern wird? Haben Sie schon zu viele Mandanten oder schicken Sie den Textbaustein nur zur Abschreckung an die, deren Anfrage schon so aussieht, als ob da über das kostenlose Schnorren einer „kurzen Antwort“ hinaus kein Interesse an einem kostenpflichtigen Auftrag besteht ;-).

  13. wasesallesgibt

    Das in der Kanzlei Hoenig übliche Verfahren dürfte für den Fall, dass sich der Neumandant darauf einlässt, aus den von RA Ullrich genannten Gründen ein beträchtliches Strafbarkeitsrisiko (§ 352 StGB) begründen. In allen anderen Fällen dürfte es zumindest als standeswidrig zu beurteilen sein.

  14. Non Nomen

    @wasesallesgibt
    I<ch habe von Herrn Hoenig, dem ich persönlich nie begegnet bin, aus seinem Auftritt in der Netcommunity den Eindruck gewonnen, dass es sich um einen redlichen, sozial engagierten Anwalt handelt. Daher, persönliche Meinung. glaube ich, dass Herr Hoenig seine Höchstsatzforderung eher als Schreckschuss versteht, um Schnorrer zu vergraulen. Wenn ein Mandant mit einem minderschweren Problem zu ihm kommte halte ich ihn für fair genug, nicht 'verbrauchte' Höchstsatzgebühren zurückzuerstatten oder mit den einer Mandatierung folgenden Kosten etc. zu verrechnen.
    Keine Erfahrungswerte, sondern meine Meinung. Mit RAen habe ich bei Mandatsanbahnung bislang gute Erfahrungen gemacht weil erstens langjähriger Kunde(ganz, ganz wenige Mandate, die aber gehaltvoll) und zweitens RSV. Sehr schön fand ich übrigens die Aussage von einem langjährig verbundenen Anwalt: "Nö, mache ich nicht, davon habe ich keine Ahnung"

  15. wasesallesgibt

    @Non Nomen: Das könnte Herr Hoenig dann im Strafprozess ja zu seiner Verteidigung vorbringen: Er habe die zuviel erhobenen Gebühren eigentlich gar nicht gewollt, sondern nur zu Abschreckungszwecken kassiert. Gibt vielleicht Strafmilderung. Vielleicht auch nicht.

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