Wochenspiegel für die 52./53. KW., das war/ist Terror in München, Böllerwurf, Vorrang des Neujahrsempfangs und die Zeitung aus der anderen Klasse.

© Aleksandar Jocic - Fotolia.com

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Nachdem die Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel nun hinter uns liegen, kann wieder alles seinen normalen Gang gehen. Dazu gehört dann hier im BOB auch der „Wochenspiegel“ am Sonntag. Der heutige erfasst die beiden letzten Wochen des Jahres 2015 – also die 52. und wie die Kalender uns sagen auch die 53. KW., bevor dann morgen die 1. Woche des neuen Jahres startet. Dieser Wochenspiegel schließt also an an den vom 20.12.2015. Aus den beiden „Feiertags“Wochen ist immerhin zu berichten über:

  1. Hintergründe des Münchner Terroralarms an Silvester: Zwei Brüder und Drei Könige – mit Link,
  2. Mal wieder: richterliche Nachdenkensverweigerung,
  3. Dokumentiert: Korrekte Behandlung,
  4. LG Saar­brü­cken: Kein Anscheins­be­weis bei Auf­fahr­un­fall nach star­kem Brem­sen an grü­ner Ampel,
  5. Böllerwurf – Muss Fußballfan 30.000 Euro Verbandsstrafe übernehmen?,
  6. Die Zeitung aus der 1. Klasse,
  7. Zum Gericht oder zum Neujahrsempfang?,
  8. 16 Sätze, die man immer öfter von der Richterbank hören möchte,
  9. und dann noch: Keine Familie? Keine Freunde? – Mails von Kollegen am 01.01.2016,
  10. und dann waren da auch noch: 10 Dinge, die ein Jurastudent nicht sagt.

So, und auf gehts dann in den Rest des Jahres 2016 – sind noch 363 Tage 🙂 .

6 Gedanken zu „Wochenspiegel für die 52./53. KW., das war/ist Terror in München, Böllerwurf, Vorrang des Neujahrsempfangs und die Zeitung aus der anderen Klasse.

  1. Peter Grund

    Das mit der „Nachdenkverweigerung“ ist irgendwie böse. Ist immer schwer, sich selbst ein Bild zu machen, wenn ein in seiner Eitelkeit getroffener Kollege den Sachverhalt, den die Richterin zu beurteilen hat, nicht postet. Wenn sein Mandant ein Vorstrafenregister so lang wie Klopapierrolle hat, bedürfte es meines Erachtens keiner weiteren Ausführungen. Ich finde, solches Nachtreten ohne fundierte Sachverhaltsmitteilung sollte man nicht verbreiten, lieber Herr Burhoff.

  2. Peter Grund

    Genau darum geht es. Man kann es leider nicht beurteilen, weil der Kollege ja zum eigentlichen Fall nix mitteilt. Eine Begründung ist auch nach dem Verfassungsgericht kein Selbstzweck. Selbstverständliches bedarf keiner Begründung, sondern spricht für sich. Bei einem Täter mit 12 einschlägigen Vorstrafen bedarf es keiner Begründung, das Wiederholungsgefahr besteht…

  3. Detlef Burhoff

    Ich habe keine Lust mehr, Unbelehrbare zu „belehren“. Machen Sie doch endlich Ihre vollmundige Ankündigung von November 2015 wahr und posten hier nicht mehr. Es gibt doch genügend andere Blogs, die sich über Ihre Kommentare sicherlich freuen – oder auch nicht.

  4. Peter Grund

    Sie sind dünnhäutig, Herr Burhoff. Wer sich wie sie oft sehr fragwürdig positioniert kann nicht stets nur Bravorufe und Klatschen erwarten, sondern muss auch mit Kritik leben. Lassen Sie bitte auch mal kritische Äußerungen zu.

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