Sonntagswitz: Dann heute am 4. Advent noch einmal zu Weihnachten, mit Blondinen…..

© Matthias Enter - Fotolia.com

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Am 4. Adventssonntag gibt es dann noch einmal Weihnachtswitze, bevor dann in der kommenden Woche wieder das „normale Programm“ läuft. Hier also dann:

„Weihnachtsmann: „Wer mir ein kurzes Gedicht aufsagt, bekommt ein kleines Geschenk und wer mir ein langes Gedicht aufsagt, bekommt ein großes Geschenk“.
Kommt der erste: „HIGHHUBADIDAA“.
Weihnachtsmann:“… und wer mich verarscht, kriegt gar nichts!“


Fragt der kleine Junge, dessen Schwester sich an Weihnachten verloben will seinen Vater: „Was ist denn eigentlich eine Verlobung?“
Der Papa erklärt: „Eine Verlobung ist, wenn dir der Weihnachtsmann ein Fahrrad schenkt, du aber erst zu Ostern damit fahren darfst.“
Der kleine Junge: „Aber ein wenig klingeln wird man ja schon vorher dürfen.“


Er hat ihr ein Handy zu Weihnachten geschenkt und versucht nun, sie beim Einkaufen zu erreichen.
Es klappt.
„Heinz“, ruft sie erstaunt ins Handy, „woher weißt du, dass ich gerade  im Supermarkt bin ?“


Eine Blondine will zu Weihnachten eine Gans zubereiten.
Nach einer gewissen Zeit ruft der Ehemann seiner blonden Frau zu: „Schatz, wie weit bist du mit der Weihnachtsgans?“
Ruft sie aus der Küche zurück: „Mit dem Rupfen bin ich fertig, jetzt muß ich sie nur noch schlachten.“


Eine Blondine zur anderen: „Mein Mann will mir zu Weihnachten ein Schwein schenken.“
 „Das sieht ihm ähnlich.“
„Wieso? Hast du es denn schon gesehen?

9 Gedanken zu „Sonntagswitz: Dann heute am 4. Advent noch einmal zu Weihnachten, mit Blondinen…..

  1. Dr Marc Mewes

    Ein Rechtsanwalt saß im Flugzeug einer Blondine gegenüber, langweilte sich und fragte, ob sie ein lustiges Spiel mit ihm machen wolle. Aber sie war müde und wollte schlafen. Der Rechtsanwalt gab nicht auf und erklärte, das Spiel sei nicht nur lustig, sondern auch leicht: „Ich stelle eine Frage und wenn Sie die Antwort nicht wissen, zahlen Sie mir 5 Euro und umgekehrt.“
    Die Blondine lehnte ab und stellte den Sitz zum Schlaf zurück. Der Rechtsanwalt blieb hartnäckig und schlug vor: „O.K., wenn Sie die Antwort nicht wissen, zahlen Sie 5 Euro, aber wenn ich die Antwort nicht weiß, zahle ich Ihnen 500 Euro!“
    Jetzt stimmte die Blonde zu und der Rechtsanwalt stellte die erste Frage: „Wie groß ist die Entfernung von der Erde zum Mond?“ Die Blonde griff in die Tasche und reichte wortlos 5 Euro rüber. „Danke“ sagte der Rechtsanwalt, „jetzt sind Sie dran.“ Sie fragte ihn: „Was geht den Berg mit 3 Beinen rauf und kommt mit 4 Beinen runter?“
    Der Rechtsanwalt war verwirrt, steckte seinen Laptopanschluss ins Bordtelefon, schickte E-Mails an seine wissenschaftlichen Mitarbeiter, fragte bei der Staatsbibliothek und bei allen Suchmaschinen im Internet, aber vergebens, keine Antwort. Nach 1 Stunde gab er auf, weckte die Blonde und gab ihr 500 Euro. „Danke“ sagte sie und wollte gerade aufstehen, da das Flugzeug gerade gelandet war. Der frustrierte Rechtsanwalt aber hakte nach und fragte: „Moment mal, was ist denn jetzt die Antwort?“ Wortlos griff die Blondine in die Tasche und gab ihm 5 Euro!

  2. Katharina

    @ Dr Marc Mewes: Das ist aber nicht die Sorte „Blondinenwitz“, wie sie vom Blogautor und seiner Gemeinde geschätzt wird (s. „Witze“ Nr. 3 – 5 von heute).

  3. n.n.

    Lieber Herr Burhoff, wenn schon unkorrekt, dann richtig! 😉

    In einem Eisenbahn-Abteil sitzen eine umwerfende Blondine, eine Nonne, ein Holländer und ein Deutscher. Der Zug fährt in einen Tunnel und man hört den Knall einer Ohrfeige. Mit roter Wange sieht man den Holländer als der Zug aus dem Tunnel fährt.
    Denkt die Blondine: Tja, da wollte er wohl mich angrabschen, hat aber die Nonne erwischt und die hat ihm eine gelangt.
    Denkt die Nonne: Da ist er wohl der Blondine an die Wäsche und die hat ihm eine gegeben.
    Denkt der Holländer: Wie gemein, der Deutsche grabscht die Blondine an und ich bekomm eine geklebt.
    Der Deutsche lächelt und denkt, hoffentlich kommt bald wieder ein Tunnel, dann knall ich dem Holländer noch eine.

  4. Katharina

    http://www.duden.de/rechtschreibung/Blondinenwitz

    @ Herrn Burhoff: Sie sind wahrscheinlich schon zu lange im Ruhestand, als dass Sie mitbekommen hätten, dass Blondinenwitze (auch: Neger- und Türkenwitze) heutzutage am Arbeitsplatz und im dienstlichen bzw. geschäftlichen Umfeld als inadäquat empfunden werden und im Wiederholungsfall ernste Konsequenzen nach sich ziehen können. Sie geben auf diese Weise Ihrem ganzen schönen juristischen Blog so eine Anmutung von Rentnerstammtisch, die Ihnen eigentlich nicht recht sein kann.

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