Dieselgate – eine erste rechtliche Bewertung – hier gibt es kostenlose Infos

entnommen wikimedia.org Urheber User: High Contrast

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Ja, Sie haben richtig gesehen: Ich habe ein zivilrechtliches Thema – na ja im Hintergrund schlummert sicherlich auch eine strafrechtliche Problematik 🙂 , und: Nein: Heute ist nicht Samstag, sondern Montag. Das vorab für all diejenigen, die erstaunt sind, dass ich an einem „normalen Wochentag“ , also nicht an einem Samstag ein Posting zu einer zivilrechtlichen Frage bringe. Das hat damit zu tun, dass ich die Thematik schon für wichtig halte, zumal ich in der näheren Familie auch von dem VW-Abgasskandal, dem „Dieselgate“ betroffen bin. Zweimal Diesel, demnächst dann vielleicht auch noch unser Benziner – vielen Dank VW. Wir haben dir 35 Jahre lang die Treue gehalten, mal sehen, ob wir das auch weiterhin tun.

Das war aber nicht der Grund für den von mir „bestellten“ Beitrag zu dem Thema „Dieselgate – eine erste rechtliche Bewertung“ für unsere Online-Zeitschrift VRR. Und nicht nur das: Der ZAP-Verlag hat daraus eine Sonderausgabe gemacht, was m.E. für das wichtige Thema, nämlich die zivilrechtlichen Auswirkungen des VW-Abgasskandals oder des „Dieselgate“, angemessen ist. Dazu haben wir in den letzten Tagen und Wochen schon an vielen Stellen viel lesen können, ohne dass es bis jetzt – soweit ich das überblicke – eine zusammenfassende Darstellung der Problematik gegeben hat. Das holen wir mit unserer „Blitzausgabe“ dann jetzt nach und eröffnen bzw. führen die Diskussion über die zivilrechtlichen Ansprüche der Kunden von Volkswagen weiter. Da noch nicht alle Fakten von VW öffentlich gemacht worden sind – leider und/oder man darf gespannt sein, was noch alles kommt, – kann der Beitrag der Kollegen Nugel und Thiele nur einen ersten Überblick über die möglichen Ansprüche betroffener Kunden eines erworbenen VW-Fahrzeugs gegen den Verkäufer sowie möglicherweise auch gegenüber dem Hersteller geben. Wir hoffen aber dennoch, dass er den Beziehern der täglichen Arbeit eine Hilfe ist.

Und nicht nur denen, sondern auch allen anderen, da der ZAP-Verlag sich mit der Online-Stellung  und einem kostenlosen Download einverstanden erklärt hat. Natürlich auch nicht ganz eigennützig, denn wir wollen damit ja ein wenig Werbung für den VRR machen. Nähere Infos dazu dann hier.

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