Ich habe da mal eine Frage: „Angestellter“ Pflichtverteidiger – Auskehrung der Honorare an den alten Arbeitgeber?

Fotolia © AllebaziB

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Schon etwas länger hing in meinem „RVG-Fragen-Ordner“ eine Frage zu einer Problematik, die ein junger Kollege vor einiger Zeit in einem FA-Kurs an mich gestellt hatte. Sie hat nur auf den ersten Blick mit „Gebührenrecht i.e.S“ zu tun. Ich stelle sie dann hier aber doch mal ein, weil sie m.E. von allgemeinerem Interesse ist:

„wie besprochen fasse ich kurz mein Problem zusammen:

Wie bereits erörtert war ich als angestellter Anwalt tätig. Auch als angestellter Anwalt ist man meines Wissens nach höchstpersönlich als Pflichtverteidiger beigeordnet. Damit gehen diese Mandate bei einem Kanzleiwechsel grundsätzlich mit. Im Außenverhältnis ist allein der Pflichtverteidiger zur Abrechnung mit der Staatskasse berechtigt. Fraglich ist jedoch, ob der alte Arbeitgeber einen Anspruch auf Auskehrung der Honorare hat, wobei die betroffenen Honorare ausschließlich nach Beendigung der Tätigkeit in der alten Kanzlei eingegangen sind.

Hinsichtlich der einzelnen Verfahren liegt die gesamte Breite aller möglichen Konstellationen vor. Teilweise ist die 1. Instanz abgeschlossen, teilweise hat ein Termin noch während des Arbeitsverhältnisses stattgefunden, teilweise lag der erste Termin auch erst nach dem Beendigungstermin. Einige Mandate kamen über die Kanzlei. Andere Mandate wurden mir hingegen direkt von den Mandanten oder über Kollegen vermittelt. Bei diesen Mandaten bin ich mir nicht sicher, ob diese als „über die Kanzlei kommend“ zu werten sind, sofern dieser Umstand überhaupt erheblich ist.

Eine vertragliche Regelung mit dem alten Arbeitgeber bestand nicht. Ausgekehrt wurden immer nur die bereits eingegangenen Beträge, welche der Einfachheit halber direkt auf die Konten der alten Kanzlei flossen.

Ich hoffe, Sie können mir zumindest einen Fingerzeig zur Lösung des Problems geben. Ich habe leider weder über den Anwaltsverein noch über meine RAK eine bestimmte Antwort erhalten oder zumindest einen Hinweis, wo ich eine Antwort finde kann. Selbst habe ich trotz einiger Mühen nichts gefunden zu einer solchen Konstellation.“

Also los. Ich bin auf die Lösungsvorschläge gespannt. Vielleicht kann ich ja mal aus St. Petersburg ein Blick darauf werfen 🙂 .