Ich habe da mal eine Frage: Sind das „Torgauer Zustände“ oder wie läuft das mit der Aktenversendungspauschale?

Fotolia © AllebaziB

Fotolia © AllebaziB

Über den Kollegen Kümmerle aus dem „Haus“ des Bloggerkollegen C. Hoenig erreichte mich gerade taufrisch die (An)Frage eines Kollegen aus Torgau, die der an ihn gerichtet und die dann bei mir gelandet ist. Problematik: Aktenversendungspauschale, und zwar wie folgt:

„…Die StA Leipzig hat eine Außenstelle in Torgau. Ich betrage dort regelmäßig Akteneinsicht über mein Fach beim AG Torgau. Die StA-Außenstelle und das AG sind räumlich 2 km auseinander. Zwischen der StA-Außenstelle und dem AG besteht ein justizinterner Pendeldienst (täglich oder alle zwei Tage). So kriege die AE seit über 10 Jahren auf diesem Weg in mein Gerichtsfach und wir legen die Akte ins StA-Fach zurück..

Seit knapp einen halben Jahr verlangt die StA dafür die EUR 12,00 Versendungspauschale. Ich habe den Gruppenleiter der StA angerufen und gefragt, was das soll. Er hat gesagt, dass müsse er jetzt so machen, es gebe einen neuen  „Beschluss der Bezirksrevisorenkonferenz“. Ich habe mir gesagt, was juckt mich die Bezirksrevisorenkonferenz und habe stets Erinnerung eingelegt. Die Rechtslage ist nämlich so: Beispielhaft:

(LG Arnsberg, Beschluss vom 15.12.2014, 6 Qs 118/14 = http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/arnsberg/lg_arnsberg/j2014/6_Qs_118_14_Beschluss_20141215.html).

Die Kammer macht sich die nachfolgend zitierten Gründe aus dem Beschluss des OLG Koblenz vom 20.03.2014 – 2 Ws 134/14, auf die auch das LG Görlitz mit Beschluss vom 06.05.2014 – 13 Qs 100/14 und das OLG Köln mit Beschluss vom 16.10.2014 – 2 Ws 601/14 Bezug genommen haben, inhaltlich zu eigen: „Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht den Anfall der Aktenversendungspauschale gem. Ziff. 9003 GKG-KV bei Akteneinsichtsgewährung über das Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes, auch bei vorangegangenem Transport der Akte zwischen verschiedenen Dienstgebäuden durch Justizbedienstete, abgelehnt.“

Ich habe alle (zwischenzeitlich über 30, jetzt nur noch per Formular, Bearbeitungszeit: 8 Sekunden) Erinnerungen gewonnen. Die Gebühr ist immer aufgehoben worden. Einige Male ist die StA in die zweite Instanz gegangen und hat dort auch immer verloren.

Der zuständige Amtsrichter hat mir gesagt, dass ich der einzige in Torgau bin, der sich dagegen wehrt. Die anderen RAe zahlen brav.

So weit so gut.

Doch jetzt kommt der Hammer:

Seit letzter Woche  legt mir die StA-Außenstelle auf Weisung des Gruppenleiters die Akte nicht mehr in das Gerichtsfach ein, sondern schickt sie mir per Post, und zwar deshalb, um dann die EUR 12,00 verlangen zu können. Natürlich kriegen alle anderen Torgauer Verteidiger die Akte übers Fach (die zahlen ja auch brav….). Natürlich beantrage ich ausdrücklich „Akteneinsicht (Fach)“

Die justizinternen Verfügungen der StA an die Geschäftsstelle sehen jetzt so aus:

AE bewilligt an RA ppp., 3 Werktage,

Nicht Fach, sondern Post.

Ist das nicht eine Sauerei? Ich lasse das nicht auf mir sitzen. Bevor ich mit Kanonen auf Spatzen schieße, will ich mal hören, was erfahrene Kollegen davon halten…..“.

Also: Was meinen die „erfahrenen Kollegen“? Damit war in der Mail übrigens nicht ich gemeint, sondern die Kollegen im Hause C. Hoenig, die das Problem vielleicht bei einem „Käffchen“ (auch) erörtert haben 🙂 .

6 Gedanken zu „Ich habe da mal eine Frage: Sind das „Torgauer Zustände“ oder wie läuft das mit der Aktenversendungspauschale?

  1. RA JM

    Bezirksrevisoren?? Das sind doch die Damen- und Herrschaften, die mit Zähnen und Klauen bis an die Grenze der Rechtsbeugung (notfalls auch darüber hinaus) die Staatsknete hüten – koste es, was es wolle.

    Aber hat eigentlich schon mal irgendjemand darüber nachgedacht, was eine Akteneinsicht – betriebswirtschaftlich gerechnet – insgesamt tatsächlich kostet? Nach meiner Schätzung eher mehr als 12.- € (incl. Teurem Porto, insbesondere für dickere Akten). Aber derart tiefgründige Überlegungen dürften Bezirksrevisoren eher fern liegen

  2. A. Hirsch

    Mal abgesehen davon, dass sich die StA Leipzig was schämen sollte, wird ihr schikanöses Vorgehen den Staatshaushalt auch nicht aufbessern. Denn die Aktenversendungspauschale entsteht nur bei Versendung von Akten „auf Antrag“, Nr. 9003 Zi. 1 KV-GKG. Die Aktenversendung von Amts wegen – nichts anderes ist das hier – ist nicht kostenpflichtig.

  3. Fahlenkamp

    Ja, Google ersetzt eben doch nicht die gute alte abendländische Bildung, die wir nur in jahrzehntelanger Selbstvervollkommnung aus guten Büchern ziehen können. In diesem Falle Friedrich Torberg (Friedrich Kantor-Berg), „Die Tante Jolesch oder der Untergang des Abendlandes in Anekdoten“: Fladenzores sind hiernach Sorgen untergeordneter Art, wie sie z.B. entstehen, wenn man darüber nachdenkt, ob man bei Herstellung von „Fladen“ , einer Mehlspeise aus dem habsburgischen Kulturraum des 19. Jahrhunderts, besser 15 Eier nimmt, oder derer 17. Ich wüsste das auch nicht, hätte mich nicht zufällig vor 25 Jahren ein Bücherwurm auf die Tante Jolesch aufmerksam gemacht. Schönes Wochenende aus Berlin!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert