Ich habe da mal eine Frage: Bekomme ich die Sachverständigenkosten ersetzt?

Fotolia © AllebaziB

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Manchmal überschneidet sich die Anfrage eines Kollegen mit dem „Eingang“ einer dazu passenden Entscheidung. So war es mal wieder vor einigen Tagen der Fall. Da gab es die Anfrage des Kollegen und im zeitlich nahen Zusammenhang dazu ist mir eine dazu passende Entscheidung übersandt worden.

Heute dann hier erst die Anfrage. Am Montag gibt es die Entscheidung.

Der Kollege fragte nach Ersatz von Sachverständigenkosten, die er bzw. sein Mandant in einem Verfahren veranlasst hatte, in dem der Mandant dann später frei gesprochen worden ist. Der Kollege hatte die Kosten bei der Kostenfestsetzung geltend gemacht. Das AG hat die Kosten nicht festgesetzt.

Richtig?

3 Gedanken zu „Ich habe da mal eine Frage: Bekomme ich die Sachverständigenkosten ersetzt?

  1. Markus Ziesche

    Ich würde es am Begriff der „notwendigen Auslagen“ aufhängen:
    War es im Rahmen einer sachgerechten Verteidigung aus ex-ante-Sicht geboten, ein solches Gutachten zu erholen?
    Das wird man im Zweifel nicht abstreiten können, so dass es sich um „notwendige Auslagen“ handelt und diese damit auch aus der Staatskasse zu ersetzen sind.

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