Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wie wird der Aufwand “erkennungsdienstliche Behandlung” bezahlt?

© haru_natsu_kobo Fotolia.com

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Meine Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Wie wird der Aufwand “erkennungsdienstliche Behandlung” bezahlt? – hatte der Fragesteller im Grunde schon selbst beantwortet. Er meinte nämlich:  Ich meine zwar Letzteres; wäre aber für eine Bestätigung oder einen Hinweis auf eine gesonderte Gebühr sehr dankbar.

Also: Ich konnte ihm seine Auffassung nur als richtig bestätigen und habe ihm geschrieben:

„Hallo, Sie liegen m.E. richtig. Die erbrachten Tätigkeiten werden durch die VG mit abgegolten. Das LG Potsdam (vgl. LG Potsdam, Beschl. v. 27.02.2014 – 24 Qs 141/13) sieht das zwar anders. Die Entscheidung ist m.E. aber falsch. Dazu habe ich schon im RVGreport und/oder StRR Stellung genommen. Sie müssen den Mehraufwand über § 14 RVG geltend machen.“

Tja, man kann nicht immer Erfolg haben :-).

Und: Ceterum censeo: Hier geht es zur Abstimmung Beste Jurablogs Strafrecht 2015 – wir sind dabei, die Abstimmung läuft…

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